MacBook Pro 13" & Flexgate/Stage Light: Richter schmettert Sammelklage gegen Apple ab
Wenn Bühnenlicht nicht von oben auf Darsteller erstrahlt, sondern von der unteren Displaykante ins Display des Notebooks leuchtet, dürfte dies bei kaum jemandem Freude auslösen. Vor allem beim 2016er MacBook Pro 13" handelt es sich dabei aber um einen Fehler, der ziemlich häufig auftritt. Entweder als "Stage Light" oder auch "Flexgate" bezeichnet, manifestieren sich Bildfehler, die den Eindruck von Bühnenscheinwerfern erwecken. Wie leider sehr oft im Falle von Serienfehlern reagierte Apple zunächst mit Schweigen, dann folgte Leugnung des Problems – bis eine Sammelklage möglicherweise für Bewegung sorgte. Ist man vom Defekt betroffen, sieht es auf dem Bildschirm folgendermaßen aus:
Reparaturprogramm für betroffene NutzerErst 2019 legte Cupertino ein kostenloses
Reparaturprogramm auf, welches im Januar 2021 noch einmal verlängert wurde. Fünf Jahre nach Kaufdatum sind Instandsetzungen möglich, erst nach Überschreiten der Frist müssen Nutzer selbst in die Tasche greifen. Die Ursache hatten Reparaturspezialisten übrigens sehr schnell ausfindig gemacht. Ein zu kurzes Kabel zeigte sich anfällig gegenüber Belastung, sodass häufige Betätigung des Displaydeckels zu Ausfällen führte. Beim 2018er Modell gewann besagte Verbindung dann zwei Millimeter hinzu – und arbeitet offensichtlich anstandslos.
Richter stimmt den Argumenten nicht zuDennoch war die Sammelklage nicht mehr abzuwenden. Die Kläger argumentieren, Apple habe zwar vom Defekt gewusst, diesen aber wissentlich unter den Tisch gekehrt und die Geräte dennoch weiterverkauft. Ungeachtet dieser Frage urteilte der Richter hingegen, die Klage nicht weiterverfolgen zu können. Besagte Defekte seien nicht während der Garantiezeit entstanden. Außerdem musste Apple, selbst wenn trotz eines bekannten Serienfehlers der Verkauf fortgesetzt wurde, keine öffentliche Stellungnahme abgeben. Dies wäre nur bei Sicherheitsrisiken erforderlich, wobei es sich in der vorliegenden Sache aber nicht handle. Einen Ausweg lässt der Richter den Klägern explizit, denn wenn diese Belege für tatsächliche Sicherheitsgefahren erbringen, lasse er das Verfahren weitergehen. Gleichzeitig seien zudem handfeste Beweise zu erbringen, dass Apple der Umstand frühzeitig bekannt war. Es reiche nicht aus, dies lediglich zu behaupten.