Landgericht: Datenschutzklauseln auf Apples Webseite unwirksam
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte in Berlin gegen die Datenschutzklauseln auf Apples Webseite geklagt und nun vom Landgericht in einigen Punkt Recht erhalten. Kritisiert wurden
insgesamt 15 Klauseln, die den Verbraucher in unangemessener Weise benachteiligen. Im Vorfeld hatte Apple bereits sieben Klauseln mit Unterlassungserklärungen zurückgezogen, während die acht verbliebenen Klauseln nun vom Landgericht für ungültig erklärt wurden. Nach Ansicht des Gerichts ist eine globale Einwilligung unzulässig, bei der Kunden einem Unternehmen pauschal die Nutzung aller anfallenden Daten erlauben. Stattdessen müssen Art und Zweck der Datenerhebung erläutert werden.
Auch die Datenerhebung von Kontakten des Kunden ohne Einwilligung des betroffenen Dritten ist unzulässig. Darüber hinaus dürfen die erhobenen Daten nicht mit anderen Informationen zusammengeführt werden, wenn nicht der Umfang ersichtlich ist. Die Weitergabe der Daten an strategische Partner ist ebenfalls unzulässig, da hier von Apple keine konkreten Angaben gemacht wurden, um wen es sich dabei handelt. Zuletzt wertete das Landgericht auch die Erfassung von Standortdaten trotz Anonymisierung als personenbezogen und untersagte deren Nutzung durch Apple und Partner für die Bewerbung von Diensten und Produkten. Bislang ist das Urteil nicht rechtskräftig. Apple wird wahrscheinlich gegen das Urteil in Berufung gehen.
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