Push-Nachrichten von MacTechNews.de
Würden Sie gerne aktuelle Nachrichten aus der Apple-Welt direkt über Push-Nachrichten erhalten?

Mitarbeiter üben weiter Kritik an Apple: Cupertino verbietet Gehaltsvergleiche

Apple muss aktuell von mehreren Seiten Kritik an der Unternehmenskultur einstecken – vor allem dann, wenn es um die eigenen Mitarbeiter geht. So erhebt die Managerin Ashley Gjøviks Vorwürfe gegen das Unternehmen und unterstellt ihm systematischen Sexismus (siehe hier). Außerdem finden die neuen Präsenzregelungen für die Büros im Apple Park, die Homeoffice nur noch an höchstens zwei Tagen pro Wochen vorsehen, bei einigen Angestellten nur wenig Anklang. Nun sorgt der Konzern erneut für Ärger: Einige Mitarbeiter haben firmeninterne Umfragen gestartet, welche der IT-Riese nicht gerne sieht.


Apple-Mitarbeiter möchten Gehälter vergleichen
Haben Faktoren wie das Geschlecht, die ethnische Zugehörigkeit oder eine etwaige Behinderung Einfluss auf das Gehalt, das Mitarbeiter bei Apple erhalten? Dieser Frage gingen einige der Angestellten des Unternehmens in den USA nach und starteten eine interne Umfrage, wie The Verge berichtet. Diese erlaubte Kollegen, freiwillige Angaben zu besagten demografischen Daten zu machen. Etwa 100 Personen beteiligten sich an der Umfrage, ehe Apples Personalabteilung einschritt und dem Unterfangen ein Ende bereitete. Die Erhebung personenbezogener Daten sei nicht gestattet, so Cupertino.

Apple zieht Reißleine: Umfragen gestoppt
Anfang dieses Monats kam es zu einer weiteren Umfrage, die Apple erneut blockierte: Das Unternehmen argumentierte, dass die Frage nach dem Geschlecht des Befragten unzulässig sei. Nachdem die zuständigen Initiatoren diese Variable nicht länger erhoben und die Umfrage erneut veröffentlichten, legte die Personalabteilung abermals ein Veto ein: Eine Befragung dürfe nicht über das Firmenkonto durchgeführt werden, so Apple. Das Unternehmen verschickte eine interne Erklärung an seine Mitarbeiter, um über die aus seiner Sicht verbotene Praxis aufzuklären.

Neue Befragung gestartet
The Verge sprach mit einigen Rechtsanwälten, die mit der Materie vertraut sind. Sie halten es für denkbar, dass Apple gegen geltendes US-Recht verstößt: Mitarbeitern sei es grundsätzlich erlaubt, ihre Gehälter zu vergleichen und darüber zu diskutieren. Eine Ingenieurin des Unternehmens, Cher Scarlett, führt die Umfrage nun über eine externe Plattform durch. Etwa 500 Personen beteiligten sich bereits an dieser.

Kommentare

alephnull
alephnull11.08.21 13:06
Interne Transparenz? Nee nee nee, wo komm‘a denn da hin!
+6
sonnendeck11.08.21 13:11
steht hier in Deutschland auch in meinem Arbeitsvertrag, der mir ein Vergleich mit Kollegen/innen untersagt bzw. Gehaltsdaten an Dritte weiter zu geben.
+5
caba
caba11.08.21 13:17
sonnendeck
steht hier in Deutschland auch in meinem Arbeitsvertrag, der mir ein Vergleich mit Kollegen/innen untersagt bzw. Gehaltsdaten an Dritte weiter zu geben.
Weil du jetzt mehr als die Kollegen verdienst oder weniger?😁
Meinungen sind keine Ideen, Meinungen sind nicht so wichtig wie Ideen, Meinungen sind nur Meinungen. (J. Ive)
+1
milk
milk11.08.21 13:22
sonnendeck
steht hier in Deutschland auch in meinem Arbeitsvertrag, der mir ein Vergleich mit Kollegen/innen untersagt bzw. Gehaltsdaten an Dritte weiter zu geben.
Das dürfte rechtswidrig sein: "Der Arbeitgeber dürfe einen Mitarbeiter nur dann zur Verschwiegenheit verpflichten, wenn er ein berechtigtes Interesse begründen kann.
[...]
Abgesehen davon haben Beschäftigte einen Auskunftsanspruch darüber, was der Kollege oder die Kollegin verdient. Um eventuelle Ungerechtigkeiten bei der Bezahlung von Männern und Frauen für die vergleichbare Arbeit in Erfahrung zu bringen, muss der Arbeitgeber auf Anfrage Auskunft geben. Gestützt wird dies über das so genannte Entgelttransparenzgesetz (ETG)."

Sagt jedenfalls

Wie die Rechtslange in den USA jedoch ist, das kann natürlich sehr viel arbeitgeberfreundlicher sein.
+11
Retrax11.08.21 13:26
Wer von den Big Playern (Google, Microsoft, Facebook, Apple, Twitter, Amazon,...) hat eigentlich eine Gewerkschaft im Unternehmen - in den USA?
+7
Kovu
Kovu11.08.21 13:34
Apple verhindert die auch in Deutschland…
Retrax
Wer von den Big Playern (Google, Microsoft, Facebook, Apple, Twitter, Amazon,...) hat eigentlich eine Gewerkschaft im Unternehmen - in den USA?
+5
Borimir11.08.21 16:34
Kovu
Apple verhindert die auch in Deutschland…
Retrax
Wer von den Big Playern (Google, Microsoft, Facebook, Apple, Twitter, Amazon,...) hat eigentlich eine Gewerkschaft im Unternehmen - in den USA?
hast du ne Quelle?
0
Wiesi
Wiesi11.08.21 17:06
"Zum Schluß bemüht ein jeder sich
Hinweg zu tun was hinderlich"

(Wilhelm Busch)
Everything should be as simple as possible, but not simpler
-1
teorema67
teorema6711.08.21 17:14
sonnendeck
steht hier in Deutschland auch in meinem Arbeitsvertrag, der mir ein Vergleich mit Kollegen/innen untersagt bzw. Gehaltsdaten an Dritte weiter zu geben.
Das geht bei mir deutlich leichter. Wenn jemand meinen Beruf und meine Funktion kennt (dazu reicht ein Briefkopf), kann er sich mein Gehalt im Internet anschauen. OK, das ist einfach, weil Tarifvertrag vorhanden.
Rassismus ist, überall Rassismus zu wittern, wo keiner ist, und damit echten Rassismus zu bagatellisieren. (Dieter Nuhr)
-4
bernddasbrot
bernddasbrot11.08.21 17:19
Ist schon immer so gewesen, dass über Gehaltsfragen Stillschweigen herrscht. Ist auch rechtlich völlig legitim.
milk
sonnendeck
steht hier in Deutschland auch in meinem Arbeitsvertrag, der mir ein Vergleich mit Kollegen/innen untersagt bzw. Gehaltsdaten an Dritte weiter zu geben.
Das dürfte rechtswidrig sein: "Der Arbeitgeber dürfe einen Mitarbeiter nur dann zur Verschwiegenheit verpflichten, wenn er ein berechtigtes Interesse begründen kann.
[...]
Abgesehen davon haben Beschäftigte einen Auskunftsanspruch darüber, was der Kollege oder die Kollegin verdient. Um eventuelle Ungerechtigkeiten bei der Bezahlung von Männern und Frauen für die vergleichbare Arbeit in Erfahrung zu bringen, muss der Arbeitgeber auf Anfrage Auskunft geben. Gestützt wird dies über das so genannte Entgelttransparenzgesetz (ETG)."

Sagt jedenfalls

Wie die Rechtslange in den USA jedoch ist, das kann natürlich sehr viel arbeitgeberfreundlicher sein.
-11
Kovu
Kovu11.08.21 17:37
Borimir
Kovu
Apple verhindert die auch in Deutschland…
Retrax
Wer von den Big Playern (Google, Microsoft, Facebook, Apple, Twitter, Amazon,...) hat eigentlich eine Gewerkschaft im Unternehmen - in den USA?
hast du ne Quelle?

Jeder Mitarbeiter in Retail.
+3
ruphi
ruphi11.08.21 18:23
bernddasbrot
Ist schon immer so gewesen, dass über Gehaltsfragen Stillschweigen herrscht. Ist auch rechtlich völlig legitim.
Was du sagst, ist vollkommen falsch.

Wie milk schon sagte, existiert genau zu diesem Zweck seit einiger Zeit das Entgelttransparenzgesetz.
Lies doch bitte die Aussagen, die du kommentierst.

+6
haschuk11.08.21 20:37
ruphi

Alles nicht einfach. Gilt ab 200 Arbeitnehmer in der gleichen Struktureinheit. Damit sind zB auch Firmen mit 1000 Beschäftigten aber mit kleineren Einheiten wie zB Niederlassungen davon ausgenommen.

Und. Das Auskunftsbegehren muss sich auf mindestens sechs Personen beziehen, um keine Rückschlüsse auf einzelne Gehälter zuzulassen.

Damit sind individuelle Gehaltsvergleiche trotz Gesetz nicht erlaubt.

Und das Gesetz beinhaltet eine Auskunftspflich des Arbeitgebers. Kein individuelles Recht für den AN gegenüber Kollegen
0
haschuk11.08.21 21:58
Im Klartext. Ein Passus im Arbeitsvertrag wie „Über das vereinbarte Entgelt vereinbaren beide Parteien Stillschweigen. Auskunftspflichten des Arbeitgebers gemäß Entgelttransparenzgesetz gegenüber Dritten sind davon unberührt.“ ist gemäß Entgelttransparenzgesetz konform. Das gilt gleichermaßen für Abfindungsregelungen.

Und das ist im Sinne des Betriebsfriedens zuerst auch mal gut so. Ich habe dazu schon genügend unsinnige Diskussionen gehabt, die initial nichts mit einem Gendergap oder Equalworkgap zu tun hatten.
0
ruphi
ruphi11.08.21 22:15
haschuk
ruphi
Alles nicht einfach. [...]
Doch, in dem Fall schon bernddasbrot hat ja behauptet, dass es immer völlig rechtskonform sei, jegliche Gehaltsinformationen zurückzuhalten. Und das stimmt halt überhaupt nicht. Die genauen Bestimmungen, die du aufgezählt hast, habe ich übrigens am Ende meines Posts verlinkt.
+2
ruphi
ruphi11.08.21 22:19
haschuk
Im Klartext. Ein Passus im Arbeitsvertrag wie „Über das vereinbarte Entgelt vereinbaren beide Parteien Stillschweigen. Auskunftspflichten des Arbeitgebers gemäß Entgelttransparenzgesetz gegenüber Dritten sind davon unberührt.“ ist gemäß Entgelttransparenzgesetz konform.
Vollkommen richtig. Aber genau das ist ja die Aussage, die milk und ich machen: Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber bestimmte Auskunftsrechte zum Gehalt
Niemand hat behauptet, dass diese Auskunftsrechte zwangsläufig vollumfänglich sein müssen – aber sie existieren eben und sind ungleich Null. Deswegen wäre die Verweigerung jeglicher Auskünfte in hinreichend großen Unternehmen in DE sicher rechtswidrig.
+1
dan@mac
dan@mac11.08.21 22:34
In Schweden kann jeder das Gehalt von jedem anderen Schweden abfragen. Das wäre doch mal was für andere Länder.
+4
haschuk11.08.21 23:00
ruphi
haschuk
Im Klartext. Ein Passus im Arbeitsvertrag wie „Über das vereinbarte Entgelt vereinbaren beide Parteien Stillschweigen. Auskunftspflichten des Arbeitgebers gemäß Entgelttransparenzgesetz gegenüber Dritten sind davon unberührt.“ ist gemäß Entgelttransparenzgesetz konform.
Vollkommen richtig. Aber genau das ist ja die Aussage, die milk und ich machen: Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber bestimmte Auskunftsrechte zum Gehalt
Niemand hat behauptet, dass diese Auskunftsrechte zwangsläufig vollumfänglich sein müssen – aber sie existieren eben und sind ungleich Null. Deswegen wäre die Verweigerung jeglicher Auskünfte in hinreichend großen Unternehmen in DE sicher rechtswidrig.

Nein. Die Aussage war, im Kontext des Ganzen, der Arbeitnehmer hat die Klappe gegenüber seinen Kollegen bzgl. seines Gehaltes zu halten. Und das ist, wenn per Arbeitsvertrag vereinbart, Stand der Dinge. Und das Gesetz ändert darin nix. Gar nix.

Um Bezug auf die Nachricht zu ziehen. In D würden die Initiatoren einer solchen Umfrage mindestens eine Abmahnung bekommen.
0
haschuk11.08.21 23:11
dan@mac
In Schweden kann jeder das Gehalt von jedem anderen Schweden abfragen. Das wäre doch mal was für andere Länder.

Das ist richtig. In Schweden konnte aber auch jeder die Steuererklärung des IKEA Gründers einsehen und kritische Fragen zu seiner Steuervermeidung stellen. Bzw die Frage stellen warum er ein Durchschittsgehalt versteuert, trotzdem aber aus dem Nichts sein Privatvermögen exorbitant zunimmt.

Und klar ist auch, dass das alles mit einer nicht so ganz niedrigen Steuerlast einhergeht. Bedeutet. Diese Transparenz wird an anderer Stelle erkauft. Nicht das schlechteste Modell. Nur es hat eine Kulturentwicklung hinter sich.
+1
ruphi
ruphi11.08.21 23:29
haschuk
Nein. Die Aussage war, im Kontext des Ganzen, der Arbeitnehmer hat die Klappe gegenüber seinen Kollegen bzgl. seines Gehaltes zu halten.
Also am besten schaust du dir die Aussage von bernddasbrot nochmal an. Sie steht ja weiter oben. Nämlich, "dass über Gehaltsfragen Stillschweigen herrscht". Das schließt das Verhältnis Arbeitgeber <> Arbeitnehmer mit ein, und hier ist die Behauptung eben falsch.

haschuk
Und das ist, wenn per Arbeitsvertrag vereinbart, Stand der Dinge. Und das Gesetz ändert darin nix. Gar nix.
Das Gesetz ändert daran, dass hinreichend große Arbeitgeber eine Auskunftspflicht haben. Aber das weißt du ja, schließlich hast du die ganzen Details oben dargelegt.

haschuk
Um Bezug auf die Nachricht zu ziehen. In D würden die Initiatoren einer solchen Umfrage mindestens eine Abmahnung bekommen.
Und woher ziehst du nun diese pauschale Aussage? Hängt das nicht auch wieder von den Bedingungen im Arbeitsvertrag, der Gesetzgebung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie der Einstellung des Arbeitsgebers zu seinen Mitarbeitern ab?
Ich könnte mich damit anfreunden, wenn du so etwas sagst wie: "Meiner Erfahrung nach reagieren in DE viele Arbeitgeber auf so etwas mit einer Abmahnung, und diese ist oft rechtmäßig."
+2
haschuk12.08.21 00:19
ruphi

Das sollte man tatsächlich so formulieren. Mea culpa.

Und wir eröffnen eine weitere Ebene der Diskussion. Teil 1 meiner Antworten unkommentiert. Teil 2 berechtigt kritisiert.

Nochmal. Es gibt kein Recht von Arbeitnehmern, auf stiller Post mit Kollegen über deren Gehalt zu schnacken. Und ich könnte bzgl Arbeitsverträge noch weitere Klauseln zitieren, die nicht mal den von mir erwähnten Passus erfordern würden. Aber egal. Da es nicht mehr um die Sache geht. Denn die ist eigentlich klar.

Ein Arbeitsvertrag kann und wird das Stillschweigen bzgl der Inhalte im Allgemeinen und bzgl des Entgeltes im Speziellen regeln. Auskunftsrechte des Arbeitnehmers existieren im Rahmen der Regelungen des Gesetzes. Diese sehen Hürden vor, die ca. 15-25 Millionen Arbeitnehmer von einem Auskunftsrecht explizit ausschließen.

Ist das zusammenfassend ausführlich genug?

Es geht mir hier nicht um das Recht des Arbeitnehmers, den Arbeitgeber um Auskunft zu fordern. Das steht im Rahmen des Gesetzes. Es geht mir um die unterschwellige Deutung des Gesetzes, dass es illegal ist, dem Arbeitnehmer innerhalb der Kollegenschaft zu verbieten, sein Gehalt zu posaunen. Diese Verbotsmöglichkeit ist Fakt und kann rechtswirksam auf einige Ebenen ausgestaltet werden.
+1
tjost
tjost12.08.21 07:36
Es gibt zu viele Neider die sich einen persönlichen Vorteil erstreiten wollen.
Verdienen sie weniger als ein anderer wird das dann einfach auf das "Gender" bezogen.
Das die Person vielleicht nicht so qualifiziert ist oder nicht so lange im Betrieb spielt dann wieder keine Rolle.

Man geht meistens pauschal davon aus das wenn jemand Stillschweigen über etwas möchte das er auch gleichzeitig etwas zu verbergen hat. Dass es sich dabei aber auch um das bewahren des Frieden handeln kann wir selten bedacht.
0
Assassin12.08.21 07:37
Apple verbietet den Mitarbeitern ja nicht über ihr Gehalt zu reden, untersagt nur, daß über interne Firmenkanäle zu machen.

Hier könnte in der Tat auch der Datenschutz ein Thema sein, wenn hier in Firmenmitteln personenbezogenen Daten der Mitarbeiter gespeichert werden (egal ob freiwillig oder nicht).

Unabhängig davon ist ein Gehaltsvergleich auf individueller Ebene schwierig. Hier finde ich eine Transparenz nach Stelle / Rolle und Erfahrung und als Durchschnitt interessanter.

Früher wurde bei uns das Gehlat je Stelle festgelegt und die Vergütung des Einzelnen auch an der Bewertung festgemacht. War diese erfüllt (gut machbar) wurde automatisch das gehalt auf die Vergütung der Stelle angehoben. Auch, wenn ein Quereinsteiger aus einem anderen Bereich dann einen Sprung über mehrere Tarifgruppen macht.

Heutzutage ist das bei uns aber auch anders und intransparent. Aber Geld für Gehaltserhöhungen haben wir eh nicht...
+1
teorema67
teorema6712.08.21 08:13
tjost
Es gibt zu viele Neider die sich einen persönlichen Vorteil erstreiten wollen.

Das ist ein Argument, das man wieder häufig hört. Soziale Ungerechtigkeit ist absolut salonfähig, Corona hat das überdeutlich gezeigt, und wird als "Neiddebatte" abgetan. Leuten wie Friedrich Merz sei dank. Und die wollen dann von den armen Schluckern, die sie generieren, gewählt werden und gegen Spitzengehälter die Gesellschaft "repräsentieren", unfassbar
Rassismus ist, überall Rassismus zu wittern, wo keiner ist, und damit echten Rassismus zu bagatellisieren. (Dieter Nuhr)
0
tjost
tjost12.08.21 08:44
teorema67
tjost
Es gibt zu viele Neider die sich einen persönlichen Vorteil erstreiten wollen.

Das ist ein Argument, das man wieder häufig hört. Soziale Ungerechtigkeit ist absolut salonfähig, Corona hat das überdeutlich gezeigt, und wird als "Neiddebatte" abgetan. Leuten wie Friedrich Merz sei dank. Und die wollen dann von den armen Schluckern, die sie generieren, gewählt werden und gegen Spitzengehälter die Gesellschaft "repräsentieren", unfassbar

Über soziale Ungerechtigkeit brauchen wir denke ich nicht reden, das war mir auch vor der Corona-Krise klar.
Du reißt meinen Kommentar leider aus dem Kontext um Deinen Punkt zu untermauern. Dein Punkt hat seine Berechtigung, nur leider in einer anderen Diskussion.
0

Kommentieren

Sie müssen sich einloggen, um die News kommentieren zu können.