Motorola verliert UMTS-Klage gegen Apple
In Deutschland hat das Landgericht Mannheim in einem weiteren Rechtsstreit zwischen Apple und Motorola dieses Mal zugunsten des iPhone-Herstellers entschieden. Apple wurde in dem Rechtsstreit die Verletzung eines UMTS-Patents von Motorola vorgeworfen, welches nach Ansicht von Motorola essenziell für die Umsetzung des UMTS-Standards ist. Gerade der behaupteten unausweichlichen Notwendigkeit für die Unterstützung von UMTS wollte sich das Gericht nicht anschließen. Motorola konnte mit der Patentbeschreibung und der Beschreibung des UMTS-Standards
keinen zufriedenstellenden Beweis erbringen, dass Apple mit dem iPad und dem iPhone gegen das Motorola-Patent verstößt. Ebenfalls zu einer Abweisung der Klage hatte der Umstand geführt, dass Motorola selbst nicht in der Lage war, das Patent in einer Implementierung oder Simulation vorzuführen und vielleicht damit das Gericht zu überzeugen. Für Motorola dürfte die Niederlage aber zu verkraften sein, konnte man sich in zwei anderen Patentklagen gegen Apple bereits erfolgreich durchsetzen, auch wenn Apple momentan noch von einer Aussetzung des Verkaufsverbots profitiert. Motorola fordert von Apple für die Lizenzierung der zwei Patente eine Umsatzbeteiligung von 2,25 Prozent, was angesichts der Produktpreise sowohl von Apple als auch Beobachtern als überhöht gewertet wird.
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