Kurz: EU könnte Apple wegen Spotify bestrafen +++ X-Einnahmen brechen noch stärker ein
Lange Zeit war es Anbietern im App Store strikt verboten, auf Abo-Möglichkeiten außerhalb des App Stores hinzuweisen. Vor allem in Hinblick auf Streaming-Dienste wie Spotify sorgte dies bereits vor Jahren für Ärger. Während Apple den eigenen Musik-Dienst für 9,99 Euro anbieten konnte, musste Spotify bei Abwicklung via App Store entweder 12,99 für den gleichen Umsatz veranschlagen – oder auf 30 Prozent verzichten. Diese denkbar ungleichen Startbedingungen verschafften Apple nach weitgehend allgemeiner Rechtsauffassung unlautere Vorteile.
Inzwischen sind die Regeln stark abgeschwächt, wenn es um Dienste wie Spotify und Co. geht. Dennoch könnte Apples Vorgehen ein Nachspiel haben, denn in der 2019 eingeleiteten, seit 2021 aktiv untersuchten Angelegenheit sieht es laut
Bloomberg so aus, als blühe Apple eine Strafe. Zusätzlich soll derlei Vorgehen ab 2024 explizit untersagt werden, das Verbot eigener Abrechnungsmodelle für Streaming-Dienste wäre damit generell hinfällig.
Werbeeinnahmen von X noch stärker eingebrochenNachdem Elon Musk jene Werbekunden, die auf seine antisemitischen Äußerungen mit Werbezurückhaltung reagierten, mit deftigen Worten
beschimpfte, ist die finanzielle Situation noch viel schlechter geworden. Inzwischen haben sich so viele Anbieter von der Plattform abgewendet, dass im Gesamtjahr wohl nur noch 2,5 Milliarden Dollar Werbeumsatz
anfallen. Zum Vergleich: Für 2023 angepeilt waren eigentlich 7,5 Milliarden.
Etwa eine Million zahlender Abonnenten gleichen die Werbeverluste kaum aus, zumal das Unternehmen von wesentlich höheren Werten ausgegangen war und Investoren gegenüber auch sehr viel mehr versprochen wurde. Die im Verlauf der vergangenen 12 Monate durchgeführten Massenentlassungen trugen daher wesentlich mehr zum Ergebnis als die neuen kostenpflichtigen Zusatzangebote bei. Von X selbst heißt es, die zitierten Zahlen seien unvollständig. X sei nicht Twitter, deswegen dürfe man nicht frühere Messweisen zur Bewertung anlegen.