Memojis: Unternehmen macht Apple die Marke streitig – und scheitert krachend mit einer Fake-App
Seit knapp drei Jahren bevölkern Memojis unzählige Chats, die etwa mit der Nachrichten-App auf iPhone und iPad geführt werden. Demnächst halten die pfiffigen animierten Porträts auch Einzug auf dem Mac, ab macOS 12 Monterey lassen sie sich für den Anmeldebildschirm nutzen. Kurz nach der Vorstellung der bewegten Bildchen musste Apple allerdings befürchten, den Begriff nicht mehr nutzen zu dürfen, denn ein anderes Unternehmen war seit 2016 im Besitz der entsprechenden Wortmarke.
"Memojis" lösen Markenrechtsstreit ausFolglich kam es, wie es kommen musste: Social Tech, so der Name des Unternehmens im Besitz der Rechte an "Memoji", verklagte Apple auf Unterlassung und Schadenersatz in großer Höhe. Der Klage ging ein Hin und Her beim US-amerikanischen Patent- und Markenamt voraus, in dessen Verlauf Apple sich den geschützten Begriff von einem anderen Unternehmen übertragen ließ, das die Marke Jahre zuvor zwar angemeldet, aber nie genutzt hatte. Auf wundersame Weise erschien dann kurz nach der Vorstellung von iOS 12 und somit der Memojis eine Android-App gleichen Namens, mit der Social Tech seinen Anspruch vor Gericht untermauern wollte.
Marke nie zuvor kommerziell genutztDas klagende Unternehmen hatte das Markenzeichen "Memojis" allerdings zuvor nie kommerziell genutzt. Nach US-amerikanischem Recht war damit der Anspruch auf exklusive Verwendung hinfällig. Das erhielt Social Tech auch schriftlich, denn bereits im Jahr 2019 urteilte ein Bezirksgericht, dass Apple den Begriff auch weiterhin verwenden dürfe. Zum Verhängnis wurden Social Tech dabei interne E-Mails. Diese machten deutlich, dass es dem Unternehmen ausschließlich darum ging, auf juristischem Wege möglichst viel Geld herauszuschlagen, ohne "Memoji" tatsächlich selbst ernsthaft nutzen zu wollen. Eine der Nachrichten gipfelte in dem Satz: "Sucht euch schon mal einen Lamborghini aus."
Android-App nur für den Rechtsstreit entwickeltDie Niederlage vor Gericht wollte das Unternehmen allerdings nicht widerspruchslos hinnehmen, Social Tech legte daher Berufung ein. Ohne Erfolg: Der 9th U.S. Circuit Court of Appeals wies das Ansinnen jetzt ab. In ihrer Begründung erklärten die drei Richter, dass Social Tech die Android-App lediglich erstellt habe, um sie als Argument im Rechtsstreit zu nutzen. Zudem sei die Anwendung unbrauchbar gewesen. Die für den Besitz der Marke erforderliche kommerzielle Nutzung lag demzufolge nicht vor. Mit diesem Urteil ist das Ende der Fahnenstange allerdings noch nicht erreicht: Der Anwalt von Social Tech kündigte
Reuters zufolge unmittelbar nach der Verkündung den Gang vor den U.S. Supreme Court an.