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Neue Funktionen von iOS 18.1 Beta 4: Telefonate mit älteren iPhones aufzeichnen und mehr

Apple verteilt seit Kurzem die vierte Vorabversion von iOS 18.1. Das Augenmerk des Updates liegt zweifelsfrei auf Apple Intelligence und den damit einhergehenden Funktionen: Nutzer, die Zugriff auf AI haben, können Texte verbessern oder in einen anderen Stil überführen lassen und vieles mehr. Beta 4 hält aber noch einige weitere Neuerungen bereit, die unter anderem das Aufzeichnen eines Telefonats betreffen. Erfreulicherweise steht das Feature auch für ältere iPhone-Modelle zur Verfügung, wenngleich es bei ihnen mit Einschränkungen verbunden ist.


Anrufe aufzeichnen: Apple weitet Feature auf ältere Geräte aus
Das iPhone ist dank iOS 18.1 in der Lage, Anrufe aufzuzeichnen: Eine akustische Benachrichtigung weist die Gesprächsteilnehmer darauf hin, nach dem Telefonat findet sich die Datei in der Notizen-App. Das Gerät erstellt zudem ein Transkript und Apple Intelligence fasst das Gesagte anschaulich zusammen. Bislang war das Feature lediglich neueren Baureihen vorbehalten, der aktuelle Beta-Build ändert dies: Ersten Rückmeldungen zufolge lässt sich eine Aufzeichnung auf allen mit iOS 18.1 kompatiblen Telefonen durchführen, für Transkripte sei mindestens ein iPhone 12 erforderlich. Allerdings müssen geografische Einschränkungen beachtet werden: Transkripte werden nur für ausgewählte Sprachen und Weltregionen unterstützt, Deutschland geht vorerst leer aus.

Quelle: MacRumors

„Räumliche Fotos“ auch für das iPhone 15 Pro (Max)
Das iPhone 15 Pro (Max) sowie sämtliche Ableger des iPhone 16 sind dazu in der Lage, sogenannte „räumliche Videos“ in 1080p mit 30 fps aufzunehmen. Diese kommen vor allem auf der Vision Pro zur Geltung. Bei der vergangenen Veranstaltung kündigte Apple zudem „räumliche Fotos“ an. Das Feature kommt auch für das iPhone 15 Pro und Pro Max: In der Kamera-App lässt sich die entsprechende Option mit iOS 18.1 aktivieren. Die Bilder sind ca. 5 Megabyte groß.

Die weiteren Änderungen des Builds sind eher geringfügiger Natur: Schriftliche Siri-Anfragen werden mit Vorschlägen ergänzt und einige Elemente des Kontrollzentrums haben eine Überarbeitung erfahren.

Kommentare

Tomboman18.09.24 11:02
Gibt’s eigentlich in Deutschland irgendein Gesetz, welches einen Mitschnitt verbietet?

Ein kleiner Fehler ist unten drin. Da fehlt nach iPhone Pro und Pro das “Max”
0
QuickSilverEX
QuickSilverEX18.09.24 11:08
Es ist nicht erlaubt. Du würdest dich strafbar machen, wenn du ein Gespräch heimlich aufzeichnest
-2
marxist
marxist18.09.24 11:13
Ist ja nicht heimlich. Das Gegenüber bekommt eine Ansage.
+4
colouredwolf18.09.24 11:15
Tomboman
Gibt’s eigentlich in Deutschland irgendein Gesetz, welches einen Mitschnitt verbietet?

Ein kleiner Fehler ist unten drin. Da fehlt nach iPhone Pro und Pro das “Max”

wenn Du es heimlich machst ist es strafbar.
Du kannst Dein Gegenüber fragen, ob er einverstanden ist. Wenn er bejaht, darfst Du es.
+4
desko7518.09.24 11:43
marxist
Ist ja nicht heimlich. Das Gegenüber bekommt eine Ansage.
M.M.m. sollte die Aufnahme erst dann starten, wenn das Gegenüber "OK" klickt. Es sollte nicht einfach nur eine Ansage sein. Es sollte ein Dialog sein.
+1
framissi18.09.24 11:52
Bei einigen Firmen wird man schon gefragt, ob die Aufzeichnung mitlaufen darf. Ob sie es nicht dennoch machen, auch wenn man nicht einverstanden ist, sein dahingestellt.
+1
MartinGrebe
MartinGrebe18.09.24 12:03
Die Aufzeichnung von Gesprächen ohne Zustimmung der betreffenden Person ist nicht erlaubt. Vielmehr erfordert die Gesprächsaufzeichnung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eine explizite Einwilligung. Diese muss vor Beginn der Aufnahme abgefragt und bestätigt werden. Eine eindeutige Bestätigung liegt zum Beispiel dann vor, wenn auf die Abfrage ein ausdrückliches „Ja“ ausgesprochen oder der Aufnahme über das Drücken einer bestimmten Taste auf dem Telefon zugestimmt wurde. In keinem Fall darf man ein Gespräch ohne die Zustimmung der anderen Gesprächsteilnehmer aufnehmen.
Egal was du auch tust im Leben, gib immer 100%. Außer du gehst Blut spenden.
+2
MikeMuc18.09.24 14:02
desko75
wie willst du das bei allen auf der Welt verfügbaren Telefonen denn machen? Gibt ja nicht nur Smartphones
-1
Tomboman18.09.24 14:36
Also man fragt den gegenüber ob es in Ordnung ist, er sagt “Ja”, dann kommt die Ansage und dann startet die Aufzeichnung.

Also wird alles aufgenommen ohne die Zustimmung 🙈
-1
martzell19.09.24 10:37
MartinGrebe
Die Aufzeichnung von Gesprächen ohne Zustimmung der betreffenden Person ist nicht erlaubt. Vielmehr erfordert die Gesprächsaufzeichnung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eine explizite Einwilligung. Diese muss vor Beginn der Aufnahme abgefragt und bestätigt werden. Eine eindeutige Bestätigung liegt zum Beispiel dann vor, wenn auf die Abfrage ein ausdrückliches „Ja“ ausgesprochen oder der Aufnahme über das Drücken einer bestimmten Taste auf dem Telefon zugestimmt wurde. In keinem Fall darf man ein Gespräch ohne die Zustimmung der anderen Gesprächsteilnehmer aufnehmen.

Telefoniert man mit dem Mitarbeiter einer Firma gilt die DSGVO nicht. Nur für Privatpersonen. Ein Gericht hat sogar eine heimliche Aufnahme in einem Verfahren als Beweismittel anerkannt, weil man im geschäftlichen Umfeld damit rechnen müsse. Trotzdem sollte man das geschäftliche Gegenüber auf die Aufnahme hinweisen.

Eine Zustimmung ist im geschäftlichen Umfeld nicht zwingend, die Person kann aber das Gespräch beenden.

Persönlichkeitsrechte wie Datenschutz gelten nicht für Unternehmen.
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caba
caba19.09.24 13:31
Kann man die Aufzeichnungsfunktion nicht irgendwo dauerhaft in den Einstellungen abschalten? Es kann doch nicht sein, dass ich jetzt nur noch mit Aufzeichnung telefonieren kann oder gar nicht mehr?
Meinungen sind keine Ideen, Meinungen sind nicht so wichtig wie Ideen, Meinungen sind nur Meinungen. (J. Ive)
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