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Landgericht Hamburg fällt erneut umstrittenes Urteil zur Haftung von Forenbetreiber

Erneut hat das Landgericht Hamburg zur Frage, inwieweit Forenbetreiber für die Inhalte von Beiträgen haften, ein recht umstrittenes Urteil gefällt. Hintergrund ist die Abmahnung eines Forenbetreibers Anfang 2006 wegen mehrerer Beiträge. Hier initiierte der Betreiber schließlich eine negative Feststellungsklage, um Rechtssicherheit für sein Forum zu erhalten. Nach Auffassung der 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg ist der Forenbetreiber als Störer für die Verbreitung von unzulässigen Äußerungen anzusehen. Eine pauschale Distanzierung sei genauso wenig relevant wie die Unkenntnis über diese Äußerungen. Einzig die Bereitstellung seines Internet-Dienstes sei entscheidend. Nach Ansicht der Hamburger Richter handelt es sich bei Foren nämlich um journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote im Sinne des neu geschaffenen Paragrafen 54 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV). Dementsprechend sind Beiträge vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Kommentare

Bodo
Bodo07.05.07 10:29
Da fragt man sich, wie weit das noch gehen soll.
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Frank
Frank07.05.07 10:33
Muss es nicht "Unkenntnis" heissen?
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drBen
drBen07.05.07 10:33
Juristen richten die Welt zu Grunde
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sb07.05.07 10:34
Frank
Stimmt! Korrigiert.
🎐 Sie werden häuslichen Frieden, finanzielle Sicherheit und gute Gesundheit genießen.
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sgn400
sgn40007.05.07 10:37
Dann muß MTN jetzt ja ein paar Leute einstellen, die alle Posts vorher überprüfen, bevor sie veröffentlicht werden .....

Mfg
T.J.
Fällt der Apfel vom Baum, hatte Newton recht
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Rotfuxx07.05.07 10:46
Ich halte dieses Urteil für vollkommen richtig. Foren sind wirtschaftlich lukrativ, da sie eine Menge Hits generieren. Aus der Verantwortung dürfen sie sich nicht stehlen, wenn sie ihren Laden nicht mehr im Griff haben.

Eine angemessene Reaktionszeit kann keiner einem Forenbetreiber verwehren. Aber wenn offensichtliche Verstöße nicht vom Betreiber gelöscht und geahndet werden, muss stillschweigende Einwilligung unterstellt werden.

Ich halte auch nicht den Mund, wenn Gäste in meiner Wohnung zutiefst beleidigt werden.
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maclogic07.05.07 10:46
Neben aller Diskussion, die u.a. bei Heise geführt wird, fragt man sich wirklich, was hier in Hamburg für Urteile »im Namen des Volkes« gesprochen werden – zumal ein nicht unerheblicher Teil in höheren Instanzen gänzlich anders bewertet werden.

s.a.

(Allerdings sind einige Possen und Vergleich bei heise.de – trotz allen Unsinns – schon wieder amüsant. Verhaftet die Post als Mitstörer beim Transport von Erpresserbriefen und Briefbomben. Oder gleich die Hauseigentümer, deren Wände mit Parolen beschmiert werden, weil sie eine Plattform zur Veröffentlichung geboten haben ...)
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Don Gomez
Don Gomez07.05.07 10:48
hehe, passend zu der gestrigen diskussion zu gradis galeriebild...

unzulässige äußerungen klingen aber recht umfassend... kann jemand noch details nennen, worum es sich genau handelte bei der feststellungsklage?
... darauf einen Dujardin!
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WDPX
WDPX07.05.07 10:51
maclogic
Ha, das ist i.d.T. genau die richtige Masche und unsere neuerdings von Sozialpädagogen beherrschte Gesellschaftsform wird sicher in den nächsten Wochen genau über eine solche Sache nachdenken. Lehrer und Juristen an die Macht!!! Ach Mist, das sind die ja bereits seit Jahren

Ein Anwalt hat mir das mal so erklärt: Vor Gericht wird nicht für Gerechtigkeit gesorgt sondern RECHT gesprochen. Auch wenn die Gerechtigkeit da evtl. auf der Strecke bleibt.
Give me my iPhone a Aiyoota!-based website and a lonesome day.
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maclogic07.05.07 10:52
Don Gomez: Die ganze Geschichte steht im »Supernature Forum«:
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halebopp
halebopp07.05.07 10:54
Da wird einem schon so ein bisschen mulmig...
Das war ich nicht - das war schon vorher kaputt!
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maclogic07.05.07 10:58
WDPX: So schaut es leider aus. Jura und gesunder Menschenverstand stehen oft genug im Widerspruch. (Ich komme übrigens auch einer Juristen-Familie.)

Um einmal einen Vergleich aus der Praxis zu bringen: ich bin u.a. Moderator/Admin in einem Forum. Als Grund für eine Abmahnung reicht eine Verletzung von Urheberrechten aus. Ein Mitglied des Forum bindet Bilder aus dem Netz in seinen Beitrag ein, für deren Verwendung er keinerlei Rechte hat.
Ist es jetzt für mich als Admin zumutbar, dieses Urheberrecht zu klären? Kann ich das überhaupt? Wie lange darf dies dauern, damit ich nicht in der Zwischenzeit bereits abgemahnt werde? Was passiert, wenn mir jemand nur zum Zwecke der Abmahnung einen entsprechenden Beitrag einträgt, von dem ich erst Stunden später Kenntnis erlange, weil ich das Forum nunmal nicht beruflich betreibe, sondern einer normalen Arbeit nachgehe?
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martinmacco07.05.07 11:07
rotfuxx
Volle Zustimmung.
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Don Gomez
Don Gomez07.05.07 11:08
maclogic: deine fallkonstellation klingt verdammt nach dem gradi-zwischenfall von gestern... vllt setzt ja jetzt ein lernprozess ein... ma guck'n
... darauf einen Dujardin!
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crank
crank07.05.07 11:09
Ach menno ist meinungsfreiheit kompliziert... o_O
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reggie07.05.07 11:19
>>...handelt es sich bei Foren nämlich um journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote...<<

und genau darum handelt es sich ja gerade nicht.
Ich halte das Urteil für falsch und die Begründung für einen Beleg von Sachinkompetenz.
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Tiger
Tiger07.05.07 11:19
rotfuxx

Foren sind eben nicht immer lukrativ!
Es gibt mehr als genug sehr gut besuchte Foren deren Betreiber Geld und Zeit investieren ohne auch nur einen Cent zu verdienen, oder die Kosten überwiegen.

Super, dass du dem Urteil zustimmst Dein Gesicht möchte ich sehen, wenn dich jemand verklagt, weil er in deiner Wohnung beschimpft wurde, oder ein Bild von ihm gezeigt wurde. Obwohl du nicht im Zimmer warst und somit nicht einschreiten konntest und du erst durch die Klage vom Geschehen in deinem Wohnzimmer erfahren. Du wärst also schuld an dem ganzen, weil du ja die Wohnung bereitgestellt hast...

Es ist schon okay, dass Betreiber was gegen Verstösse unternehmen müssen. Aber man sollte den Betreibern auch die Möglichkeit geben tätig zu werden. Erst wenn sich der Betreiber wehrt oder nichts tut sollte der Betreiber zur Rechenschaft gezogen werden.
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Juergen Kuehnel07.05.07 11:22
... und dann übernehmen wir von den Amis noch die "political correctness", damit jegliches Schreiben von Beiträgen praktisch unmöglich gemacht wird. Dann muß JEDES Wort auf die Goldwaage in Hinsicht ob sich irgendjemand gestört fühlen könnte. Und wenn die Störung auch nur im Kopf des Kontrolleurs stattfindet, dann reicht das schon, objektive Kriterien gibt es nicht!
(policeman)(policeman)
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reggie07.05.07 11:22
rotfuxx

>>Ich halte auch nicht den Mund, wenn Gäste in meiner Wohnung zutiefst beleidigt werden.<<

Wenn der eine Gast den anderen beleidigt innerhalb Deines Hauses willst Du also dafür haftbar sein?
Ist das nicht ein wenig irre?
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Bodo
Bodo07.05.07 11:23
rotfuxx
Ich halte dieses Urteil für vollkommen richtig. Foren sind wirtschaftlich lukrativ, da sie eine Menge Hits generieren. Aus der Verantwortung dürfen sie sich nicht stehlen, wenn sie ihren Laden nicht mehr im Griff haben.
Dann muss aber endlich Rechtssicherheit geschaffen werden. Dieses ewige Hin und Her nützt nur den Abmahn-Anwälten.

Eine angemessene Reaktionszeit kann keiner einem Forenbetreiber verwehren. Aber wenn offensichtliche Verstöße nicht vom Betreiber gelöscht und geahndet werden, muss stillschweigende Einwilligung unterstellt werden.
Ohne eine entsprechend bindende Vorgabe ist das aber nicht zu schaffen. "Angemessene Reaktionszeit" ... wie lange ist das?

Ich halte auch nicht den Mund, wenn Gäste in meiner Wohnung zutiefst beleidigt werden.
Da stimme ich voll zu.
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Richard
Richard07.05.07 11:24
Also auch ich finde das Urteil gar nicht so falsch. In Foren werden gerne Unwahrheiten und Behauptungen aufgestellt. Und das wird immer mehr. Viele meinen das Internet ist rechtsfreier Raum. In der Realität bekommen Sie keinen Ton raus aber im Internet sind es die besten Märchenerzähler. Das muss man nach meiner Meinung schon einschränken. Das man den Foreninhaber belangt halte ich eher für problematisch. Bei großen Forensystemen ist das ganze ja nicht mehr zu überblicken. Vielmehr wäre der Verfasser der richtige Adressat für eine Klage oder Strafe.

Gruß
Richard
iMac 27 :: MacBookPro Retina :: OS X 10.13
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Bodo
Bodo07.05.07 11:25
reggie
Das kann man nicht so ohne weiteres vergleichen, das die Wohnung/das Haus unter andere Rechtsgrundlagen fällt.
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Tiger
Tiger07.05.07 11:28
Sicherlich ist das Urteil nicht so falsch!

Nur wie gesagt, ich bin der Meinung, man sollte den Betreibern auch die Chance geben den Beitrag zu prüfen bzw. zu entfernen ohne gleich zu kassieren.

Genauso sehe ich das bei den AGB-Abmahnungen. Das würde diese ganze Abmahnwelle mit Sicherheit deutlich eindämmen.
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b.chic07.05.07 11:31
umstritten = ungeliebt?

rotfuxx
Zustimmung, wenn auch mit Bedenken, denn nicht jedes Forum kann professionell geführt werden, nicht jeder Kleintierzüchterverein, kann für das Gästebuch seines Webauftritts einen Justiziar beschäftigen.
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tommy-lg07.05.07 11:32
Was ist eigentlich, wenn das Forum auf einem Server außerhalb von Deutschland betrieben wird? Nicht überall wird Meinungsfreiheit so beschnitten wie in Deutschland. Zur Meinungsfreiheit gehört nun mal, dass nicht jeder die selbe Meinung haben muß. Und die Unterstellung der Meinung anderer durch einen einfachen Link ist glatter Schwachsinn bzw. der Versuch Foren den Gar aus zu machen.
Erneuerbare Energien - Seit wann kann Energie erneuert werden?
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Laurin07.05.07 11:32
rotfuxx
Hoffentlich wirst du nicht mal von einer Firma über den Tisch und möchtest dann Tipps oder Erfahrungsberichten von anderen Usern hier.

btw. Du weisst überhaupt worum bei diesem Urteil ging?
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reggie07.05.07 11:33
Bodo

Soso, Du siehst hier also "Rechtsgrundlagen"?
Welche sollen das denn sein?

Ich sehe hier eine Analogie zu dem Forumsgeschehen.

Gehen wir zur Detaillierung doch von einer Kneipe aus. Der Wirt bietet für Geselligkeit und Gespräche, Diskussionen... eine kommerzielle Plattform (die Kneipe).
Nutzt ein Gast diese für Beleidigungen oder ungesetzliche Reden, ist der Wirt damit haftbar.

Richtig so! Auf nach China! Es lebe der totalitäre Staat!
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Laurin07.05.07 11:34
*gezogen* nachreich
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reggie07.05.07 11:40
Sollten nicht Telefondienste- und Internetanbieter auch haftbar im Sinne des Urteils sein? Ich finde, das könnte das Landgericht HH ruhig noch nachreichen.

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Tiger
Tiger07.05.07 11:43
reggle

Stimmt! Denn die stellen ja die Technik bereit...
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