Kurz notiert: iOS-Spyware-Anbieter siegt vor Gericht gegen Amnesty International, Apple tüftelte an Solar-Routern
iPhone-Spyware darf weiter vertrieben werdenApple betont regelmäßig den Sicherheitsaspekt der eigenen Geräte. Wenn es um Datenschutz und Privatsphäre gehe, seien Nutzer am besten mit iPhone und Co. aufgehoben. Doch trotz aller Sicherheitsmaßnahmen gelingt es findigen Spyware-Entwicklern von Zeit zu Zeit, Apples Sicherheitsschranken zu umgehen. Dazu gehört die in Israel ansässige NSO Group, von der die berüchtigte „Pegasus“-Spyware stammt. Zu den Abnehmern gehören beispielsweise Regierungen diverser Länder, die iPhones bestimmter Bürger anzapfen möchten.
Der Anbieter der Spionagesoftware sah sich zuletzt mit einer Gerichtsklage konfrontiert, die von Amnesty International ausging. Die Menschenrechtsorganisation sprach sich gegen den Export des Hacking-Tools in andere Länder aus und wollte das gerichtlich durchsetzen – insbesondere weil Mitarbeiter von Amnesty International Opfer entsprechender Spionagemaßnahmen wurden, so die Organisation in der Klageschrift. Das zuständige israelische Gericht sah den Vorwurf der Organisation als nicht hinreichend erwiesen an. Die NSO Group kann ihre Spyware damit weiter weltweit
vertreiben.
Amnesty International reagierte mit Unverständnis auf das Urteil. Es sei eine Schande und ein Tiefschlag für alle Menschen, die durch die Spyware der NSO Group auf der ganzen Welt zu Schaden kamen und immer noch kommen. Der Richterspruch bedeute einen Erfolg für viele berüchtigte Menschenrechtsverletzer. Zudem komme der Spyware-Anbieter straffrei davon, obwohl er über die Software an vielen Menschenrechtsverletzungen beteiligt sei. Die NSO Group hingegen sieht sich in ihrem Vorgehen bestätigt: „Der regularische Rahmen, in dem wir tätig sind, erfüllt höchste internationale Standards.“ Das Urteil beweise das.
Apple arbeitete an Solar-getriebenen RouternApples AirPort-Ambitionen auf dem Routermarkt gehören zwar schon seit Längerem der Vergangenheit an, doch ein dem Unternehmen kürzlich zugesprochenes Patent gewährt zumindest nochmal einen Blick darauf, an welchen Features für Wi-Fi- und Mobilfunk-Geräte Apple früher arbeitete. Die
Patentbeschreibung nennt Möglichkeiten, wie sich entsprechende Endgeräte trotz Stromausfall weiter verwenden lassen.
Die dazugehörigen „Energy-Harvesting Devices“ (EHDs) können mithilfe von Solarzellen, Windturbinen oder andere Technologien funktionieren. Es gehe bei entsprechenden Geräten darum, kurzzeitige Stromausfälle über alternative Energielieferanten – wie beispielsweise Solarzellen – zu kompensieren, die unabhängig von der Steckdose sind. Apple reichte das Patent im Jahr 2015 ein. Seinerzeit bot das Unternehmen noch mehrere AirPort-Produkte an, bevor die gesamte Gerätekategorie 2018 vom Markt genommen wurde.