Nach Apple-Beschwerde gegen Rheinische Apfelroute: Logo-Streit ist beendet
Dass Apple nicht zimperlich ist, wenn es um den Schutz der eigenen Marken- und damit zusammenhängenden Logo-Rechte geht, bekamen schon diverse Firmen und sonstige Betroffene zu spüren. Das Unternehmen aus Cupertino ging diesbezüglich zuletzt juristisch gegen die Rhein-Voreifel-Touristik (RVT) vor, da das Logo der „Rheinischen Apfelroute“ Apples Meinung zufolge zu sehr an das haueigene Firmenzeichen erinnert. Doch jetzt die Kehrtwende: Apple verzichtet auf weitere rechtliche Schritte, sofern die RVT das Apfellogo ausschließlich im Zusammenhang mit ihrem Fahrradweg nutzt, so der
Bonner General-Anzeiger.
Juristische Auseinandersetzung über Logo-DesignBei der „Rheinischen Apfelroute“ handelt es sich um einen 120 Kilometer langen Radweg, der durch die Städte und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreis führt. Die Rhein-Voreifel-Touristik betreibt die Strecke und eröffnete sie im Mai – samt des Logos, an dem sich Apple so sehr störte, dass das Unternehmen sich beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) beschwerte. Die RVT erhielt zudem Post von einer Anwaltskanzlei, die Apple in Deutschland vertritt. Stellvertretend für Apple forderten die Anwälte, die Markenanmeldung einzuschränken. Zudem müsse das grüne Blatt in der Abbildung geändert werden, da es in der jetzigen Form zu sehr an das Apple-Logo erinnere. Daraufhin nahm sich auch die RVT juristischen Beistand.
RVT darf Logo weiterhin benutzenNach wochenlangen Verhandlungen hat sich Apple dazu entschlossen, die Beschwerde beim Deutschen Patent- und Markenamt zurückzuziehen – aber nur unter einer Bedingung: Die mit dem Apfelrouten-Logo angemeldeten Waren und Dienstleistungen dürfen „ausschließlich mit Bezug auf einen Fahrradwanderweg durch die Apfelanbauregion Rhein-Voreifel“ genutzt werden. Besagte Einschränkungen sind ein branchenübliches Vorgehen, um die eigenen Geschäftsfelder zu schützen. Als Folge des Entscheids kann die Rhein-Voreifel-Touristik das Apfelrouten-Logo weiterverwenden, ohne Beanstandungen von Apple befürchten zu müssen. Auch das Blatt-Design darf so bleiben, wie es ist.