Neues Urheberrecht gültig
Anfang Juli 2003 wurde eine Novelle des Urheberrechts beschlossen und seit heute ist sie auch gültig. Eine wichtige Änderung ist, dass Medien, die mit einem Kopierschutz versehen sind, auch nicht für den Privatgebrauch kopiert werden dürfen. Da es jedoch nicht strafbar ist, sondern die Industrie lediglich die Möglichkeit einer Unterlassungsklage bzw. Schadensersatzforderung hat, sollte dies die wenigsten normalen Benutzer wirklich betreffen. Strafbar macht sich nur derjenige, der kopiergeschütztes Material kommerziell vervielfältigt. Illegal ist es, in Tauschbörsen Stücke zu tauschen, die aus eindeutig rechtswidrigen Quellen stammen.
Weitere Verschärfungen des Urheberrechts sind geplant, profitieren wird der Verbraucher davon aber nicht. Die Musikindustrie sowie die GEMA sind die Nutznießer dieser neuen Gesetze.