Löschanträge nun auch bei Bing möglich
Nachdem Google vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) dazu angehalten wurde, Einträge in den Suchergebnissen unter bestimmten Umständen auf Wunsch betroffener Personen zu entfernen, steht in der Google-Suche seit einigen Wochen ein entsprechendes Formular für Löschanträge bereit. Hier
können Nutzer bestimmte Treffer durch Nennung der URL entfernen lassen, wobei es einige Dinge wie den Nachweis der fehlenden Relevanz zu beachten gilt. In einem MTN-Beitrag erläutert Rechtsanwalt Tobias Röttger von GGR Rechtsanwälte in Mainz dies genauer:
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Ohne ein weiteres Urteil des EuGH abzuwarten, hat
nun auch Microsoft in seiner Suchmaschine Bing ein entsprechendes Formular online gestellt, über das Nutzer einen Löschantrag stellen können. Microsoft nennt es allerdings einen "Antrag zur Sperrung von Bing-Suchergebnissen", was verdeutlichen soll, dass die Suchtreffer nur versteckt aber nicht gelöscht werden. Das Formular ähnelt dem von Google, fällt aber etwas umfangreicher aus, da Microsoft genauere Begründung für die Sperrung des Treffers verlangt.
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