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Neue Drohnen von Parrot zu Land, Wasser und Luft angekündigt

Parrot hat neue Drohnen mit iOS-App-Steuerung vorgestellt, die fahren, schwimmen oder fliegen können. Im Wasser und in der Luft erfolgt der Antrieb über Propeller, während sich die Landdrohnen über zwei Räder fortbewegen. Über die in den den Drohnen integrierte Kamera wird ein Live-Bild zur iOS-App übertragen, um auch bei fehlenden Sichtkontakt die Drohne noch sinnvoll manövrieren zu können.

Die Geschwindigkeit liegt je nach Modell zwischen 7 und 18 km/h. Die Laufzeit mit einer Akku-Ladung liegt bei maximal 9 Minuten. Anschließend lässt sich der Akku innerhalb von 30 Minuten wieder aufladen. Die Preisempfehlungen für die Drohnen bewegen sich zwischen 99 und 199 Euro. Die zugehörige App ist kostenlos erhältlich und benötigt mindestens iOS 7.0. (Zur App: )


Alle Drohnen sollen in Kürze im Fachhandel erhältlich sein. Die unverbindliche Preisempfehlung der im Video gezeigte Hydrofoil liegt übrigens bei 169 Euro.

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Kommentare

Christoph_M
Christoph_M12.06.15 17:24
geiler pool!!
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Garak
Garak12.06.15 17:42
Ich bin mal gespannt, wann sich soviel Deppen diese Geräte geholt haben, dass sie sich ihre Drohnen selber vom Himmel holen bzw. versenken. Das wird dann die Zeit sein, dass man sich draußen nicht mehr sicher bewegen kann.
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maczock12.06.15 18:23
Garak
Ich bin mal gespannt, wann sich soviel Deppen diese Geräte geholt haben, dass sie sich…

Ich bin mal gespannt, wann sich soviel Deppen diese Geräte geholt haben, dass ich endlich zum ersten Mal eine in natura sehe.
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pb_user
pb_user12.06.15 18:30
und ich bin mal gespannt, wann man in d. endlich nachts – legal – eine akkuleuchte am fahrrad nutzen darf, da doch offensichtlich jede und jeder so ziemlich überall ein solches fluggerät aufsteigen lassen und steuern darf.

dies ist wahrhaftig kein wunsch nach überregulierung aller lebensbereiche, aber das mit den flügen im rechtsfreien raum ist schon erstaunlich – zumal die potenziell geschädigten wohl fast immer die anderen sein werden, denn selbst kann man seiner attacke ja immer noch ausweichen, wenn drohnen drohen ...
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Waldi
Waldi12.06.15 19:18
Kleine Drohnen kann man ja auch abschießen!
Mit einer Wasserpistole.
vanna laus amoris, pax drux bisgoris
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razzfazz
razzfazz12.06.15 23:51
Garak
Ich bin mal gespannt, wann sich soviel Deppen diese Geräte geholt haben, dass sie sich ihre Drohnen selber vom Himmel holen bzw. versenken.

Wahrscheinlich die selben deppen, die mit ihren Smartphones die Luft mit wlan verpesten und die mit ihren smartwatches durch die Gegend prollen......eckliges pack diese deppen! 😜
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Mark Twain
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Christian Fries13.06.15 00:15
pb_user
und ich bin mal gespannt, wann man in d. endlich nachts – legal – eine akkuleuchte am fahrrad nutzen darf

In Deutschland sind Akku-Leuchten am Fahrrad zugelassen (§ 67 Abs. 1 StVZO).

Mit der Drohne auf dem Wasser zu fahren finde ich etwas lame... - aus dem Flug ein- und auftauchen wäre cool.
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DarkLord541
DarkLord54113.06.15 00:53
pb_user
und ich bin mal gespannt, wann man in d. endlich nachts – legal – eine akkuleuchte am fahrrad nutzen darf, da doch offensichtlich jede und jeder so ziemlich überall ein solches fluggerät aufsteigen lassen und steuern darf.

dies ist wahrhaftig kein wunsch nach überregulierung aller lebensbereiche, aber das mit den flügen im rechtsfreien raum ist schon erstaunlich – zumal die potenziell geschädigten wohl fast immer die anderen sein werden, denn selbst kann man seiner attacke ja immer noch ausweichen, wenn drohnen drohen ...

Da täuscht du dich ziemlich. Ja es gibt viele Deppen die sich nicht an die Regeln halten aber geben tut es die zu Hauf.
Da sich Kopter/Drohnen/Modellflugzeuge/UAV in der Luft bewegen, gelten so auch die entsprechenden Regelungen.

Zu aller erst seit 2005 die Versicherungspflicht. Diese muss mindestens 750t Rechnungseinheiten (Ca. 900t€) abdecken und wird für alles benötigt. Vom 10g 5cm 10€ Mediamarkt Kopter bis zum Kopter mit Spiegelreflex. Leider ist das fast niemanden bewusst und auch die Hersteller weisen nicht genug darauf hin.
Dann muss bei einer Kamera an Bord natürlich auch das Datenschutzgesetzt eingehalten werden, welches das einfliegen und Filmen von höchstpersönlichen Lebensbereichen verbietet (Hinter Nachbars Hecke fliegen).
Außerdem dürfen Menschenansammlungen, Unglücksorte etc nicht angeflogen werden.
Und dann kommt noch die Regelung der Lufträume. Hier darf ohne Genehmigung nur der Bereich G beflogen werden. Wenn du Lust hast kannst dir mal Luftraumkarten (ICAO) ansehen, ist sehr spaßig sich die bei zu bringen. Sobald man das Fliegen nicht mehr als Freizeitbeschäftigung macht, sondern um seine Regenrinne zu kontrollieren, bzw mal für den Hausverkauf das Grundstück von oben ab zu lichten bewegt man sich auf einmal im Bereich vo das (rechtliche) Modellflugzeug zum UAV wird und noch sehr viel restriktiveren Regeln und Genehmigungen unterliegt (je nach Bundesland 1-2 Jahre gültig / 150-300€ Kosten).
Achso, auch das fliegen nur mit Tablet Bildschirm außerhalb der Sichtweite des Piloten ist nicht erlaubt, bzw nur mit 2ter Person die das Modell in Sicht hat und steuernd eingreifen kann.
Dann gibt es noch zig andere Regeln um sich im legalen Bereich zu bewegen, leider weiß das nur keiner, da wie gesagt die Hersteller und Händler nur sehr sehr selten darauf hinweisen. Und die Käufer denken Sie haben ein harmloses Spielzeug gekauft und wollen jetzt den Nachbarn beobachten.

Bei der Versicherung handelt es sich übrigens nicht um die normale Haftpflicht, da die wenigsten auch Modellflug abdecken.

Meine kostet zum Beispiel mit eventueller Nutzung als UAV (Fotos für Firmenwebseiten etc) 200€/Jahr. Rein Privat gehen die meisten ab 50€-90€ los. Also oft mehr als das "Spielzeug" eigentlich kostet. Dies ist aber auch gerechtfertigt wenn man überlegt mit wie vielen Umdrehungen sich so ein Propeller wo rein schneiden kann. Das war aber auch bei Flächenmodellflugzeugen und Helis nie anders. Kopter sind nur jetzt der breiten (oftmals dummen) Masse billig zugänglich.
Nimm das Leben nicht zu ernst, du kommst da eh nicht lebend raus...
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mayo8113.06.15 02:32
DarkLord541

Chapeau! Sehr schöne Zusammenfassung. Meine PH deckt Modellflugbetrieb zwar ab, allerdings habe ich mich für eine zusätzliche Police mit höheren Deckungssummen entschieden.
Aufpassen muss man auch, in welchem Bundesland man sich gerade aufhält, weil es sehr unterschiedliche Regelungen (z.B. max. Flughöhe) gibt.
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herzfleisch13.06.15 09:28
Irgendwann wird es auch mal Tote geben mit diesen Drohnen - ach so - halt! Die gibt es ja schon?!
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o.wunder
o.wunder13.06.15 09:53
DarkLord541
Danke für die Klasse Darstellung der rechtlichen und versicherungstechnischen Seite der Drohnenflüge! Das wird kaum einem Drohnen Käufer bewusst sein.
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iMäck
iMäck13.06.15 10:09
herzfleisch
Irgendwann wird es auch mal Tote geben mit diesen Drohnen - ach so - halt! Die gibt es ja schon?!

Und das wird noch "besser" werden in der Zukunft:

Artikel aus der Süddeutschen Zeitung:
Wenn Maschinen Menschen töten (1 v 2 Seite)


Tod durch den Algorithmus (2 v 2 Seite)


Manchmal frage ich mich, wie die Genfer Konventionen heut zu tage aussehen würden,
wenn Obama, Merkel & Co. sie heute verabschieden würden....

@DarkLord451
Danke, war wirklich interessant.

Ich habe mich schon öfters gewundert, ob das in D so einfach ist!
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Cyco
Cyco14.06.15 15:32
Skynet lässt Grüßen
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Vividarium14.06.15 16:11
Christian Fries
pb_user
und ich bin mal gespannt, wann man in d. endlich nachts – legal – eine akkuleuchte am fahrrad nutzen darf
In Deutschland sind Akku-Leuchten am Fahrrad zugelassen (§ 67 Abs. 1 StVZO).

Mit Absicht spitzfindig? Die meisten im Handel verkäuflichen Leuchten sind eben nicht erlaubt - insbesondere wenn sie nicht fest angebracht sind.



Von daher war der erste Kommentar durchaus berechtigt.
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maczock14.06.15 22:33
iMäck
heut zu tage aussehen würden,
DarkLord541
…das Grundstück von oben ab zu lichten

Es wird immer schlimmer

heut zu tage ab zu lichten vollkommen merkbefreit.
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pb_user
pb_user15.06.15 00:57
DarkLord541
danke auch von mir für die aufschlussreichen erörterungen.
da kann man nur hoffen, dass das von den "fliegern" auch so umgesetzt wird.
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Christian Fries15.06.15 14:22
Vividarium
Christian Fries
pb_user
und ich bin mal gespannt, wann man in d. endlich nachts – legal – eine akkuleuchte am fahrrad nutzen darf
In Deutschland sind Akku-Leuchten am Fahrrad zugelassen (§ 67 Abs. 1 StVZO).

Mit Absicht spitzfindig? Die meisten im Handel verkäuflichen Leuchten sind eben nicht erlaubt - insbesondere wenn sie nicht fest angebracht sind.



Von daher war der erste Kommentar durchaus berechtigt.

Der Link auf den ADFC ist von 2013. Seltsam, dass der ADFC so verunsichert. Auf der Seite des Bundesverkehrsministeriums steht explizit "Abnehmbare Scheinwerfer und Schlussleuchten sind zulässig."

Das wäre ja auch seltsam, denn diese Änderung wurde genau für diese Leuchten gemacht.

Viele Hersteller zeigen die StVZO Zulassung auch explizit an.
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