MacBook mit Touchscreen: Apple schließt offenbar nichts mehr aus
Über Sinn und Unsinn von Touchscreens in Notebooks wird schon seit vielen Jahren gestritten. Apple hat in der Vergangenheit mehrfach betont, man werde die MacBooks nicht mit berührungsempfindlichen Displays ausstatten. Zumindest in der hauseigenen Forschungs- und Entwicklungsabteilung schließt man solche Geräte allerdings nicht mehr gänzlich aus, wie ein Detail in einem jetzt bekannt gewordenen Patentantrag zeigt.
Gleichzeitige Nutzung mehrerer GeräteVordergründig geht es in der
Schutzschrift, die jetzt vom US Patent & Trademark Office veröffentlicht wurde, um die gleichzeitige Nutzung mehrerer verschiedener Geräte, etwa eines iPhones und eines MacBooks. Als Beispiel nennt Apple die parallele Bearbeitung von Inhalten auf Smartphone und Notebook. Dabei könne in gewissen Situationen die Notwendigkeit auftreten, die Arbeit auf dem größeren Display fortzusetzen, beispielsweise bei der Bearbeitung von Dokumenten oder Bildern.
Zeichnung zeigt Notebook mit TouchscreenIn einem solchen Szenario gibt es naturgemäß mehrere Möglichkeiten, um die Arbeit so effektiv wie möglich erledigen zu können. Eine davon illustriert Apple mit einer Zeichnung, auf der eindeutig ein Notebook mit einem Touchscreen abgebildet ist. Ein solches Gerät bietet der Schutzschrift zufolge den großen Vorteil, dass bei der parallelen Nutzung beider Devices eine einheitliche Benutzeroberfläche zum Einsatz kommen kann. Das wäre vor allem dann wichtig und praktisch, wenn ein iPhone etwa über dem Display eines MacBooks platziert wird. Wenn jedes Device zudem als Eingabegerät für das jeweils andere fungiert, würde durch ein Touchscreen-Notebook ein Bruch des Bedienkonzepts vermieden.
Entwicklung eher unwahrscheinlichDass Apple derzeit bereits ein MacBook mit Touchscreen entwickelt, ist eher unwahrscheinlich. Craig Federighi, Apples Senior Vice President für die Software-Entwicklung, hat ein solches Gerät jedenfalls in der Vergangenheit kategorisch ausgeschlossen. "Wenn man den Arm anheben muss, um auf den Bildschirm zu tippen, kann das sehr ermüdend sein", sagte er vor geraumer Zeit. Wie der Patentantrag zeigt, muss diese Position allerdings nicht für alle Zeit in Stein gemeißelt sein, zumal die in der Schutzschrift beschriebenen Verfahren auch in anderen Geräteklassen wie etwa Convertibles zum Einsatz kommen könnten.