NFC-Chip im iPhone & Apple Pay: Verfahren gegen Apple wegen wettbewerbswidriger Praktiken
Die Möglichkeit, mit dem iPhone kontaktlos zu bezahlen, wird von zahlreichen Besitzern eines Smartphones oft und gern genutzt. Allerdings zeigt sich Apple bekanntlich sehr restriktiv, was bei dieser Anwendung den Zugriff auf die hierfür genutzte NFC-Schnittstelle betrifft: Er ist ausschließlich dem hauseigenen Zahlungsdienst namens Apple Pay" erlaubt. Apps von Drittentwicklern wie etwa Banken oder Kreditkartenanbietern bleibt er verwehrt.
EU-Kommission untersucht Apples GeschäftsgebarenDie EU-Kommission hat wegen dieses Geschäftsgebarens bereits vor mehr als einem Jahr eine Untersuchung eingeleitet. Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager geht dabei dem Verdacht nach, dass Apples Praktiken wettbewerbswidrig sind. Der Vorwurf: Durch die Verweigerung des Zugriffs auf den NFC-Chip schließe das kalifornische Unternehmen andere Zahlungsdienstleister davon aus, ebenfalls kontaktlose Transaktionen auf einem iPhone ausführen zu können. Dieses Verhalten sei unfair und somit ein Verstoß gegen einschlägige Regeln und Gesetze.
Förmliches Wettbewerbsverfahren steht offenbar bevorDie Brüsseler Behörde ist jetzt offenbar zu der Auffassung gelangt, dass Apple in dieser Hinsicht tatsächlich gegen EU-Wettbewerbsrecht verstößt. Einem Bericht von
Reuters zufolge arbeitet sie derzeit an der endgültigen Fassung eines Dokuments, mit welchem ein förmliches Verfahren eingeleitet wird. Dabei handelt es sich um eine "Mitteilung der Beschwerdepunkte". Diese könnte Apple zu Beginn des kommenden Jahres zugestellt werden. Der iPhone-Konzern wird damit offiziell über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe in Kenntnis gesetzt. Anschließend kann er die Untersuchungsakten der EU-Kommission einsehen, sich schriftlich dazu äußern und auch eine mündliche Anhörung beantragen.
Öffnung der NFC-Schnittstelle könnte erzwungen werdenEinzelheiten der gegen Apple erhobenen Vorwürfe sind bislang nicht bekannt. Sollte die Kommission am Ende des Verfahrens feststellen, dass der kalifornische Konzern tatsächlich gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen hat, droht ihm nicht nur eine Geldbuße. Das Unternehmen könnte auch gezwungen werden, die NFC-Schnittstelle der iPhones für Apps von Banken, Kreditkartenunternehmen und anderen Zahlungsdiensten zu öffnen. Allerdings dürfte sich das bevorstehende förmliche Verfahren über einen langen Zeitraum hinziehen, möglicherweise fällt eine Entscheidung erst vor dem Europäischen Gerichtshof.