LG München untersagt, WhatsApp, Instagram und Facebook-App in aktueller Form anzubieten
Es ist ein Urteil, das für die meisten außerordentlich überraschend kommen dürfte. Dem Landgericht München I zufolge ist es in Deutschland nicht mehr erlaubt, WhatsApp, Instagram, Facebook und Facebook Messenger in der derzeitigen Form anzubieten. Der Grund dafür sind aber nicht Diskussionen darüber, ob beispielsweise Datenschutzverletzungen oder andere unrechtmäßige Geschäftspraktiken vorliegen, sondern ein Patentverfahren. Blackberry hatte gegen Facebook geklagt, da die verschiedenen Facebook-Apps geschützte Blackberry-Technologien verwenden. Gleich vorweg: Ob es zu einer Umsetzung kommt, die Programme also vom Markt verschwinden müssen, ist aber alles andere als ausgemachte Sache.
Alles hängt von Blackberry abEinerseits ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, andererseits kündigte ein Facebook-Sprecher direkt an, man wolle wohl Berufung gegen die Entscheidung einlegen. Akuten Handlungsbedarf für Facebook könnte es trotzdem geben, da Blackberry einen wichtigen Trumpf in der Hand hält. Wenn das Unternehmen nämlich eine Sicherheitssumme als Bürgschaft hinterlegt, würde das vorläufig vollstreckbare Urteil sofort greifen und Facebook dürfte die Apps nicht mehr anbieten.
Erinnerungen an iPhone-VerkaufsverbotMan erinnere sich an das Verkaufsverbot mehrerer iPhones in Deutschland, welches im Dezember 2018 möglich wurde. Damals hatte Qualcomm gegen Apple vor Gericht gesiegt und hatte daher die Möglichkeit, nach Hinterlegung von 660 Millionen Euro einen Verkaufsstopp durchzusetzen (siehe diese Meldung:
). Qualcomm tat dies – und das Verbot trat im Januar in Kraft.
Facebook kämpft gegen das UrteilUnbekannt ist momentan, ob Blackberry selbige Absicht hegt und damit noch größeren Druck ausübt, oder ob es nun rasch zu einer außergerichtlichen Einigung kommt. Sollte Facebook die Apps vom Markt nehmen, in einem späteren Urteil aber Recht bekommen, würde der entstandene Schaden aus Blackberrys Sicherheitseinlage bezahlt. Facebook kündigte ebenfalls bereits an, die streitgegenständlichen Programme so anzupassen, dass sie auf jeden Fall weiterhin in Deutschland verwendet werden dürfen. Gleichzeitig will man weiterhin die Gültigkeit der Patente anfechten. Unklar ist, wie aufwendig die Anpassungen sind. Sollte es viel Zeit in Anspruch nehmen, könnten die Apps tatsächlich für eine Weile aus den deutschen Stores verschwinden.