Neue Patentanträge von Apple beschreibt weitere Möglichkeiten zur Erfassung unsachgemäßer Benutzung von Hardware
Service-Mitarbeiter können Bände an Geschichten über Kunden füllen,
deren Hardware angeblich bereits defekt ausgeliefert wurde, auch wenn zahlreiche Spuren innen und außen auf unsachgemäße Handhabung hinweisen. Beim MacBook Pro, iPhone und den iPods hat Apple zumindest schon einmal dafür gesorgt, dass Service-Mitarbeiter direkt sehen können, wenn die Geräte in Kontakt mit Wasser kamen. Apple hatte daraufhin noch einen weitere Patentantrag für einen Chip eingereicht, der unsachgemäße Bedienung protokolliert und speichert. Sobald ein Gerät zum Beispiel extremen Temperaturen oder besonders hoher Luftfeuchtigkeit ausgesetzt wird bzw. zu Boden fällt, speichert ein Chip diese Information. Über den Diagnosecomputer sollen sich die Einträge abrufen lassen, was es bei der Reparatur einfacher macht, zu unterscheiden, ob ein Werksfehler vorliegt oder ob der Benutzer kräftig nachgeholfen hat.
Damit nicht genug wurde in dieser Woche ein zusätzlicher Patentantrag von Apple bekannt, diesmal geht es um die Frage, wie es sich dokumentieren ließe, dass ein Gerät geöffnet wurde. Im Antrag wird beschrieben, dass viele Benutzer probieren, ein defektes Gerät aufzuschrauben und selber zu reparieren. Dadurch werde meist erst wirklich Schaden verursacht, der zu unnötigen und vermeidbaren Kosten führe. Ein besonderes Etikett soll dokumentieren, ob das Gehäuse aufgeschraubt wurde. Unternimmt man diesen Versuch, reißen Sollbruchstellen ein und zeigen dann deutlich, ob zuvor ein Hobby-Schrauber am Werk war.
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