Meta: Nutzerdaten für KI-Training – Europäer können widersprechen (Aktualisierung: EU und UK starten Untersuchungen)
Meta informiert derzeit die Nutzer von Facebook und Instagram per E-Mail über die aktualisierten Datenschutzrichtlinien, welche ab dem 26. Juni 2024 in Kraft treten. Die neuen Richtlinien sehen vor, dass Meta Nutzerdaten zum Training von KI-Modellen verwenden darf. Das Ganze ist sehr schwammig formuliert und es wird nicht genau beschrieben, welche Daten künftig für das KI-Training verwendet werden sollen. Wichtig: Dank europäischer Datenschutzgesetze haben EU-Nutzer das Recht, der Nutzung zu widersprechen.
Schwammige FormulierungMeta bereitet sich aktuell darauf vor, „KI bei Meta“ in weiteren Regionen auszurollen. Dabei handelt es sich um diverse Features, die generative KI nutzen, beispielsweise Meta AI und AI Creative Tools. „Um dir diese Nutzungserlebnisse anbieten zu können, berufen wir uns zukünftig auf die Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses, wenn wir deine Informationen verwenden, um KI bei Meta weiterzuentwickeln und zu verbessern.“, heißt es wenig aussagekräftig in der Mail.
Opt-out-Möglichkeit für europäische NutzerDank der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die als strengste Datenschutzgesetzgebung der Welt gilt, haben Nutzer in Europa umfassende Rechte zum Schutz ihrer persönlichen Daten. Ein Unternehmen darf User-Daten nur unter bestimmten Voraussetzungen speichern, eine davon ist das „berechtigte Interesse“. Meta beruft sich in diesem Fall darauf. Trotzdem haben europäische Nutzer das Recht, der Nutzung ihrer Daten zu widersprechen und deren Löschung zu verlangen.
So widerspricht man der neuen Regelung bei Facebook- Die eigene Chronik aufrufen und auf dem PC auf das Profilfoto oder in der Smartphone-App auf die drei Balken tippen.
- In den Bereich „Einstellungen und Privatsphäre“ gehen.
- Dort die Einstellungen öffnen.
- Hier die „Datenschutzrichtlinien“ wählen und abschließend die Option „Widerspruchsrecht“ anklicken.
So widerspricht man der neuen Regelung bei Instagram- Auf die drei Balken tippen und die Einstellungen öffnen.
- Wählt hier den Bereich „Info“, dann „Datenschutzrichtlinie“.
- Anschließend „Widerspruchsrecht“ aufrufen und den Anweisungen folgen.
Aktualisierung 6. JuniDas Vorgehen inklusive der (ziemlich versteckten) Widerspruchsmöglichkeit ist möglicherweise innerhalb der EU und Großbritannien nicht zulässig. So wurde angekündigt, dass die EU-Kommission und das britische "Information Commissioner’s Office" Untersuchungen eingeleitet haben. Auf ein Opt-Out-Modell zu setzen, könnte nämlich dem Datenschutzrecht widersprechen – und stattdessen Opt-in erforderlich sein.