Kurz: Verheimlichte OpenAI einen Cyberangriff? +++ Apple muss VPN-Apps in Russland entfernen
Wenn die Angaben der New York Times zutreffen, so kommt möglicherweise Ärger auf OpenAI zu. Angeblich erfolgte Anfang 2023 ein Angriff auf die Infrastruktur, infolge dessen zwar keine Kundendaten, wohl aber interne Nachrichten und Geschäftsgeheimnisse
entwendet wurden. Allerdings habe man die Entscheidung getroffen, sich damit nicht an die Öffentlichkeit oder Behörden zu wenden, da keine Hinweise auf mögliche Gefährdung der allgemeinen Sicherheit vorlagen.
Gleichzeitig wollte OpenAI keine Strafverfolgung gegen den verantwortlichen Hacker einleiten, obwohl es durchaus möglich gewesen wäre, dass die entwendeten Informationen an Konkurrenten oder gar an eine ausländische Regierung gegangen waren. Letzteres schätze man jedoch als sehr unwahrscheinlich ein, wenngleich der Vorfall dazu führte, zahlreiche interne Abläufe zu verschärfen.
Gemäß US-Gesetzgebung sind Cyberangriffe meldepflichtig, sofern kritische Infrastruktur gefährdet oder nationale Sicherheit beeinträchtigt werden könnte. Für börsennotierte Unternehmen gelten noch striktere Vorgaben hinsichtlich zeitnaher Meldung von Einbrüchen in ihre Systeme.
Apple muss VPN-Apps in Russland entfernenApple betont stets, dass man lokaler Gesetzgebung Folge leisten muss, selbst wenn diese den eigenen Überzeugungen widerspricht. Vor allem in Ländern mit gänzlich anderem Demokratiebegriff sorgt dies mitunter für schwierige Schritte. Einen solchen hatte das Unternehmen nun in Russland zu gehen, denn im Kampf gegen "illegale Inhalte" (z.B. westliche Nachrichtenseiten, Informationen über die russische Invasion der Ukraine) sind VPN-Apps nicht erlaubt.
Da VPN-Apps dafür sorgen, den Datenverkehr der Nutzer zu verschleiern und Zugriff auf gesperrten Content zu ermöglichen, müssen diese aus dem App Store
entfernt werden. Bereits 25 Anbieter sind davon in Russland betroffen, Apple beendete die Auslieferung der Software über den App Store. Natürlich betrifft das nicht nur Apple, Google muss in gleichem Maße auf die gesetzlichen Anforderungen reagieren. Ebenfalls verboten sind seit März Webseiten, die Informationen über VPN-Anbieter oder gar Anleitungen anbieten.