Mildernde Umstände: Apples Strafzahlung an Universität verringert sich
In der letzten Woche entschied das Gericht in Madison, Wisconsin, dass Apple mit Systemchips in verschiedenen iPhones und iPads ein Patent der University of Wisconsin-Madison verletzt habe. Eine maximale Strafzahlung von 862 Millionen US-Dollar wurde errechnet - die aber nur unter gewissen Umständen in voller Höhe fällig würde. Jetzt bezifferte das Gericht den zu zahlenden Betrag
auf 234 Million Dollar, nur gut ein Viertel des Höchstbetrags. Hauptgrund für die Verringerung der Strafzahlung: Apple hat das Patent nicht vorsätzlich verletzt.
Patentverletzung durch Chipgenerationen A7 und A8Konkret geht es um ein Patent, das die Wisconsin Alumni Research Foundation (WARF) der Universität von Wisconsin im Jahr 1998 eingereicht hatte. Das Patent beschreibt „Prädiktorschaltkreise“, die von Professor Grundar Sohi und drei seiner Studenten entwickelt wurden. Im Januar 2014 klagte die Universität, weil die geschützte Technologie ihrer Ansicht nach Verwendung in Apples A7-, A8- und A8X-Chips. Diese bilden die Herzstücke der iPhone-Generationen 5s, 6 und 6 Plus sowie des iPad Air 2.
Apple hatte in der Verteidigung die Position übernommen, dass das Patent ungültig sei, was dann vom Gericht abgewiesen wurde. Daraufhin vertrat Apple die Position, dass das Patent für zu 7 Cent pro verkauften Gerät berechtigen würde, wohingegen die WARF 2,74 Dollar pro Gerät veranschlagte. Die jetzt vom Gericht beschlossene Gesamtsumme von 234 Millionen Dollar liegt zwischen diesen beiden Werten. Richter William Conley zufolge habe Apple das Patent nicht wissentlich verletzt.
234 Millionen Dollar StrafeZwar fällt Apples Strafzahlung letztendlich geringer aus als erwartet, trotzdem liegt der Betrag deutlich oberhalb der 110 Millionen Dollar, die Intel im Jahr 2008 an die WARF überwies. Die Zahlung war seinerzeit Teil einer außergerichtlichen Einigung, nachdem die WARF auch das Chip-Unternehmen aufgrund des gleichen Patents verklagt hatte. Nichtsdestotrotz dürfte die Strafzahlung kein ernsthaftes Loch in die Finanzlage des Cupertino-Konzerns reißen.
Apple kündigte an, das Urteil anzuerkennen, verweigerte aber jeden weiteren Kommentar. Eine zweite Patentklage der Universität gegen Apple, die sich auf die Chips A9 und A9X der aktuellen iPhone-Generation und des iPad Pro bezieht, ist noch schwebend.
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