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Monopol im App Store: Google verliert Verfahren, das Apple gewann (USA)

Das im Jahr 2020 von Epic gegen Apple angestrebte Verfahren in den USA war für Cupertino recht glimpflich ausgegangen, obwohl es zwischenzeitlich durchaus heikel wurde. Die Jury entschied Anfang des Jahres, dass Apple zwar Links auf alternative Zahlungsmethoden und Angebote in Apps erlauben muss, jedoch nicht als Monopolist gelte. Somit sei der App Store nicht in Gänze als Ausübung wettbewerbswidrigen Verhaltens anzusehen, sondern lediglich Teilaspekte.

Google musste sich mit sehr ähnlichen Vorwürfen auseinandersetzen, gibt es beim Betrieb des Play Store doch sehr enge Parallelen zu Apples Vorschriften. So war der Auslöser des Rechtsstreits derselbe wie bei Apple, nämlich der Bann für Fortnite nach der Einführung eines Epic-eigenen Zahlungssystems. Das Verfahren ging für Google nun aber ganz anders aus.


Google verliert in allen Punkten
Im Falle Googles entschied die Jury, dass es sich bei Google Play sehr wohl um ein Monopol handle, dessen Stellung widerrechtlich ausgenutzt werde. Das hat in den Vereinigten Staaten zahlreiche unmittelbare Konsequenzen, beispielsweise darf nicht mehr Google Pay Billing als verpflichtendes System dienen. Außerdem muss es Android-Nutzern erlaubt sein, den Epic Game Store direkt via Google Play herunterzuladen – also ungefähr so, wie es in der EU inzwischen auch für Apple gilt.

Ähnliche Vorgaben wie Apple in der EU
Die für Apple in den USA geltende Regelung, freie Kommunikation über Bezugswege dulden zu müssen, gilt nach dem Urteil für Google in identischer Weise. Es steht dem Unternehmen jedoch frei, bei "nachvollziehbaren Maßnahmen" zum Schutze der Nutzer gewisse Gebühren von Entwicklern verlangen zu können. Was diese Maßnahmen sind und wie hoch die Google Tax dafür sein darf, wird wohl ähnliche Diskussionen auslösen, wie Apples "Core Technology Fee". Allerdings hat Google noch Zeit, die exakten Modalitäten auszuarbeiten – und sich gleichzeitig auf ein Berufungsverfahren vorzubereiten. In der ersten Stellungnahme heißt es nämlich, man widerspreche dem Urteil entschieden.

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