Mehrwertsteuersenkung: Apple kündigt Rückerstattungen an - und wälzt Digitalsteuern zum Teil auf Entwickler ab
Trotz der am 1. Juli dieses Jahres wegen der Corona-Pandemie um drei Prozentpunkte verringerten Umsatzsteuer hat Apple die Preise in den deutschen App Stores für iPhone, iPad und Mac nicht gesenkt. Das rief zwar vereinzelt Kritik hervor, ist aber rechtlich nicht zu beanstanden. Der Gesetzgeber schreibt nämlich die Weitergabe der Steuersenkung an Endkunden nicht vor. Apple selbst und die Entwickler allerdings profitieren von der Reduzierung, wenn auch naturgemäß lediglich in überschaubarem Rahmen.
Abo-Kunden erhalten Geld zurückEin Teil der App-Store-Kunden wird aber in den kommenden Monaten ebenfalls in den Genuss des bis Ende dieses Jahres abgesenkten Mehrwertsteuersatzes kommen. Wer per In-App-Kauf ein Abonnement abgeschlossen hat, erhält für sämtliche Monate zwischen Juli und Dezember 2020 eine entsprechende Erstattung. Das kündigte Apple jetzt im hauseigenen
Entwickler-Portal an. Für ein Abo beispielweise, welches 9,99 Euro im Monat kostet, gibt es also automatisch 25 Cent zurück, und das im besten Fall sechsmal. Auf die Einnahmen der Abo-Anbieter wirkt sich die Erstattung dem iPhone-Konzern zufolge nicht negativ aus. Wann die Kunden mit den Rückzahlungen rechnen können, teilte das Unternehmen nicht mit. Ob die Erstattungen auch für Apples kostenpflichtige iCloud-Speicherpläne gewährt werden, ist nicht bekannt.
Apple bringt Digitalsteuern in AnsatzIn drei anderen europäischen Ländern müssen sich Entwickler hingegen auf leicht sinkende Erträge einstellen. Das Vereinigte Königreich, Frankreich und Italien haben nämlich vor einiger Zeit sogenannte Digitalsteuern in Höhe von zwei oder drei Prozent eingeführt. Diese Abgaben, welche Unternehmen ab einer bestimmten Größe auf ihren Umsatz entrichten müssen, wälzt Apple zum Teil auf die in den App Stores vertretenen Software-Anbieter ab. Ab sofort zieht der iPhone-Konzern vor der Berechnung der eigenen Provision vom Bruttopreis nämlich nicht mehr nur die enthaltene Mehrwertsteuer, sondern auch die Digitalsteuer ab. Dadurch reduziert sich naturgemäß der Betrag, welcher in die Tasche des Entwicklers fließt. Für eine App, die 5,49 Euro kostet, erhält der Anbieter daher in Frankreich (20 Prozent Mehrwertsteuer) ab sofort nur noch 4,46 Euro statt bisher 4,58 Euro. Dass dieses Vorgehen im Sinne der betreffenden Staaten ist, darf bezweifelt werden, diese hatten zumindest nicht die Absicht, Entwickler und Zulieferer von Apple, Amazon, Google & Co. mit der Digitalsteuer zu belasten.