Musikindustrie möchte weitere Gebühren für Musikwiedergabe von Online-Diensten
Online-Dienste wie der iTunes Music Store bieten mehr als nur Musik; und genau dies sorgt in den USA momentan für Diskussion. Während die Musikindustrie von Musikverkäufen im Store direkt profitiert, werden keine Gebühren fällig, wenn Musik in Spielfilmen, Serien oder Trailern abgespielt wird, die Apple über den iTunes Store vermarktet. Dies
unterscheidet die Online-Angebote von den klassischen Medien. Werden in Fernsehserien oder Filmen Musikstücke eingesetzt, so erhält die Musikindustrie bzw. der Rechteverwerter bei einer TV-Ausstrahlung auch dafür Abgaben. Nach Meinung der Musikindustrie ist dieser Unterschied eine inkonsequente und unfaire Lösung. Die Lobbyarbeit ist bereits angelaufen um den US-Kongress davon zu überzeugen, Änderungen am den momentan geltenden Recht vorzunehmen.
Allerdings wird darüber gestritten, ob die Wiedergabe über einen Online-Dienst wirklich als "Aufführung" gewertet werden darf. Der Leiter der Digital Media Association argumentiert, es sei etwas ganz anderes, ob Musiktitel im Radio oder im Fernsehen ausgestrahlt werden oder ob ein Nutzer diese nur für sich über das Internet bezieht. Seiner Ansicht nach handle es sich dabei nämlich um keine Aufführung, weswegen er die Forderungen der Musikindustrie für nicht angebracht hält.
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