Muss Apple allen App-Store-Kunden in Großbritannien 30 Prozent zurückerstatten?
Apple hat momentan auf der ganzen Welt mit Wettbewerbshütern und diversen Klagen zu kämpfen: Oftmals drehen sich diese um das Regelwerk des App Stores, Apples 30-prozentige Umsatzbeteiligung oder um Wettbewerbsverzerrung, weil Drittherstellern Zugriff auf wichtige Soft- und Hardware-Funktionen verweigert wird. Apple spielt hier eindeutig auf Zeit und versucht, möglichst lange den Ist-Zustand aufrechtzuerhalten: Zum Beispiel ist Apple durch eine neue Gesetzgebung in Südkorea gezwungen, alternative Bezahlmethoden im App Store zuzulassen – möchte aber trotzdem weiterhin eine hohe Provision: Statt 30 Prozent veranschlagt Apple 26 Prozent, wenn der Entwickler die komplette Zahlungsabwicklung selbst in die Hand nimmt. Dies ist für die meisten Anbieter komplett unattraktiv – und der Gesetzgeber wird nachbessern müssen, um dieses Schlupfloch zu stopfen.
In Großbritannien steht Apple nun einem weiteren großen rechtlichen Problem gegenüber: In Voranhörungen wurde nun eine Sammelklage mit 20 Millionen Betroffenen zugelassen, welche sich gegen die 30-prozentige "Apple Tax" richtet. Die Argumentation: Entwickler haben aufgrund der hohen Umsatzbeteiligung die Preise erhöht – zum Nachteil der Kunden. Die Kunden müssten hierfür entschädigt werden, so die Kanzlei Hausfeld & Co LLP.
Sollte die Klage erfolgreich sein, hätten Kunden in Großbritannien ein Recht auf die Rückerstattung der zu viel gezahlten Umsatzbeteiligung – und zwar seit Oktober 2015. Betroffene müssen sich nicht aktiv dieser Sammelklage anschließen, sondern sind automatisch Teil dieser.
Apple: Die Untersuchung ist fehlerhaftApple setzte bei der Verteidigung in der Voranhörung hauptsächlich darauf, dass die Marktforschung der Kläger bezüglich der 30-prozentigen Umsatzbeteiligung lückenhaft sei und Fehler aufweise – und die Klage somit nicht zur Verhandlung zuzulassen sei. Doch das Gericht folgte Apples Argumentation nicht und sieht zumindest Anhaltspunkte, dass die "Apple Tax" sich marktverzerrend und zum Nachteil der Kunden auswirkt.
Gerichtsverfahren findet wohl 2023 stattAuf eine schnelle Entscheidung dürfen die Betroffenen allerdings nicht hoffen: Es wird nach Ansicht diverser Marktbeobachter nicht mehr in diesem Jahr zur Verhandlung in Großbritannien kommen – die meisten gehen von einem Termin im Jahr 2023 aus. Apple wird, wenn man die Taktiken in anderen Ländern als Referenz nimmt, auch alles unternehmen, um das Verfahren möglichst in die Länge zu ziehen.