Landgericht Hamburg fällt erneut umstrittenes Urteil zur Haftung von Forenbetreiber
Erneut hat das Landgericht Hamburg zur Frage, inwieweit Forenbetreiber für die Inhalte von Beiträgen haften, ein recht umstrittenes Urteil gefällt. Hintergrund ist die Abmahnung eines Forenbetreibers Anfang 2006 wegen mehrerer Beiträge. Hier initiierte der Betreiber schließlich eine negative Feststellungsklage, um Rechtssicherheit für sein Forum zu erhalten. Nach Auffassung der 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg ist der
Forenbetreiber als Störer für die Verbreitung von unzulässigen Äußerungen anzusehen. Eine pauschale Distanzierung sei genauso wenig relevant wie die Unkenntnis über diese Äußerungen. Einzig die Bereitstellung seines Internet-Dienstes sei entscheidend. Nach Ansicht der Hamburger Richter handelt es sich bei Foren nämlich um journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote im Sinne des neu geschaffenen Paragrafen 54 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV). Dementsprechend sind Beiträge vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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