Kurz: iPod-Erfinder lobt USB-C-Beschluss der EU +++ Gericht reduziert Rekordstrafe für Apple
Das EU-Parlament machte in dieser Woche mit überwältigender Mehrheit den Weg für eine Maßnahme frei, welche in den vergangenen Jahren die Gemüter erregte: Ab 2024 gilt in der gesamten Europäischen ein einheitlicher Ladestandard für Smartphones, Tablets, Kameras und eine Vielzahl weiterer Geräte. Hersteller müssen diese – von wenigen Ausnahmen wie etwa Ohrhörer oder Smartwatches abgesehen – für die Energieversorgung mit einem USB-Port ausstatten. Apple muss sich also spätestens bei der übernächsten iPhone-Generation vom hauseigenen Lightning-Anschluss verabschieden.
Tony Fadell: Technische Bedenken gegen USB-C nur vorgeschobenDas kalifornische Unternehmen hatte sich in den vergangenen Jahren immer wieder gegen eine solche Regelung ausgesprochen. Ein verbindlich vorgeschriebener Ladestandard behindere zukünftige Innovationen, lautete eines der Argumente. Apples früherer Vizepräsident Tony Fadell, der unter anderem als Erfinder des iPod gilt, hält den Beschluss der EU hingegen für richtig. Die Verpflichtung zur Nutzung von USB-C stelle kein Problem dar, schreibt er auf Twitter. Die vom kalifornischen Konzern immer wieder vorgebrachten technischen Bedenken seien nur vorgeschoben, so der 53-Jährige. Letztlich gehe es Apple darum, seine monopolartige Position beibehalten zu können. Die EU zwinge das Unternehmen schlicht, das Richtige zu tun, das sei überfällig gewesen.
Zukünftige Innovationen im Zusammenhang mit Lade- und Datenport sieht Fadell nicht in Gefahr. Er hofft seinem Tweet zufolge, dass die EU die jetzt beschlossene Regelung wieder abschafft, nachdem sie Apple auf den richtigen Weg gebracht hat. Zudem geht der iPod-Erfinder davon aus, dass Kabelverbindungen schon bald durch drahtlose Standards abgelöst werden, was der EU-Beschluss ausdrücklich ermöglicht.
Gericht: Apple muss nur 372 Millionen Euro zahlenVor zweieinhalb Jahren verhängte die französische Wettbewerbsbehörde eine Rekordstrafe gegen Apple. Das kalifornische Unternehmen sollte mehr als eine Milliarde Euro zahlen, weil es sich illegaler Absprachen im Netzwerk seiner Distributoren schuldig gemacht habe (siehe
). Zudem habe es die Abhängigkeit der Apple Premium Reseller ausgenutzt. Das zuständige französische Appellationsgericht (Cour d’appel), welches Apple in der Folge anrief, reduzierte das Bußgeld jetzt laut
Reuters drastisch, und zwar auf 372 Millionen Euro. Die Richter erkannten in Apples Verhalten gegenüber den Einzelhändlern zwar einen gravierenden Wettbewerbsverstoß, sahen aber den Vorwurf von Preisabsprachen nicht als bewiesen an. Sowohl Apple als auch die französische Wettbewerbsbehörde werden das Urteil vor der höchsten Instanz des Landes anfechten.