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Kurz: Misslungener Bombenscherz via AirDrop legt Flug lahm +++ Spotify stellt KI-DJ vor

Unbekannten Personen per AirDrop Bilder zu schicken, amüsiert bekanntlich manch einen Spaßvogel. Vor allem bei langen Flugreisen gibt es viele Geschichten dazu – beispielsweise im vergangenen Jahr, als der Pilot sogar mit Flugabbruch drohte, wenn nicht unverzüglich der Massenversand von Nacktbildern eingestellt werde.

Einem aktuellen Bericht zufolge kam es kürzlich sogar zu einer Verhaftung. So hatte ein Jugendlicher sein iPhone "I have a bomb" genannt und beim Startvorgang anderen Passagieren Dateien geschickt. Da besagter Gerätename auf den Displays der Angepingten erschien, verstand dies manch einer als Bombendrohung. Die Maschine der American Airlines konnte nicht starten, musste zurückrollen und von einem Entschärfungskommando durchsucht werden – auf den geständigen Verursacher wartete indes die Polizei.

Der Vorfall ereignete sich laut offizieller Erklärung am 17. Februar, nun laufen weitere Ermittlungen aufgrund missbräuchlichen Auslösens eines Fehlalarms. Hier wie dort versteht der Gesetzgeber in derlei Belangen keinen Spaß und verhängt üblicherweise höhere Geldbußen bis hin zu Gefängnisstrafen.


Künstlicher DJ moderiert auf Spotify
Spotify hat eine neue Funktion für den Musikdienst vorgestellt, mit dem sich jeder einen privaten DJ nach Hause holen kann – genauer gesagt einen per Künstlicher Intelligenz betriebenen, digitalen Disk Jockey. Dieser greift auf die Hörgewohnheiten des Nutzers zu und präsentiert dann nicht nur passende Titel, sondern kommentiert diese auch. Ähnlich wie bei Radiosendern soll es Ansagen geben, die sich zum Beispiel auf den nächsten Titel beziehen oder andere Informationen einstreuen. Im Folgenden Video erklärt Spotify die Funktionalität:


Zum Einsatz kommt Technologie von OpenAI, außerdem setzt Spotify auf die KI-Plattform Sonantic, welche das Unternehmen im vergangenen Sommer für 93 Millionen Dollar übernommen hatte. Der künstliche DJ steht zunächst aber nur für englischsprachige Nutzer in den Vereinigten Staaten sowie Kanada zur Verfügung. Details zur Ausweitung auf zusätzliche Länder nennt Spotify bislang nicht.

Kommentare

TerenceHill
TerenceHill23.02.23 12:02
KI ist der Beginn einer neuer technologischen Zeitrechnung.
-3
Deichkind23.02.23 12:04
Ein von einer KI moderiertes Webradio gibt es auch schon, jedenfalls im Testbetrieb: .
0
frank1266
frank126623.02.23 12:14
Habe gestern "Superintelligence" geguckt. Eine KI mit Humor
0
ThorsProvoni
ThorsProvoni23.02.23 12:18
Ich werfe mal "L.I.S.A. – Der helle Wahnsinn" in den Ring
+4
Nebula
Nebula23.02.23 12:23
Wollen wirklich Leute ihre Playlists zugelabert bekommen? Ich dachte, es wäre ein Sellingpoint für Streamingdienste gegenüber Radio, dass man seine Musik ohne Unterbrechungen hören kann.
»Wir werden alle sterben« – Albert Einstein
+9
becreart23.02.23 12:36
Ob der Scherz somit gelungen oder misslungen ist, ist wohl Ansichtssache.

(was nichts mit einer Bewertung zu tun hat)
-5
Iskander
Iskander23.02.23 12:41
Nebula

ja das wollen wir den es betrifft ja die eigenen Favoriten welche nun mit Zusatzinfos geschmückt werden 🥳
Ein Riesen Unterschied zum Kommerziellen Radio dei dem irgend etwas dudelt plus noch gelabert wird 😜
0
Achtlos weggeworfener Vogel23.02.23 12:52
Intelligenztests vor dem Kauf eines Mobiltelefons sollten in bestimmten Altersgruppen obligatorisch werden.
+4
Sitox
Sitox23.02.23 13:36
Nebula
Wollen wirklich Leute ihre Playlists zugelabert bekommen? Ich dachte, es wäre ein Sellingpoint für Streamingdienste gegenüber Radio, dass man seine Musik ohne Unterbrechungen hören kann.
Das Revolutionäre: Die Leute haben die Wahl.
+2
Sitox
Sitox23.02.23 13:40
becreart
Ob der Scherz somit gelungen oder misslungen ist, ist wohl Ansichtssache.
Diese Art Scherze werden - zumindest über kurz oder lang - zu einer Einschränkung des Dienstes führen. Bestimmt hielten einige Personenkreise diese Sorte „Scherz“ in dem Fall für gelungen.
+3
colouredwolf23.02.23 14:22
gefährlicher Eingriff in den Flugverkehr.
Wird überall hart bestraft, bis hin zu Gefängnis - bei Wiederholungstätern - aber vor allem die zivilrechtliche Bestrafung ist meist sechsstellig.
+6

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