Kurzmeldungen: Apples Drohnenkampf, gerichtliche Niederlage gegen Anbieter von Nachbau-Ersatzteilen
Apples verschärfter Kampf gegen DrohnenEs ist kein Geheimnis, dass Apple die regelmäßigen Drohnenflüge über den Apple Park ungern sieht. Während der Bauarbeiten des neuen Hauptquartiers konnte man auf diese Weise immer gut den Baufortschritt verfolgen - seitdem die Gebäude aber fertiggestellt sind, geht Apple dagegen vor. Beispielsweise platzierte Apple im Februar Tafeln mit der klaren Aussage "No Drone Zone". Außerdem sind die Sicherheitskräfte vor Ort schon seit Monaten damit beschäftigen, Drohnenpiloten des Platzes zu verweisen.
Offensichtlich wurde die Luftraum-Überwachung nun aber noch verschärft. Ein eifriger Drohnenpilot berichtet, dass kaum noch Zeit für längere Überflüge bleibt. Inzwischen vergehen keine zehn Minuten mehr, bevor zwei weiße Fahrzeuge des Typ Toyota Prius erscheinen und Sicherheitskräfte aussteigen – exakt dort, wo sich die Drohne in die Lüfte erhob. Anscheinend gibt es bereits technische Vorkehrungen gegen Drohnenflüge, möglicherweise durch Anbieter wie
Dedrone. Um Anlagen zu schützen, analysiert Dedrone die Szenerie, erfasst Drohnen, ermittelt die Steuerbefehle und kann dann genau anzeigen, wo der Pilot wohl steht.
Apple vs. Reparaturdienstleister mit Nachbau-TeilenApple-Reparaturen sind, ebenso wie Apple-Produkte, nicht günstig. Ein aus Norwegen stammender Reparatur-Dienstleister wollte die Einkaufspreise möglichst niedrig halten und bezog daher Display-Nachbauten aus Hong Kong. Diese wiederum bestanden sogar aus Apple-Komponenten, denn sie waren aus funktionierenden Teilen defekter Original-Displays zusammengesetzt. Apple sah darin hingegen Produktfälschungen und somit Markenrechtverletzungen. Allerdings kam das norwegische Gericht zu einem anderen Urteil. Auf interne Komponenten ein Apple-Logo zu drucken bedeute nicht zwangsläufig, dass diese nun in Gänze markenrechtlich geschützt seien – so die Urteilsbegründung. Es handle sich zudem um 100% kompatible Bauteile, weswegen keine Gefahr für Kunden bestehe. Im Rahmen norwegischer Gesetze sei somit kein widerrechtliches Verhalten im Geschäftsmodell des Reparatur-Anbieters festzustellen. Im Rahmen der Debatte um ein "Recht auf Reparierbarkeit" (siehe
) ist dies durchaus beachtenswert. Das norwegische Urteil hat keine direkten Auswirkungen auf andere Märkte – dennoch ist es Wasser auf die Mühlen derer, die gegen vom Hersteller komplett kontrollierte Reparaturen kämpfen.