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Kurz: macOS 15.1 verschlechtert Webcam – Besserung in Sicht +++ EU lässt Beschwerde gegen Apple fallen

Als Apple im Jahr 2020 das MacBook Air und MacBook Pro mit Apple Silicon vorstellte, sorgten die Rechner aufgrund ihrer Leistung und Energieeffizienz für viele offene Münder. Auf die integrierte Kamera traf das hingegen nicht zu: Die 720p-Auflösung galt bereits damals als wenig zeitgemäß, immerhin versprach Cupertino einen „fortschrittlichen Bildsignalprozessor“, um die Aufnahmen ein wenig aufzuhübschen. Seit dem Update auf macOS 15.1 häufen sich allerdings Beschwerden, was die Darstellungsqualität der FaceTime-Kamera anbelangt: Vor allem Rechner mit M1-Chip würden mit ihrem starken Bildrauschen unangenehm auffallen. Allzu lange müssen Nutzer diese Einschränkung aber wohl nicht mehr hinnehmen:


Zwar weist macOS 15.1.1 das Problem noch immer auf, die dritte Beta von macOS 15.2 nimmt sich der Sache jedoch an und überzeugt mit deutlich ansehnlicheren Aufnahmen. Mit der finalen Version des Updates ist Anfang Dezember zu rechnen. Bis dahin müssen Betroffene mit Alternativen vorliebnehmen und beispielsweise vom iPhone als Webcam-Ersatz Gebrauch machen.


Beschwerde gegen Apple zurückgezogen
Im Jahr 2020 reichte ein Händler von E-Books und Hörbüchern eine Beschwerde gegen Apple bei der Europäischen Kommission ein. Zwei Aspekte standen im Vordergrund: Einerseits ging es einmal mehr darum, dass Cupertino lediglich das hauseigene Bezahlsystem erlaube. Andererseits stand zur Debatte, ob der Konzern die Möglichkeit einschränkt, Kunden von E-Books und Hörbüchern über günstigere Kaufoptionen zu informieren. Nun zog der Händler die Beschwerde zurück, was die Kommission dazu veranlasste, die Untersuchung einzustellen. Sie betont allerdings, dass dies nicht bedeute, Apples Geschäftsgebaren sei mit dem Wettbewerbsrecht konform.

Das Unternehmen gerät damit nicht aus dem Visier der EU: Man werde die Geschäftspraktiken im europäischen Technologiesektor weiterhin im Blick behalten und überprüfen, ob diese im Einklang mit dem Digital Markets Act und weiteren einschlägigen Regulierungen stehen.

Kommentare

warp1025.11.24 14:01
m.E. macht es einen Unterschied ob der Händler seine Beschwerde bei der EU zurückzieht, oder ob die EU selbst eine Beschwerde fallen lässt... das sollte man journalistisch fein auseinander halten können...
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Frank Drebin
Frank Drebin25.11.24 14:55
Ich finde, dass die EU mit den ganzen „Monopol“-Anklagen gewaltige Summen in die Kassen spülen möchte. Das hat imho ein Geschmäckle. Man sieht es auch an Indonesien wohin das führen kann…
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