Nach EuGH: Google veröffentlicht Löschformular
Google hat ein Löschformular veröffentlicht, um dem jüngsten Urteil des EU-Gerichtshofes Rechnung zu tragen. Die Richter hatten mit Blick auf geltende Datenschutzrichtlinien geurteilt, dass Links von Web-Diensten gelöscht werden müssen, wenn das Recht auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten verletzt wird. Sofern ein
Nutzer die Löschung seiner personenbezogenen Informationen verlangt, muss diesem Folge geleistet werden. Dabei ist nach Ansicht des Gerichts unerheblich, ob die verlinkte Webseite die Informationen weiterhin aufführt. Mit dem Formular können nun Nutzer eben diese Löschung personenbezogener Informationen einfordern.
Anlass war ein Rechtsstreit zwischen Google und einem spanischen Nutzer, der die Löschung eines Suchergebnisses auf einen Zeitungsartikel einforderte. In dem 15 Jahre alten Artikel wurde über eine Immobilienpfändung des Nutzers unter Nennung des vollen Namens berichtet. Google hatte argumentiert, dass eine Löschung nicht möglich und rechtens sei, wenn die Digitalisierung des Zeitungsartikels weiterhin verfügbar ist. Dem wollten sich die Richter nicht anschließen und sahen in der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten einen Verstoß.
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