Neues Leistungsschutzrecht für Internet-Inhalte soll heute verabschiedet werden
Wie bekannt wurde, will die Bundesregierung heute eine Änderung des Leistungschutzrechts beschließen, mit der
Presseverleger eine stärkere Kontrolle über die Weitergabe ihrer Erzeugnisse erhalten. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Sammeldienste wie Google News durch Aufbereitung fremder Inhalte sich Werbeeinnahmen sichern, ohne Erzeuger der Inhalte zu beteiligen. Dabei wird die zuletzt auf Suchmaschinen beschränkte neue Klausel auf Drängen der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger nun voraussichtlich auf alle gewerblichen Internet-Dienste erweitert, welche Presseerzeugnisse zugänglich machen. Kritiker sehen mit dem Gesetzesvorhaben die Schaffung eines Monopolrechts für Verlage, während Befürworter darin eine Chance für neue Geschäftsmodelle jenseits der Gratisangebote sehen. Laut dem SPD-Politiker Jan Mönikes ist nachfolgende Änderung geplant:
§87g
(4) Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 entsprechend.
Heute um 13 Uhr ist eine Pressekonferenz zum neuen Leistungsschutzrecht geplant, in dem wohl auch auf die Auswirkungen für Blog-Betreiber eingegangen werden wird. Nach Einschätzung von Mönikes ist durch den letzten Entwurf bereits die Einbindung von RSS-Feeds und Twittermeldungen betroffen.
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