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"Mi Pad" ist "iPad" zu ähnlich: Apple besiegt Xiaomi im Namensstreit

Wenn man einen ersten flüchtigen Blick auf die "Mi Pad"-Tablets aus dem Hause Xiaomi wirft, könnte man sie tatsächlich für iPad-Varianten halten. Die Form ist äußerst ähnlich, der Home-Button nahezu identisch zu früheren iOS-Geräten und auch die Displaydiagonale von 7,9'' entspricht genau dem, was man vom iPad mini her kennt. Lediglich die fruchtig-bunten Gehäuserückseiten erinnern mehr an ein iPhone 5c denn ein iPad mini. Nichtsdestotrotz hat dieses Produkt überhaupt nichts mit Apple zu tun, sondern stammt von der aufstrebenden Marke Xiaomi.


Hierzulande haben die Chinesen noch nicht wirklich Fuß gefasst, doch gibt es das inzwischen in dritter Auflage erschienen Mi Pad in einigen Staat der Europäischen Union zu kaufen. Folgerichtig versuchte der Konzern schon bei Veröffentlichung der ersten Version 2014, das »Mi Pad« als Wortzeichen beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum eintragen zu lassen. Apple legte unmittelbar Widerspruch ein und erhielt 2016 Recht. Die folgende Gegenklage von Xiaomi wurde jetzt vom Gericht der Europäischen Union abgewiesen.


Mi Pad klinge für Nicht-Englischsprachige wie iPad
In der Urteilsbegründung legt das Gericht dar, dass die Buchstabenfolge des iPad vollständig im Mi Pad enthalten ist, lediglich ergänzt um ein vorangestelltes M. Während englischsprachige Kunden die beiden Produktbezeichnungen unterschiedlich betonen würden und hier deswegen nur eine mittlere Ähnlichkeit bestehe, sähe das bei nicht englischsprachigen Kunden anders aus. Diese würden das Mi Pad wohl fälschlicherweise wie »myPad« aussprechen, was der iPad-Aussprache doch sehr nahe komme. Daher bestehe die Gefahr, dass das Publikum Mi Pad als Abwandlung der älteren Marke iPad und es für ein Gerät von demselben Unternehmen halten könnte.

Trotz dieser recht diskussionswürdigen Begründung stellt die Ablehnung einen Sieg Apples gegen Xiaomi dar, einen Konzern, der Apple vom Design bis zum Habitus in vielerlei Hinsicht nacheifert. Als nächsten Schritt könnte Cupertino fordern, den Verkauf von Mi Pads in der EU zu verbieten. Käme Xiaomi dieser Aufforderung nicht nach, dürfte Apple vor ein Markengericht ziehen.

Weiterführende Links:

Kommentare

marco-julio05.12.17 15:02
"Die Form ist äußerst ähnlich..."

bei einem Tablet...

was für eine Überraschung
-5
Apple@Freiburg05.12.17 15:15
Naja die Firma Xiaomi, eifert Apple in der Tat in so einigen Punkten nach.

iPhone = Mi Phone (A1, M6, Mi Max 2 sogar vom Design)
iPad = Mi Pad (bis auf die Rückseite gleiches Design)
Apple TV = Mi TV Box
MacBook Air = Mi Book Air (mittlerweile Mi Notebook Air)

Und das Tablets alle so aussehen müssen wie ein iPad, stimmt ja mal überhaupt nicht, siehe Samsung Galaxy Tab, Microsoft Surface, Nvidia Shield, Acer Iconia etc.
+4
BigLebowski
BigLebowski05.12.17 16:12
Die Begründung ist doch absolut lächerlich.😱

Aussprache: miPad my Pad🤨
0
pünktchen
pünktchen05.12.17 16:18
So doof wie die Richter ist doch kein Konsument. Überhaupt scheint die Markenrechtsprechung grundsätzlich vom dümmstmöglichen Verbraucher auszugehen.
-5
Californian05.12.17 17:45
Hier gibt es doch nichts am Urteil zu kritisieren. Xiomi hat bewusst bei der Namensgebung die Nähe zum iPad gesucht. MS nennt es Surface und selbst Hauptkonkurrent Samsung wählt nicht pad sondern tab. Es gibt somit durchaus Alternativen.

Aral würde auch keine mA ral neben sich akzeptieren, auch dann nicht, wenn die farbliche Darstellung türkis und nicht blau wäre.
+2
Iwo05.12.17 18:39
Xiaomi hat durchaus Begabung im Nachempfinden von Marken. Ein Beispiel ist die Nachahmung der japanischen Marke Muji. Bei Xiaomi heisst deren Marke dann Mijia. http://socialbrandwatch.com/xiaomi-not-new-apple-new-muji/
0
marti20_405.12.17 19:16
Also wenn ich ein Apple Geräte kaufe, dann kaufe ich das Original, ob nun ein ähnliches Produkt von einer anderen Firma gleich heisst oder nicht ist mir völlig wurscht. Irgendwie alles absolut lächerlich - für die Heere von Anwälten natürlich äusserst lukrativ.

Irgendwie spinnen die alle die grossen Konzerne.
+1
pünktchen
pünktchen05.12.17 20:27
Californian
Aral würde auch keine mA ral neben sich akzeptieren, auch dann nicht, wenn die farbliche Darstellung türkis und nicht blau wäre.

Das entspricht trotzdem nicht dem Sinn von Markenrecht, ein Verwechselungsgefahr besteht hier schlicht nicht und damit auch kein Rechtsschutzbedürfnis. Das man sich hingegen von den Namen der Konkurrenz inspirieren lässt ist völlig in Ordnung. Das machen zB die Eigenmarken der Migros hier in der Schweiz sehr häufig.
-2
Californian06.12.17 08:01
pünktchen
Das entspricht trotzdem nicht dem Sinn von Markenrecht, ein Verwechselungsgefahr besteht hier schlicht nicht und damit auch kein Rechtsschutzbedürfnis.

Nicht jeder Mensch lebt in unser filter bubble.

Wenn ich im Baumarkt einen mF ischer Dübel sehe, besteht für mich auch die Verwechslungsgefahr, weil ich mich mit dem Thema Dübel nicht beschäftige.

Jemanden als dumm zu bezeichnen, nur weil er sich mit einer Thematik nicht auskennt, muss sich den Vorwurf der Überheblichkeit gefallen lassen.
-2
pünktchen
pünktchen06.12.17 08:49
Ich sprach von Aral und nicht vom iPad, gleiches gilt für Fischer Dübel. Es geht also nicht um unsere filter bubble. Wenn deine Marke so schwach ist dass dem Kunden solche extremen Unterschiede nicht auffallen dann hat sie keinen Schutz verdient weil dem Kunden die Marke dann wohl eh wurscht ist.

Die extensive Auslegung des Markenrechts führt nur zu so freiheitsfeindlichem Blödsinn wie dem Schutz von Farbtönen oder generischen Begriffen.
+1
Californian06.12.17 09:34
pünktchen
Wenn deine Marke so schwach ist [...] dann hat sie keinen Schutz verdient [...]

Dein Rechtsverständnis ist moralisch als auch faktisch falsch. Auch der Bezug zur Freiheit ist einfach abenteuerlich. Du verwechselst offensichtlich Freiheit mit Anarchie. Daher erübrigt sich auch eine Diskussion mit dir, weil keine Grundlage herrscht.
0
Apple@Freiburg06.12.17 09:55
pünktchen

Wie gut das du kein Jurist, du hast vom Markenrecht ja mal gar keine Ahnung.

Fischer Dübel ist ein, ebenso wie Aral oder eben iPad, iPhone sind keine generischen Begriffe und hier geht es auch nicht um die Sicherung von Farbtönen. Aber eine Verwechselung des Namens kann durchaus einher gehen, wenn nur ein Buchstabe vorangestellt wurde.

Gerade technische unbewanderte Menschen, können hier zu einem falschen Schluss kommen und das Gerät kaufen um später festzustellen das es sich hierbei um das falsche Gerät handelt.

Das hat rein gar nichts mit Dummheit zu tun, sondern nicht jeder Mensch ist auf jedem Gebiet eine Koryphäe, hat aber evtl. dennoch das Bedürfnis eine bestimmte Marke kaufen zu wollen.
+1
pünktchen
pünktchen06.12.17 11:39
Ich weiss sehr wohl wovon ich spreche, ich finde die Rechtsprechung zum Markenrecht nur grundfalsch. Und natürlich gibt es auch Farbmarken - leider.

Aber klar - wer nicht der herrschenden juristischen Meinung folgt hat entweder keine Ahnung vom Recht oder muss wohl ein Anarchist sein! Mein Gott bei so einem strukturkonservativem Denken wo aus dem Sein immer gleich das Sollen folgt ist es ein Wunder wenn sich in der Welt mal überhaupt irgendwas ändert.
0
Apple@Freiburg06.12.17 12:55
pünktchen

Hat ja keiner gesagt das es keine Farbmarken gibt, wer lesen kann...
Und ja in der Rechtssprechung ist es eine Grauzone (Auslegungssache) wenn man geschütztes Gedankengut klaut, aber es zu klauen und nahezu gleich zu benennen, samt Verpackung. Daran stören sich nunmal die Firmen und deren Juristen und das auch zurecht.

Erfinde mal dein eigenes Produkt, setzte es erfolgreich auf den Markt und sie zu wie du vom Markt beklaut wirst unter einem Namen, der deinem bis auf einen Buchstaben gleicht.

Dann wirst du dich freuen wenn dein Recht durchgesetzt wird.

Wobei wir nicht soweit denken brauchen, denn soweit wird es vermutlich nie kommen.
0
Californian06.12.17 17:00
pünktchen
Aber klar - wer nicht der herrschenden juristischen Meinung folgt hat entweder keine Ahnung vom Recht [...]
Nochmal zur Erinnerung:
pünktchen
Wenn deine Marke so schwach ist [...] dann hat sie keinen Schutz verdient [...]

Du propagierst eine Rechtsordnung mit dem "Recht des Stärkeren" und siehst zeitgleich Freiheitsfeindlichkeit, wenn Gesetze strikt umgesetzt werden, welche jedoch auf Basis einer demokratischen Rechtsordnung zustande gekommen sind. Zu welchem Schluss soll ich denn sonst bei dieser Kombination kommen?!

(Wenn deine Kommentare keine oder inhaltlich bedeutende Redewendungen beinhalten, welche ich als Fremdsprachler nicht immer richtig einordnen kann, möchte ich meine Aussage erneut unterstreichen.)
+1
pünktchen
pünktchen06.12.17 17:08
Der Stärkere ist hier doch wohl klar Apple. Apple hat aufgrund einer dominanten Marktstellung eine starke Marke. Desto weiter der Schutz dieser Marke ausgedehnt wird desto mehr wird die Freiheit der schwächeren Wettbewerber eingeschränkt.
-2
Apple@Freiburg07.12.17 08:52
pünktchen

Du hast wirklich einen verdrehten Sinn für Recht. Das heißt meine Freiheit wird eingeschränkt, weil ich Produkte andere nicht klauen darf, ein Buchstabe hinzufüge und damit an den Markt gehe.

Es geht hier nicht darum das Tablets „runde Ecken“ haben oder ein Multitouch Display. Denn es gibt tausende Tablet-Anbieter, an denen sich weder Apple noch die Justiz sich stört.

Und glaube mir Xiaomi ist kein kleiner Fisch, hier wurde bewusst geklaut, nachgebaut. Eine Zeitlang war selbst die Internetseite 1 zu 1 an apple.com angeglichen, mit allem was dazu gehört.
+1
pünktchen
pünktchen07.12.17 10:40
"Klauen" setzt doch erst mal voraus dass sich das Eigentumsrecht an der Marke iPad auch auf Mi Pad erstreckt was ich eben für unnötige Ausdehnung des Schutzes des Eigentumes halte.

Um das ganze mal in die körperliche Welt zu übertragen: stell dir vor du machst einen Laden auf, der läuft nach einiger Zeit super und dann macht dein Konkurrent seinen Laden direkt daneben auf. Natürlich profitiert der von der Aufmerksamkeit der Kunden die eigentlich zu deinem Laden wollten. Genau deshalb hat der seinen Laden auch dort hingebaut. Aber sollte der Schutz deines Eigentums so weit gehen diese lästige Konkurrenz verbieten zu können? Wohl kaum. Bei immateriellen Rechten (Marken, Patenten, Geschmacksmuster, unlauterer Wettbewerb, Ehrpusseligkeitsrecht etc.) sehe ich allerdings die Tendenz zu einem so uferlos weitem Schutz.
-1
Apple@Freiburg07.12.17 12:10
pünktchen

Und wieder sehe ich, das du überhaupt nichts verstanden hast. Es geht hier nicht darum das Xiaomi Tablets, SetTop Boxen, Laptops etc. anbietet. Es geht darum das schlichtweg kopiert wird, ein Buchstabe vorangesetzt wird und fertig.

Zu deinem Beispiel:

Ich mache ein Laden auf der erfolgreich ist, der trägt den Namen, sagen wir Trispa. Dann macht neben mir oder gegenüber einer auf der nennt sich dann Lidl, dann ist das völlig ok, sagt auch keiner etwas.

Jetzt kommt der Part, denn du nicht verstehst, verstehen kannst oder willst.

Ich machen einen Laden auf der erfolgreich ist, der trägt den Namen Trispa. Dann macht neben mir oder gegenüber einer auf der nennt sich dann Frispa, macht mein Ladendesign 1 zu 1 nach, die gleichen Werbungen etc., dann ist das so nicht in Ordnung und muss verfolgt werden.

Wenn du den Zusammenhang immer noch nicht verstanden hast, dann ist mir alles klar.
0
pünktchen
pünktchen07.12.17 13:57
Wie wäre es wenn du wenigstens mal versuchst meine Beiträge zu verstehen? So lässt sich nicht sinnvoll kommunizieren, da kann ich auch mit der Wand sprechen.
-1
Apple@Freiburg07.12.17 14:08
pünktchen

Du scheinst hier nicht zu verstehen. Aber lag auch nicht in meiner Erwartung.
0

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