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Mac App Store warnt jetzt vor dem erneuten Kauf von Software

Apple hat dem Mac App Store eine wichtige neue Warnmeldung hinzugefügt. Versucht der Benutzer, ein Programm im Mac App Store zu kaufen, das er aber bereits außerhalb des Dienstes bezogen hat, so erscheint folgende Meldung: "Programm XY ist bereits installiert und wurde nicht im Mac App Store gekauft. Möchten Sie das Programm erneut kaufen?". Apple bietet damit weiterhin keinen offiziellen Weg an, um einen (günstigeren) Umstieg erworbener Software auf den Mac App Store zu ermöglichen. Die Fehlermeldung erscheint auch nur dann, wenn es sich um dieselbe Version handelt - verwendet der Benutzer noch eine ältere Version als die im Mac App Store angebotene, so findet dennoch ein erneuter Kauf statt. Weniger erfahrene Nutzer erhalten so aber zumindest in einigen Fällen den deutlichen Hinweis darauf, den vollen Preis bezahlen zu müssen. Häufig beschweren sich Kunden direkt bei Software-Herstellern darüber, im Mac App Store erneut zur Kasse gebeten worden zu sein, obwohl man das Programm doch bereits besitzt. Dass Apple für die komplette Abwicklung des Mac App Stores verantwortlich ist und nicht jeder Software-Hersteller eigene "Store-Bereiche" selbstständig betreibt, ist vielen Kunden nicht bewusst.

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Kommentare

DesertFOX
DesertFOX17.09.11 11:11
Na super, das fällt euch jetzt auf? Ich hatte exakt dies schon vor fast 3 Wochen hier gepostet und alle waren sich einig, dass das nichtmal eine neue Funktion sei.

Posting am 30. August dazu auf MTN:
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Hägar17.09.11 11:18
Irgendwie idiotisch, was manche Kunden erwarten. Bei MediaMarkt sagt mir der Verkäufer auch nicht, dass ich dieselbe Version bereits besitze.
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fronk
fronk17.09.11 11:23
Hägar

Im MediaMarkt kann der Verkäufer ja auch nicht auf Deinen Rechner schauen. Per App-Store-Software ist dies ja kein Problem. Daher würde ich sogar erwarten, wenn er auch bei älteren Versionen warnen würde – Vorraussetzung der Name der Programms ist gleich geblieben.
Haters, go away and hate yourself!
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zornzorro17.09.11 11:28
Kaum zu glauben, dass es Leute gibt, die bereits vorhandene Software noch einmal kaufen und dann noch Apple für ihre eigene Blödheit verantwortlich machen möchten. Man könnte ja vor dem erneuten Kauf auch mal kurz selber nachschauen, welche Software man schon hat, falls einem da der Überblick fehlt. *sick*
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Fenvarien
Fenvarien17.09.11 11:35
zornzorro Verantwortlich gemacht dafür wird meist eher der Software-Hersteller ... leider!
Up the Villa!
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gb197517.09.11 11:37
iTunes fragt mich ja auch nicht, ob einen Song kaufen möchte, den ich bereits auf einer anderen Compilation schon habe, oder per CD importiert habe. Eine Glaskugel erwarte ich nicht auf der Seite von Apple. Für doppelte Käufe ist jeder selbst verantwortlich. Mir ist es auch schon passiert, dass ich Klopapier gekauft habe, obwohl ich noch 'ne Packung zu Hause habe. Shit happens!
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zwobot17.09.11 11:39
Gilt eigentlich der 14tägige Widerruf im AppStore oder mogelt sich Apple da durch?
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architron
architron17.09.11 11:48
gb1975

Wie so oft, gilt auch hier, nicht alles was hinkt, ist auch ein guter Vergleich.

zwobot

Das ist allerdings eine interessante Frage.
Nicht, weil eine Sache gut ist, begehren wir sie. Sondern weil wir sie begehren, erscheint sie uns gut.
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JavaEngel17.09.11 12:46
Widerruf. Hahaha. Software läßt sich nie widerrufen. Downloads schon gar nicht. Gott lass Hirn...
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roca12317.09.11 12:50
@javaengel
doch bei Android hat man ein Wiederrufrecht von 15min auf Software !
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o.wunder
o.wunder17.09.11 12:58
Bei Online Verkauf muß der Verkäufer in Deutschland ein 14 tägiges Rückgaberecht einräumen. Das müßte doch auch für den Mac App Store und für iTunes gelten!?

Wenn Apple schon einen Versionvergleich macht, dann könnten Sie doch auch locker den Hinweis bringen wenn schon eine ältere Version installiert ist. Da hat Apple wieder mal nur eine halbe Sache gemacht.

Außerdem wird es langsam mal Zeit das Apple ein Model anbietet wo man vergünstigte Apps, z.B. für den Fall des Upgrades, kaufen kann. Das ist überfällig!

Apple ist doch immer so bemüht um ein gutes Zusammenspiel von Hardware und Software, können Sie diese Mentalität nicht auch auf den online Bereich ausdehnen? Also in dem Sinne: gutes Zusammenspiel zwischen Hersteller und Abnehmer.
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Alto
Alto17.09.11 13:06
o.wunder
Es ist ein eingeschränktes Recht, dass nicht für alle Waren gilt.

Auf Downloads gibt es kein Rückgaberecht.

Dbddhkp
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Coil
Coil17.09.11 13:51
zornzorro 17.09.11 11:28
Kaum zu glauben, dass es Leute gibt, die bereits vorhandene Software noch einmal kaufen und dann noch Apple für ihre eigene Blödheit verantwortlich machen möchten. Man könnte ja vor dem erneuten Kauf auch mal kurz selber nachschauen, welche Software man schon hat, falls einem da der Überblick fehlt.

oh doch, solche leute gibt es durchaus.
das hat aber nicht immer gleich was mit blödheit zu tun.

einfaches beispiel:

ich hatte mir vor ca. einem jahr das programm pixelmator direkt beim hersteller gakauft und zwar für 59 €.
inzwischen ist pixelmator nur noch direkt über den app store erhältlich und zwar für 29.99 $.
es handelt sich hierbei um die genau selbe version, welche ich schon gekauft hatte mit dem feinen unterschied, das nur die im app store gekaufte version kostenlos auf die kommende version 2.0 updatefähig ist.

bei erscheinen der version 2.0, geht der preis im appstore automatisch wieder auf 59 €.

die einzige möglichkeit für ein update besteht also nur darin, sich die software erneut über den appstore zu kaufen.
so stellt man den user vor die wahl, entweder erneut 59€, oder aber nur 29.99$ für das update zu bezahlen.


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digitalvision17.09.11 14:16
ich kauf im AppStore eh nix
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teorema67
teorema6717.09.11 14:22
Bei Online Verkauf muß der Verkäufer in Deutschland ein 14 tägiges Rückgaberecht einräumen.
Die Deutsche Bahn gewährt das auf Tickets auch nicht. Wenn du beispielsweise 1 Sek. zu spät merkst, dass du den falschen Tag gewählt hast, musst du noch mal für den richtigen Tag voll bezahlen. Dass das rechtlich OK ist, bezweifle ich, aber wo kein Kläger ...
Rassismus ist, überall Rassismus zu wittern, wo keiner ist, und damit echten Rassismus zu bagatellisieren. (Dieter Nuhr)
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Leynad
Leynad17.09.11 15:41
Erinnert mich an diese News:
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scharli17.09.11 18:05
@ digitalvision,
was glaubst, wen diese Mitteilung interessieren könnte? Demnächst erzählst Du uns, dass Du nicht mit der Straßenbahn fährst oder keine Milch trinkst.
Nichts für ungut.
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Alto
Alto17.09.11 18:12
Das mit der Bahn stimmt auch so nicht.
Bis zu einem Tag vor Einkauf kann man alles kostenlos umtauschen, bei Onlinekauf.
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Macossi17.09.11 18:15
zwobot
Gilt eigentlich der 14tägige Widerruf im AppStore oder mogelt sich Apple da durch?

Was möchtest Du da Apple unterstellen? Woher nimmst Du denn Dein Widerrufsrecht?

o.wunder
Bei Online Verkauf muß der Verkäufer in Deutschland ein 14 tägiges Rückgaberecht einräumen. Das müßte doch auch für den Mac App Store und für iTunes gelten!?

Wo steht das?

teorama67
Die Deutsche Bahn gewährt das auf Tickets auch nicht. Wenn du beispielsweise 1 Sek. zu spät merkst, dass du den falschen Tag gewählt hast, musst du noch mal für den richtigen Tag voll bezahlen. Dass das rechtlich OK ist, bezweifle ich, aber wo kein Kläger ...

Noch einer mit Unterstellungen


Ist es so schwer, § 312d Abs. 4 Nr. 2 (Software) und § 312b Abs. 3 Nr. 6 (Bahn) BGB zu finden und zu lesen? Das geht auch mit Google...

Bevor sich wieder jemand über meinen Ton aufregt: Bevor man unterstellt und meckert, sollte man informiert sein und das ist im Zeitalter des Internets so einfach wie noch nie möglich.


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Alto
Alto17.09.11 19:29
Macossi
+1
Danke!
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DonQ
DonQ17.09.11 21:09
Digitalvision

dito +1 und Recht hast.

zum Glück ist man dazu nicht gezwungen
an apple a day, keeps the rats away…
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zornzorro18.09.11 01:17
@roca123:

So ein "Wiederrufsrecht" bei Android ist einsame Spitze, da kannste immer und immer wieder rufen, dann leg mal gleich los...
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Mac M.
Mac M.18.09.11 02:10
Macossi:

Das mit dem Fernabsatz müsste aber noch um den Bereich "Download" ergänzt werden:

... "2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind, "...

AppStore ist ja eben kein Versand einer CD/DVD. Also sehe ich da im Moment eine Grauzone.
Wahrscheinlich handelt Apple bei versehentlich oder versehentlich doppelt gekauften Apps, Musik, etc...
im Zweifel für den Kunden, weil es noch nicht 100%ig geregelt ist.

Das ist meine Theorie...
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Skywalker
Skywalker19.09.11 06:47
Bei all den Beträgen hier fällt mir auf, das sich niemand darüber aufregt, das Apple offensichtlich den Rechner ausschnüffelt um festzustellen, welche Programme man installiert hat.
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