Neues Gesetz soll vor unerwünschter E-Mail-Werbung schützen
Wie Golem berichtet, hat die Bundesregierung am Mittwoch den Entwurf für das "Elektronische Geschäftsverkehrvereinheitlichkeitsgesetz" verabschiedet. Mit dem neuen Gesetz soll bei elektronisch versandter Werbung zukünftig über Kopf- und Betreffzeile klar erkennbar sein, wer der Absender ist und ob die Nachricht kommerziellen Charakter hat. Die soll unter anderem das Ausfiltern von unerwünschter Werbung vereinfachen. Sollte der Absender mit einer Nachricht gegen diese Regelung verstoßen, kann ein
Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Obwohl der Großteil der unerwünschten Werbe-E-Mails aus dem Ausland kommt, erhofft sich das Bundeswirtschaftsministerium von dem Gesetz eine Signalwirkung im Kampf gegen Spam (unerwünschte Werbung).
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