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Kurz notiert: Google klaut angeblich Songtexte, Instagram verlangt Geburtsdaten

Wer Instagram nutzen will, muss mindestens 13 Jahre alt sein, so steht es in den Nutzungsbedingungen des Onlinedienstes, und so schreibt es auch das US-amerikanische Gesetz zum Schutz der Privatsphäre von Kindern im Internet (COPPA) vor. Bisher hatte das aber keine Auswirkungen, denn die Facebook-Tochter fragte das Alter nicht konkret ab. Das ändert sich jetzt: Ab sofort muss bei der Neueröffnung eines Accounts das Geburtsdatum angegeben werden.


Mehr Sicherheit für junge Nutzer
Die Einführung gab Instagram am gestrigen Mittwoch per Pressemitteilung bekannt. Das auf Fotos und Videos spezialisierte Soziale Netzwerk begründet den Schritt damit, dass die Nutzung für minderjährige Mitglieder in Zukunft sicherer sein soll. Instagram überprüft jedoch das jeweils angegebene Geburtsdatum nicht, somit bleibt der Sinn der Maßnahme zumindest in dieser Hinsicht äußerst fraglich. Das Soziale Netzwerk will die Informationen in Zukunft aber auch dazu verwenden, seinen Nutzern eine "altersgerechte Erfahrung" zu bieten und jungen Mitgliedern beispielsweise Hinweise zu empfehlenswerten Datenschutzeinstellungen zu geben. Allerdings könnten naturgemäß zu dieser "tailored experience" auch auf die jeweilige Altersgruppe zugeschnittene Inhalte und selbstverständlich Werbung gehören. Gezielte Reklame an unter 13-Jährige auszuspielen, ist allerdings in den USA durch COPPA untersagt, Instagram möchte sich also durch die Abfrage des Geburtsdatums auch rechtlich absichern.

Google soll 50 Millionen US-Dollar zahlen
Google soll sich bei der unter anderem auf Songtexte spezialisierten Online-Datenbank Genius unrechtmäßig bedient haben. Das Unternehmen wirft dem Suchmaschinen-Konzern vor, seit Jahren die Lyrics ohne Genehmigung von seiner Internetseite zu kopieren und bei Suchergebnissen anzuzeigen. Das stellt nach Ansicht der Genius Media Group einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen dar, sie hat Google deshalb beim Obersten Gerichtshof des US-Bundesstaats New York auf Schadenersatz in Höhe von 50 Millionen US-Dollar verklagt. Das Unternehmen hatte sich bereits vor geraumer Zeit beim Suchmaschinen-Konzern wegen der unrechtmäßigen Übernahme beschwert, woraufhin dieser der Angelegenheit nachging und angeblich aus der Welt schaffte. Allerdings tauchen in den Suchergebnissen offenbar nach wie vor Songtexte aus dem Bestand von Genius auf, was an bestimmten Auffälligkeiten wie etwa absichtlich eingefügten typografischen Markierungen erkennbar sein soll.

Kommentare

MacSquint
MacSquint05.12.19 13:11
Haha- Altersangabe war doch schon vorher nötig und schon immer wurde einfach ein falsches Geburtsdatum angegeben...
So eine Form von Jugendschutz ist noch nicht mal ein Feigenblatt...
+7

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