Möglicherweise Fehler im Kartellverfahren gegen Intel
Wie ArsTechnica mit Verweis auf das Wall Street Journal berichtet, hält es der Ombudsmann der Europäischen Union im Fall des EU-Kartellverfahrens gegen Intel für wahrscheinlich, dass der EU-Kommission Fehler unterlaufen sind. In dem noch unveröffentlichten Bericht wird unter anderem kritisiert, dass die
positive Aussage eines Dell-Manager aus dem Jahr 2006 nicht protokolliert wurde. In dieser wird die Wahl der Intel-Prozessoren mit der im Vergleich zum AMDs Prozessoren besseren Leistung begründet.
Allerdings ist unklar, ob sich die damalige Aussage auf die damals aktuelle oder eine frühere Unternehmenssituation bezog. Intel wurde im Mai 2009 von der EU-Komission zu einer Strafzahlung von rund einer Milliarde Euro verurteilt, weil das Unternehmen die marktbeherrschende Stellung ausnutzte, um Konkurrenz aus dem Mark zu drängen. Intel hat dagegen Berufung eingelegt, weil die Höhe der Strafzahlung gegen die Menschenrechte verstoßen würde.
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