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Kurz: macOS 15.1 verschlechtert Webcam – Besserung in Sicht +++ EU lässt Beschwerde gegen Apple fallen

Als Apple im Jahr 2020 das MacBook Air und MacBook Pro mit Apple Silicon vorstellte, sorgten die Rechner aufgrund ihrer Leistung und Energieeffizienz für viele offene Münder. Auf die integrierte Kamera traf das hingegen nicht zu: Die 720p-Auflösung galt bereits damals als wenig zeitgemäß, immerhin versprach Cupertino einen „fortschrittlichen Bildsignalprozessor“, um die Aufnahmen ein wenig aufzuhübschen. Seit dem Update auf macOS 15.1 häufen sich allerdings Beschwerden, was die Darstellungsqualität der FaceTime-Kamera anbelangt: Vor allem Rechner mit M1-Chip würden mit ihrem starken Bildrauschen unangenehm auffallen. Allzu lange müssen Nutzer diese Einschränkung aber wohl nicht mehr hinnehmen:


Zwar weist macOS 15.1.1 das Problem noch immer auf, die dritte Beta von macOS 15.2 nimmt sich der Sache jedoch an und überzeugt mit deutlich ansehnlicheren Aufnahmen. Mit der finalen Version des Updates ist Anfang Dezember zu rechnen. Bis dahin müssen Betroffene mit Alternativen vorliebnehmen und beispielsweise vom iPhone als Webcam-Ersatz Gebrauch machen.


Beschwerde gegen Apple zurückgezogen
Im Jahr 2020 reichte ein Händler von E-Books und Hörbüchern eine Beschwerde gegen Apple bei der Europäischen Kommission ein. Zwei Aspekte standen im Vordergrund: Einerseits ging es einmal mehr darum, dass Cupertino lediglich das hauseigene Bezahlsystem erlaube. Andererseits stand zur Debatte, ob der Konzern die Möglichkeit einschränkt, Kunden von E-Books und Hörbüchern über günstigere Kaufoptionen zu informieren. Nun zog der Händler die Beschwerde zurück, was die Kommission dazu veranlasste, die Untersuchung einzustellen. Sie betont allerdings, dass dies nicht bedeute, Apples Geschäftsgebaren sei mit dem Wettbewerbsrecht konform.

Das Unternehmen gerät damit nicht aus dem Visier der EU: Man werde die Geschäftspraktiken im europäischen Technologiesektor weiterhin im Blick behalten und überprüfen, ob diese im Einklang mit dem Digital Markets Act und weiteren einschlägigen Regulierungen stehen.

Kommentare

warp1025.11.24 14:01
m.E. macht es einen Unterschied ob der Händler seine Beschwerde bei der EU zurückzieht, oder ob die EU selbst eine Beschwerde fallen lässt... das sollte man journalistisch fein auseinander halten können...
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Frank Drebin
Frank Drebin25.11.24 14:55
Ich finde, dass die EU mit den ganzen „Monopol“-Anklagen gewaltige Summen in die Kassen spülen möchte. Das hat imho ein Geschmäckle. Man sieht es auch an Indonesien wohin das führen kann…
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Kehrblech25.11.24 15:50
Frank Drebin
Ich finde, dass die EU mit den ganzen „Monopol“-Anklagen gewaltige Summen in die Kassen spülen möchte. Das hat imho ein Geschmäckle. Man sieht es auch an Indonesien wohin das führen kann…
Das hat überhaupt kein "Geschmäckle"! Es geht hier NICHT um Selbstbedienung! Dieser Eindruck kann nur entstehen, wenn man partout alles, was auf europäische Ebene geschieht, ohne jede Differenzierung betrachtet. Die EU hat eine Exekutive (die Kommission), eine Legislative (das Parlament im Zusammenspiel mit den Mitgliedsstaaten) und auch eine Judikative (die europäischen Gerichtshöfe). Alle drei sind ebenso unabhängig voneinander, wie in jedem Mitgliedsstaat – wobei die gewisse Ironie in dieser Aussage andeuten soll, dass auch in den Mitgliedsstaaten nicht alles nur lupenrein demokratisch und unabhängig funktioniert, aber schlechter ist es auf EU-Ebene im Allgemeinen auch nicht.
Wenn also die EU eine Gesetzgebung hat, gegen die irgendwelche Großkonzerne verstoßen, dann ist die Exekutive (die Kommission) verpflichtet, gegen solche Verstöße vorzugehen. Punkt. Gleichgültig, ob der betreffende Kommissar oder seine Partei im EU-Parlament oder sein Herkunftsland für dieses Gesetz gestimmt haben oder nicht.
Jeder Betroffene hat selbstverständlich das Recht, gegen die Entscheidung der Kommission Einspruch vor dem entsprechenden europäischen Gerichtshof zu erheben (und Apple & Co haben das natürlich auch getan, wenngleich etwa im Fall "Steuersatz in Irland" weitestgehend erfolglos).
Diesen Prozess bis zur Verurteilung oder dem Freispruch (oder allem dazwischen) eines Beschuldigten nennt man rechtsstaatliches Verfahren. Und der hat überhaupt kein Geschmäckle – schon gar nicht, weil man nur einen Geschmack wahrnimmt, weil man sich nie mit der europäischen Gesetzgebung, Regierung oder Rechtsprechung beschäftigt hat.
Und wenn dir nicht gefällt, wohin das führt oder führen kann, dann musst du bei der nächsten Europawahl Dein Kreuz bei einer Partei machen, die deine Vorstellungen besser vertritt (ohne Garantie allerdings, dass diese Partei sich auch durchsetzten kann).
Aber dieses ewige Geraune hier im Forum von wegen der EU als große Selbstbedienerin, entbehrt jeder Grundlage und ist nichts weiter als eine Verschwörungstheorie (d.h. jenseits jeder faktischen Grundlage)! – Eine, die hoffentlich nur der Bequemlichkeit entspringt, sich mal mit europäischen Entscheidungsprozessen zu befassen.
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pentaxian
pentaxian25.11.24 16:05
@Kehrblech

Danke! Und der Vergleich mit Indonesien ist einfach nur hochnotpeinlich....
mine is the last voice that you will ever hear (FGTH)
+2
sudoRinger
sudoRinger25.11.24 16:24
Es wurde hier bereits oft genug darauf hingewiesen, dass die EU keine "Monopolklagen" führt. Irgendwann muss das doch mal in die Köpfe.

Der Digital Market Acts schafft einen rechtlichen Rahmen (= Regulierung) für digitale Märkte. Das DMA soll ermöglichen, dass neue Marktteilnehmer in den Markt eintreten können und dabei nicht von Gatekeepern, die alles verhindern können, daran gehindert werden. An bisheriges Wettbewerbsrecht muss sich Apple ohnehin halten.

In Zusammenhang von Apple wird oft vom Goldenen Käfig gesprochen. Ich finde die Bezeichnung Gatekeeper bzw. Torwächter sehr passend. Das bisherige Modell von Marktbeherrschung durch die alte Vorstellung von Monopolen passt nicht so recht dazu, wie die digitalen Plattformen Kontrolle ausüben.
+8

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