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Landgericht in München lehnt Verkaufsverbot des Galaxy Tab 10.1N ab

Nachdem Samsung mit einer modifizierten Variante des Galaxy Tab auf das Verkaufsverbot der Original-Modelle reagiert hatte, wurde der koreanische Elektronikriese von Apple vor dem Landgericht München wegen der Verletzung eines Technologie-Patents verklagt. Wie schon beim Galaxy Tab 10.1 möchte Apple auch beim Galaxy Tab 10.1N ein Verkaufsverbot in Deutschland durchsetzen. In den Verhandlungen konnte Samsung aber das Landesgericht überzeugen, dass Apples angegebenes Technologie-Patent bereits bei der Beantragung veraltet gewesen ist und deswegen abgelehnt werden könnte. Das Gericht sah dadurch keinen zwingen Grund gegeben, ein Verkaufsverbot gegen Samsungs zweites Android-Tablet auszusprechen. Samsungs Ansicht, wonach kürzlich aufgenommene Patente nicht ausreichen, um ein Verkaufsverbot durchsetzen zu können, wollte sich das Gericht aber nicht anschließen. Dennoch stellt die Entscheidung einen Rückschlag für Apple dar, wobei das Gericht in der Hauptsache noch nicht entschieden hat. Um vielleicht doch noch ein vorläufiges Verkaufsverbot durchsetzen zu können, steht Apple nun der Weg zum Oberlandgericht offen.

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Kommentare

macbia
macbia02.02.12 14:31
Gegenstand des betreffenden Patents ist eine Technologie, die dem User anzeigt, wenn er durch Scrollen das Ende einer Seite erreicht hat.

Wäre auch schlimm wenn wegen so einem Quatsch ein Verkaufsverbot verhängt werden würde
i heart my 997
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memphyss
memphyss02.02.12 14:41
macbia
Ein Verkaufsverbot deshalb wäre wirklich albern.
Ging es bei diesem Patent nicht um den Overscroll-Effekt der durch den Glow-Effekt am Ende einer Seite ersetzt wurde? Mir würde die Kombination der beiden Effekte gefallen, auch wenns nur eine Kleinigkeit in dem GUI ist.
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ilig
ilig02.02.12 14:51
Also wenn diese Technologie wirklich der Grund des Verkausverbotantrags ist, dann ist das sehr lächerlich.
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Liberty102.02.12 14:51
Apple ist echt ein Kindergarten verein anders kann man es nicht sagen!!!
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Sculler02.02.12 15:12
@Liberty1

Alle großen Firmen sind da gleich! Ohne Ausnahme! Dir fällt das nur bei Apple so auf, weil du auf Mac-Seiten surfst...Übrigens Samsung als Gegenseite ist kein Deut besser!
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DRAGONFLY02.02.12 15:15
Dennoch stellt die Entscheidung einen Rückschlag für Apple dar, wobei das Gericht in der Hauptsache noch nicht entschieden hat.
Beim gewerblichen Rechtsschutz wird ein Hauptverfahren selten durchgeführt und das ist grundsätzlich Sache des Petenten. Die Klingen werden meist im Eilverfahren auf der Ebene des vorläufigen Rechtsschutzes gekreuzt. Wenn der Petent Erfolg hat, ist die Sache bei den heutigen Marktverhältnissen für den Gegner gelaufen - z.B. Sammlung in Düsseldorf.

Die Erhebung einer Hauptklage kann nach ZPO zwar erzwungen und dann eine gründliche materielle Klärung erreicht werden. Aber spätes Recht ist Unrecht.
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PeteramMeter02.02.12 22:00
Interessant ist, dass Apple nicht mehr über Designpatente ein Verkaufsverbot gegen Samsung zu erwirken versucht.
Samsung hatte das Design des 10.1n ja extra angepasst... Ich denk... so viel zum Thema, dass Apple lediglich möchte, dass die Geräte anders aussehen...
Also wenn diese Technologie wirklich der Grund des Verkausverbotantrags ist, dann ist das sehr lächerlich.
Apple versucht mit dem Patent auch gegen HTC und Motorola vorzugen. Es sind auch einige andere Patente ähnlichen Kalibers am start...
...mit einem ähnlich hochwertigen Patent hat Apple in den Niederlanden ja gegen Samsung ein (kurzzeitiges) Verkaufsverbot erreicht. Samsung konnte jedoch innert 2 Wochen die entsprechende Funktion etwas abändern. So dass der Konsument gar nichs von einem Verkaufsverbot mitgekriegt hat.

Mit dem Patent konnte Apple in Kalifornien etwas gegen Samsung punkten.. Aber der Richterin war das Patent zu unbedeutend für ein Verkaufsverbot.
In Deutschland spielt es übrigens bei einer einstweiligen Verfügung keine Rolle, ob es sich um ein wichtiges oder ein extrem unwichtiges minipatent handelt.

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o.wunder
o.wunder03.02.12 02:24
Eine gute Entscheidung des Gerichts. Da gibt es anscheinend noch Leute mit Verstand. Ich hoffe es bleibt dabei.
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