Milliardenklage gegen Apple
Schon immer war Apple ein beliebtes Ziel zahlreicher Patentinhaber, die ihre Rechte verletzt sahen und daher gerichtlich gegen Apple vorgingen. Vor zwei Jahren besagte eine Statistik, dass kein anderes Unternehmen sich so oft mit derlei Vorwürfen befassen muss - wobei natürlich nicht klar ist, ob Apple es mit geschützten Technologien einfach weniger ernst nimmt oder ob Patentverwerter einfach ein gutes Geschäft wittern. In den meisten Fällen kommt es nicht zu den geforderten Strafzahlen, da die Patente entweder für nichtig erklärt oder außergerichtliche Einigungen getroffen werden.
VoIP-Pal vs. AppleErneut kommt es nun zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Ein Unternehmen namens VoIP-Pal, Inhaber zahlreicher Patente aus dem Bereich Telekommunikation, reichte nämlich Klage gegen Apple ein. Der geforderte Schadensersatz liegt bei 2,8 Milliarden Dollar. Angeblich nutzt Apple für WLAN-Anrufe sowie iMessage geschützte Technologien - dies ohne Genehmigung beziehungsweise Lizenzzahlungen an VoIP-Pal. Ins Leben gerufen wurde die Klage zwar bereits im Februar, der offiziellen Erklärung zufolge gab VoIP-Pal aber noch bis Anfang Mai Zeit, außergerichtlich eine Einigung zu erzielen.
iMessage und SMSKonkret geht es um die in iMessage eingesetzte Routine, Nachrichten entweder per iMessage oder alternativ per SMS zu versenden. Sofern die Gegenstelle nicht über einen iMessage-Account verfügt, erfolgt die Zustellung per SMS, ansonsten direkt über Apples eigenen Dienst. Das fragliche Patent trägt den Titel "caller attribute classification and routing product design".
AT&T und Verizon ebenfalls betroffenNicht nur Apple, auch AT&T und Verizon müssen sich mit VoIP-Pal auseinandersetzen. Die geforderten Summen liegen dabei sogar noch erheblich höher - satte sieben Milliarden Dollar soll von den beiden Telekommunikations-Unternehmen erstritten werden. Die 2,8 Milliarden Forderung gegen Apple errechnen sich aus einem Umsatzanteil aller verkaufter Macs, iPhones und iPads, VoIP-Pal möchte 1,25 Prozent Umsatzbeteiligung.