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Kurz: Apple hat MicroLED trotz Rückschlägen nicht aufgegeben +++ Patenttroll verliert gegen Apple

Neben höherer Helligkeit, geringerem Einbrennrisiko und besserem Kontrast ist auch die verlängerte Akkulaufzeit ein entscheidendes Kriterium, warum Apple seit geraumer Zeit an MicroLED-Displays forscht. Anfang des Jahres hieß es aber, Apple sei vorerst nicht mehr an der Entwicklung einer Apple Watch Ultra mit MicroLED-Display interessiert. Eigentlich hätte die Technologie dort ihr Debüt geben sollen, jedoch kam es zu diversen Rückschlägen und sogar zur Auflösung des entsprechenden Teams.

Einer neuen Meldung zufolge hat Apple aber nicht aufgegeben, sondern investiert weiterhin in MicroLED. Lediglich der Zeitplan habe sich ganz erheblich nach hinten verschoben, denn frühestens 2026 könne es so weit sein. Zwei Produkte, für die Apple auf MicroLED setzen wolle, sei eine zukünftige Version der Vision Pro – und unverändert die Apple Watch Ultra. Somit dauert es allerdings wohl bis zur vierten Generation der Uhr, um das neuartige Display erleben zu können.


Apple gewinnt Patentverfahren gegen "Identity Security LLC"
Der neutrale Ausdruck lautet Patentverwerter, oft ist jedoch auch von Patenttrollen die Rede: Unternehmen, die keine eigenen Produkte vertreiben, sondern mit Lizenzen bzw. Patentrechtklagen Umsätze erzielen. Apple musste sich einmal mehr mit einem solchen Fall beschäftigen, denn "Identity Security LLC" hatte Klage eingereicht. Es ging darin um die Nutzung angeblich patentrechtlich geschützter Technologien in der Secure Enclave.

Gleich vier Patente kamen in der Klage zur Sprache, die sich allesamt mit Sicherheitsverbesserungen durch Speicherung sensibler Daten in einem besonders geschützten Bereich befassen. 360 Millionen Dollar wollte man dafür von Apple erstreiten, unterlag im Verfahren jetzt allerdings. So kam man im Gericht zur Auffassung, dass die angeführten Patentschriften nicht mit Apples tatsächlichem Einsatz der Secure Enclave übereinstimmen – und man in keinem der vier strittigen Punkte daher auf der Seite des Klägers stehe.

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