Neue Apps und Weihnachtsangebote: Apple rät Entwicklern zur zeitnahen Einreichung
Es ist nicht weiter ungewöhnlich, dass über die Weihnachtsfeiertage in vielen Bereichen Ruhe einkehrt: Viele Unternehmen treten in dieser Zeit ein wenig kürzer, was nicht zuletzt darauf zurückzuführen ist, dass sich viele Angestellte freinehmen. Apple zog vor Kurzem mit neuen Macs viel Aufmerksamkeit auf sich, wird aber in den kommenden Wochen mit keinen spektakulären Neuerungen in Erscheinung treten. Eine Ausnahme stellen die Updates auf iOS 18.2, macOS 15.2 und Co. dar, welche allerdings in erster Linie mit weiteren Funktionen für Apple Intelligence glänzen und hierzulande kein allzu großes Interesse wecken dürften. Selbst der App Store zeigt sich bald weniger geschäftig als im Rest des Jahres.
Entwickler müssen sich beeilen …Vor einigen Jahren war es Usus, dass Apple während der Weihnachtsfeiertage die Begutachtung neuer Apps und Updates gänzlich einstellte. Eine Freigabe in jenem Zeitfenster war damit kategorisch ausgeschlossen. Ganz so streng geht Cupertino mittlerweile nicht mehr vor, allerdings klärt das Unternehmen über
längere Bearbeitungszeiten bei Anwendungen auf. Zeitkritische Releases sollten daher rechtzeitig eingereicht werden, da sich das App-Store-Team vom 20. bis 26. Dezember mehr Zeit nimmt. Entwickler sind also dazu angehalten, die Aktualisierung von Software nicht auf die lange Bank zu schieben. Über Weihnachten locken oftmals Rabattaktionen und andere Boni für Apps.
… Kunden des Apple Online Stores haben hingegen mehr Zeit für RetourenWeitere Änderungen im App Store sind hingegen nicht zu verzeichnen: Rückerstattungen von Apps finden wie gehabt ausschließlich über ein gesondertes Formular statt, welche der Nutzer begründen muss (siehe
hier). Physische Produkte, welche bis zum 25. Dezember über den Apple Online Store bezogen werden, lassen sich jedoch bis zum 8. Januar 2025 zurückgeben: Apple und andere Händler weiten die Frist zur Weihnachtszeit deutlich aus. Kunden müssen lediglich ein paar Ausnahmen von dieser Regelung berücksichtigen, die wie
hier näher ausführen.