Push-Nachrichten von MacTechNews.de
Würden Sie gerne aktuelle Nachrichten aus der Apple-Welt direkt über Push-Nachrichten erhalten?

Kurz notiert: MagSafe Duo mit Apples 29-Watt-Netzteil inkompatibel, Kind gibt 16.000 Dollar für In-App-Käufe aus

MagSafe Duo mit Netzteil-Wirrwarr
Mit Apples MagSafe-Duo-Ladegerät lassen sich zwei Geräte gleichzeitig induktiv laden – unter bestimmten Bedingungen: Eine der beiden Ladeflächen unterstützt lediglich die Apple Watch, die andere versorgt grundsätzlich jedes Qi-fähige Gerät mit Strom. Ein Netzteil legt Cupertino dem mit rund 145 Euro nicht gerade niedrig bepreisten Zubehör nicht bei – die Wahl eines solchen ist alles andere als einfach: Der USB-C-Power-Adapter mit einer Nennleistung von 20 Watt verrichtet zwar seinen Dienst, das Ladegerät schafft hiermit aber lediglich eine Leistung von bis zu 11 Watt. Dementsprechend lange dauert der Ladevorgang. Apple empfiehlt einen Adapter, der mindestens 27 Watt Leistung erbringt – hat aber gegenwärtig nur einen mit 30 Watt im Portfolio.

Bis 2018 verkaufte Apple ein 29-Watt-Netzteil – das sich nun als nicht kompatibel mit dem MagSafe Duo erweist, wie das Unternehmen auf seiner englischen Support-Seite hinweist. Anwendern bleibt nichts anderes übrig, als Apples aktuelles 30-Watt-Netzteil zu ordern – oder auf einen Drittanbieter auszuweichen. Übrigens hält das Support-Dokument noch eine weitere Information bereit: Nutzer sollen zuerst das Ladegerät mit Energie versorgen, ehe sie ihr iPhone darauf ablegen. Apple behauptet, auf diese Weise überprüfen zu können, ob die Erbringung der maximalen Ladeleistung sicher sei.


16.000 Dollar für In-App-Käufe – Apple lehnt Erstattung ab
Spiele sind für den App Store von zentraler Bedeutung – und sorgen mit ihren In-App-Käufen bisweilen für klingelnde Kassen bei den Entwicklern. Diese Erfahrung musste auch Jessica Johnson aus dem US-Bundesstaat Connecticut machen: Sie beobachtete mehrere Transaktionen während der Sommermonate auf ihrer Kreditkartenrechung, die auf derlei Käufe zurückzuführen waren. Ihr sechsjähriger Sohn George zeigt sich hierfür verantwortlich: Er spielte Sonic Forces auf dem iPad und buchte ständig neue Pakete hinzu – sodass letztlich Kosten in Höhe von 16.293,10 US-Dollar anfielen. Johnson konnte die Posten auf ihrer Abrechnung nicht als In-App-Käufe identifizieren – und ging zunächst von einem Betrug aus. Als sie feststellte, dass die Transaktionen im App Store getätigt wurden, kontaktierte sie Apple – das Unternehmen habe sich jedoch geweigert, ihr das Geld zu erstatten, weil sie sich innerhalb von 60 Tagen nach einer erfolgten Buchung hätte melden müssen. Zudem sei sie darauf verwiesen worden, In-App-Käufe in den Einstellungen deaktivieren zu können.

Tatsächlich findet sich in den Einstellungen eine Option, Käufe dieser Art zu unterbinden – diese ist allerdings ziemlich gut versteckt.

Kommentare

Hot Mac
Hot Mac14.12.20 12:29
Eltern haften für ihre Kinder.
Mir wären die Abbuchungen aufgefallen ...
+12
Ely
Ely14.12.20 12:31
MTN
Spiele sind für den App Store von zentraler Bedeutung – und sorgen mit ihren In-App-Käufen bisweilen für klingelnde Kassen bei den Entwicklern.

Ich ergänze:

Spiele sind für den App Store von zentraler Bedeutung – und sorgen mit ihren In-App-Käufen bisweilen für klingelnde Kassen bei den Entwicklern und Apple.

Die In App-Käufe und Abos lassen nämlich auch bei Apple die Kassen ziemlich laut klingeln. Daher ist Apple durchaus bestrebt, daß Entwickler Abos einführen und tritt dementsprechend an Entwickler heran.

Davon abgesehen hätte die Mama wirklich die notwendigen Einstellungen vornehmen müssen, wenn die das iPad einem sechsjährigen Kind überläßt. Und immerhin hätte, so liest sich das, Apple innerhalb von 60 Tagen erstattet. Wer unklare Positionen auf der Kreditkarte nicht innerhalb von wenigstens 30 Tagen abklärt, hat dem zugestimmt.

30 Tage deshalb, weil ein Kauf z. B. am 1. Juli stattfindet, die Abrechnung am 1. August kommt und dann bis Ende August eben nochmal etwa 30 Tage Zeit zum Überprüfen ist.

Hinzu kommt, daß für jede Transaktion im Store eine Mail eintrudelt. Also hätte die Mama mehr als eine Gelegenheit gehabt, einzuschreiten.

Da ist meiner Meinung nach aber wirklich jedes Recht auf Erstattung verwirkt.
+20
Dr_Shoe14.12.20 12:34
Wen 16.300 Dollar auf der Kreditkartenabrechnung nicht stutzig machen, hat wohl andere Probleme. Sachen gibts?!
+11
pünktchen
pünktchen14.12.20 12:40
Hot Mac
Eltern haften für ihre Kinder.

Eltern haften eben nicht für ihre Kinder, das ist Quatsch. Sie haften allenfalls für eine Verletzung ihrer eigenen Aufsichtspflicht.

Ausserdem geht es hier nicht um Schadensersatz sondern darum ob man mit einem 6-jährigen überhaupt solche Verträge schliessen kann. Ich vermute mal das geht auch im amerikanischen Zivilrecht nicht unbeschränkt. Mir ist sonst auf Anhieb nicht klar worauf Apple seinen Zahlungsanspruch überhaupt stützt.
-9
Hot Mac
Hot Mac14.12.20 12:43
pünktchen

Und die Aufsichtspflicht wurde in diesem Fall nicht verletzt?!
+9
DTP
DTP14.12.20 12:45
Das MagSafe Duo scheint ja eine totale Fehlplanung zu sein.

Seltsam, auf der einen Seite bekommt Apple einen hervorragenden M1 Start hin, und auf der anderen Seite bringen sie ein Produkt heraus, das weder durchdacht ist noch ins Apple Ökosystem passt.
+6
d2o14.12.20 12:50
"[...] ziemlich gut versteckt [...]"
Die Einstellung sind zwar nicht an exponierter Stelle zu finden, aber versteckt sind sie m. E. auch nicht.
Allerdings könnte man sich auch für die Einstellungen, womit man solche Käufe verhindert, interessieren. Dann würde man vermutlich danach suchen oder jemanden fragen.
Wenn dann noch hinzu kommt, dass man solche Abbuchungsposten nur "beobachtet", dann könnte man von einem gewissen Desinteresse ausgehen, was auch evtl. darauf hindeutet, dass das Kind in dem Ausmaß, offensichtlich unbeobachtet, mit dem iPad zu tun hatte.
+4
Charlie214.12.20 12:54
Kind nicht geschäftsfähig, somit eigentlich null und nichtig.
Was wäre, wenn er per Brief eine Bestellung gemacht hätte? Wäre ebenso nichtig gewesen. Dass man den Eltern vorwerfen kann, sie hätten ihre Aufsichtspflicht verletzt, das müsste man erst eruieren.

Wofür haftet denn Tim nicht, obwohl er Sachen wissend macht? Und da geht es um weit mehr als 16 Riesen!

Also wenn, dann sollte mit gleichem Maß gemessen werden!
+1
pünktchen
pünktchen14.12.20 13:00
Hot Mac
Und die Aufsichtspflicht wurde in diesem Fall nicht verletzt?!

Er hat keinen Schaden angerichtet sondern (angeblich) etwas gekauft, deshalb wäre das zumindest nach deutschem Recht irrelevant.
d2o
Wenn dann noch hinzu kommt, dass man solche Abbuchungsposten nur "beobachtet", dann könnte man von einem gewissen Desinteresse ausgehen ...

Was man so alles in ein Wort rein interpretieren kann. Im Artikel steht doch recht deutlich dass sie zunächst von einem Betrug ausging und das mit ihrer Bank abgeklärt hat. Als die Bank damit fertig war war Apples Frist abgelaufen.

Ely
Da ist meiner Meinung nach aber wirklich jedes Recht auf Erstattung verwirkt.

Erst mal müsste Apple ein Recht auf Zahlung haben. Das sehe ich schon nicht. Dann müssen sie das Geld natürlich herausrücken und sicherlich nicht nur 60 Tage lang.

Mehr Details der Geschichte zB hier:

+2
Der_Fitch14.12.20 13:02
Charlie2

Das Kind hat vermutlich mit der ID der Mutter „eingekauft“. Insofern dürfte es schwierig werden nachzuweisen, wer den Kauf letztendlich ausgelöst hat.
+10
aMacUser
aMacUser14.12.20 13:04
pünktchen
Ausserdem geht es hier nicht um Schadensersatz sondern darum ob man mit einem 6-jährigen überhaupt solche Verträge schliessen kann. Ich vermute mal das geht auch im amerikanischen Zivilrecht nicht unbeschränkt. Mir ist sonst auf Anhieb nicht klar worauf Apple seinen Zahlungsanspruch überhaupt stützt.
In Deutschland zumindest kann man ab 6 Jahre eingeschränkt Kaufverträge abschließen. In diesem Fall dürfte das Alter jedoch irrelevant sein, da das iPad vermutlich über den iCloud-Account der Mutter lief und somit sie offiziell den Kaufvertrag abgeschlossen hat.
In allem übrigen stimme ich Ely zu. Die Mutter hatte ausreichend Möglichkeiten, noch rechtzeitig zu reagieren. Nichts desto trotz tut es mir für die Mutter leid, dass sie jetzt diesen hohen Betrag zahlen muss. Nicht jeder hat so viel Geld mal eben auf dem Sparkonto übrig.
+5
ilig
ilig14.12.20 13:05
Sie beobachtete mehrere Transaktionen während der Sommermonate auf ihrer Kreditkartenrechung…
Also rund 3 Monate in denen die Mutter nicht reagiert? Das sind über 5.000 $ pro Monat und statt etwas zu tun beobachtet die Frau einfach nur weiter? Du muss man ja wohl nicht erst eruieren, um eine Verletzung der Aufsichtspflicht festzustellen. Da kann ich nur den Kopf schütteln. Außerdem kann Apple bei einem In-App-Kauf wohl kaum das Alter des Bestellers erkennen.
+3
Hot Mac
Hot Mac14.12.20 13:09
pünktchen
Er hat keinen Schaden angerichtet sondern (angeblich) etwas gekauft, deshalb wäre das zumindest nach deutschem Recht irrelevant.
Das vermag ich nicht zu beurteilen, ich bin kein Anwalt.
Die Einkäufe wurden von einem au­to­ri­sierten Device getätigt ...
+1
pünktchen
pünktchen14.12.20 13:12
aMacUser
In diesem Fall dürfte das Alter jedoch irrelevant sein, da das iPad vermutlich über den iCloud-Account der Mutter lief und somit sie offiziell den Kaufvertrag abgeschlossen hat.

Das hat sie aber eben nicht, gehandelt hat ihr Kind. Für sie eine Willenserklärung äussern konnte er auch nicht da er nicht bevollmächtigt war. Im deutschen Recht könnte man allenfalls über die Haftung für einen vollmachtslosen Vertreter nachdenken. Wenn ich mich recht entsinne muss man dazu aber wissen dass der für einen auftritt und das nicht verhindern. Das bringt uns alles nicht weiter.

Wahrscheinlicher ist irgendeine Haftung aus Verletzung vertraglicher Sorgfaltspflichten die sich aus dem Kleingeruckten des App Store ergeben. Allerdings sollte sich das maximal auf Apple Schaden beschränken und nicht auf ihr Erfüllungsinteresse.

Allerdings gilt hier US-Amerikanisches Recht und da habe ich keine Ahnung von.
-7
pünktchen
pünktchen14.12.20 13:13
Hot Mac
Die Einkäufe wurden von einem au­to­ri­sierten Device getätigt ...

Ein iPad ist auch nicht geschäftsfähig.
-8
Hot Mac
Hot Mac14.12.20 13:16
Kennst Du Dich nun wirklich aus oder bist Du nur ein Dummschwätzer?
Ich will Dir nicht zu nahe treten ...
+7
pünktchen
pünktchen14.12.20 13:17
ilig
Also rund 3 Monate in denen die Mutter nicht reagiert?

Sie hat doch reagiert, nur hat sie sich zuerst an ihre Bank gewandt und nicht an Apple.
ilig
Außerdem kann Apple bei einem In-App-Kauf wohl kaum das Alter des Bestellers erkennen.

Das ist nun aber zuerst Apples Problem wenn sie es so einfach machen mit fremden Kreditkarten einzukaufen. Oder sollte es zumindest sein.
-1
Legoman
Legoman14.12.20 13:20
d2o
"[...] ziemlich gut versteckt [...]"
Die Einstellung sind zwar nicht an exponierter Stelle zu finden, aber versteckt sind sie m. E. auch nicht.
Die Einstellungen WAREN mal leicht zu finden.
Einstellungen - Einschränkungen.
Applemäßig intuitiv - und codegesichert.

Mit Einführung der Bildschirmzeit sind die In-App-Käufe undokumentiert dorthin gewandert.
Und das ist nicht im geringsten nachvollziehbar.
Ich halte mich für einigermaßen versiert im Umgang mit diesen Geräten - aber an dieser Stelle hätte ich diese Funktion niemals vermutet.

Man kann da sicherlich lange drüber spekulieren - aber Apple wird wohl Gründe haben, diese Funktion
a) standardmäßig zu aktivieren,
b) gut zu verstecken und
c) die Änderung nicht mehr mit dem Einschränkungscode zu schützen.
Nicht alle Spiele fragen außerdem, ob man wirklich Geld ausgeben will.
Was falsches angetippt - sofort Geld weg bzw. Fehlermeldung.
Und nun erklär mal einem Kleinkind den Unterschied zwischen dem guten und dem bösen unechten Geld im Spiel und dem anderen unechten Geld auf der Plastikkarte...
+5
DTP
DTP14.12.20 13:20
pünktchen
Allerdings gilt hier US-Amerikanisches Recht und da habe ich keine Ahnung von.
So etwas ähnliches gab es 2014 schon mal: https://www.theguardian.com/technology/2014/jan/15/apple-practice-children-make-in-app-purchases

Keine Ahnung, ob die neuen Einstellungen das nun abfangen oder Apple wie damals wieder zahlen muss.

Und es wird Zeit für Profile / User Accounts auf den iDevices.
+3
Wurzenberger
Wurzenberger14.12.20 13:35
Hot Mac
Und die Aufsichtspflicht wurde in diesem Fall nicht verletzt?!
Ist ja kein Fall von §832 BGB, daher ist das egal.

In Deutschland gibts für solche Fälle den Taschengeldparagraphen. Keine Ahnung obs in Connecticut auch sowas gibt. Fraglich ist natürlich auch wie Apple feststellen sollte wie alt der Benutzer eines bestimmten iPads ist.
-1
hannibal_de114.12.20 13:40
Das Problem beim 29W Netzteil ist wohl, dass es den Quick Charge 3.0 Standard nicht unterstützt. Mein iPad Pro und iPhone lädt es trotzdem ausreichend schnell.
-1
figaro14.12.20 13:51
@pünktchen
Woher weißt du, dass sich die Dame zuerst an die Bank gewandt hat? Ich lese davon nichts im Artikel ...
+1
Tirabo14.12.20 13:59
Meine Partnerin (Volljuristin) sagt, sie kennt das US-Rechtssystem in diesem Fall nicht genau, aber in Deutschland gilt ein 6-jähriges Kind auf jeden Fall als nicht geschäftsfähig.
0
pünktchen
pünktchen14.12.20 14:01
@ figaro - Appleinsider zB:
After filing a fraud claim with Chase, she was then informed the charges were genuine, and to contact Apple.
...
Apple refused to refund her money, as she didn't call within 60 days of the charges, which Johnson said was because Chase told her it was likely to be fraud in the first place.


Chase = Chase Bank, früher Chase Manhattan
-1
Apple Mik14.12.20 14:04
Einem 6 jährigen ein Smartphone in die Hand drücken....
Manche Eltern haben den Schuss nicht gehört.
+3
pünktchen
pünktchen14.12.20 14:08
Es war das iPad und sie behauptet es ihm nicht in die Hand gedrückt zu haben. Und wenn du Kinder in dem Alter hättest wüsstest du wie extrem unrealistisch die Idee ist denen jeglichen Zugriff auf Smartphone & Tablet & Computer zu verweigern.

Neben der Frage des Zugriffes auf den App Store durch Kinder ist das grundsätzlichere Problem aber wie man überhaupt $16000 in Spielwelten ausgeben kann. Wo ist da bitte der Gegenwert? Wieso gibt es da nicht so was wie Nichtigkeit wegen Wucher? Und wegen Ausnutzung einer Abhängigkeit? Drogendealer sind harmlos verglichen mit den Produzenten dieser Fremiumspiele. Und Apple ist durch seinen Cut von 30% der grösste Dealer von allen und wäscht sich die Hände in seiner total politisch korrekten und familientauglichen PR-Welt. Heuchlerische Drecksbande!

🤬
-4
Heinzchen
Heinzchen14.12.20 14:10
Mensch Meyer, das liesst sich hier heute wieder wie die erste Klassenarbeit im Kurs für DIY-Anwälte an der VHS. Warum nur versucht jeder, der so gar keine Ahnung hat, zu solch einem Thema Stellung zu beziehen? Oder ist hier iwer Anwalt? Schlaumeyer... überall... und zum Schluss kommt es eh - wie die Anwälte oder ein Gericht befinden.

Wer Verantwortung für seinen Account und sein zum Kauf berechtigete(s) Device(s) übernimmt, braucht keinen Rechtsstreit. Aber mit der Verantwortung ist es ja weit hergeholt... die scheint abhanden gekommen. "Wie soll man auch für einen Account Verantwortung übernehmen..." Ironie off.
Meinung bilden statt Meinung machen.
+2
pünktchen
pünktchen14.12.20 14:11
Aha. Und warum hältst dann nicht wenigstens du den Mund?
-11
Heinzchen
Heinzchen14.12.20 14:12
pünktchen
Aha. Und warum hältst dann nicht wenigstens du den Mund?
Weil ich es nicht besser weiß und auch Deine Klugscheißerei ermüdend finde.
Meinung bilden statt Meinung machen.
+9
pünktchen
pünktchen14.12.20 14:19
Musst es ja nicht lesen.
-12
Weitere News-Kommentare anzeigen

Kommentieren

Sie müssen sich einloggen, um die News kommentieren zu können.