Mit großer Mehrheit angenommen: EU schränkt Apple und Co. deutlich ein – das sind die konkreten Maßnahmen
588 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 31 Enthaltungen – mit diesem Ergebnis verabschiedete das Europäische Parlament strengere Regeln für Weltkonzerne. Konkret geht es um Big Tech, also die größten IT-Unternehmen. Im Rahmen des Digital Markets Act sowie Digital Services Act soll sichergestellt werden, dass diese ihre Marktmacht nicht (mehr) missbrauchen und es mehr Wettbewerb geben kann.
Ein Dorn im Auge sind den Wettbewerbshütern vor allem die sogenannten "Gatekeeper", welche Märkte derart im Griff haben, dass sie beinahe nach Belieben kleine Anbieter aussperren können. Oft findet dann nur noch Konkurrenz mit anderen Vertretern der gleichen Größenordnung statt, dies aber auf klar abgesteckten Territorien. Ein Beispiel dafür ist das Duopol aus iOS und Android. Dieses wird sowohl von Apple als auch Google sehr gerne als Beleg ihrer angeblich gar nicht so übermächtigen Stellung angeführt – den Kartellbehörden zufolge beherrschen die beiden Großen allerdings wirkungsvoll den gesamten Markt.
Einige einschneidende Neuerungen für Apple und Co.Im Rahmen der verabschiedeten
Vorlagen, welche allerdings erst ihren Weg in nationale Gesetzgebung finden müssen, hat Big Tech fortan einige Schranken gesetzt bekommen. Im Einzelnen sind es die folgenden Hauptpunkte, welche für Anbieter mit mehr als 7,5 Milliarden Euro Jahresumsatz bzw. einem Börsenwert von mehr als 75 Milliarden Euro gelten sollen:
- Eigene Dienste müssen Schnittstellen für Drittanbieter aufweisen (Beispiel: iMessage)
- Eigene Angebote dürfen in der Suche nicht bessergestellt werden (Beispiel: Apple-Apps oder Amazon-Eigenmarken)
- Es muss einfach möglich sein, werkseitig mitgelieferte Apps zu löschen
- Es ist untersagt, App Stores von Drittanbietern auszusperren
- Starke Einschränkungen bei vorgeschriebener Nutzung von Hersteller-Technologien durch Entwickler (Beispiel: WebKit als einzige Browser-Engine unter iOS, Sprachassistenten, Suchmaschinen)
- Eigenerhobene Nutzerdaten dürfen nur nach explizitem Einverständnis für personalisierte Werbung/Empfehlungen zusammengeführt und verwendet werden (Grund: Andere Anbieter haben die Daten nicht, können also nie mit der großen Plattform konkurrieren)
- Verbot personalisierter Werbung in den Themenbereichen sexuelle Orientierung, politische Überzeugung, Gesundheit
- Mehr Transparenz gegenüber Forschern bezüglich Algorithmen (Beispiel: Ranking in Suchmaschinen, Sozialen Netzwerken etc.)
- Auf Beschwerden wegen Hassrede und illegaler Inhalte ist schneller zu reagieren
- Händler auf Online-Plattformen müssen identifizierbar und im Zweifelsfall verfolgbar sein
Überführung in nationales Recht bis 2023Angesichts der üblichen Abläufe ist damit zu rechnen, dass die Regelungen im kommenden Jahr in Kraft treten. Die Umsetzung in den einzelnen Staaten gilt nur noch als Formsache. Wer als Großunternehmen dagegen verstößt, muss 10 Prozent des weltweiten Umsatzes an Strafe entrichten. Im Wiederholungsfall sind es dann sogar 20 Prozent. Wie es vonseiten des Parlaments heißt, hat Big Tech viel zu lange beinahe ohne Regeln arbeiten bzw. dem Markt beliebige Bestimmungen auferlegen dürfen. Die neuen Rechtsgrundlagen, welche übrigens in ähnlicher Form auch in den USA anstehen, machen der bisherigen Praxis nun ein Ende.