Norwegen darf Straftäter zur Touch-ID-Entsperrung des iPhones zwingen
Das Amtsgericht in Nordhordland hat die norwegische Polizei dazu ermächtigt, einen Straftäter zur Entsperrung seines Smartphones zu zwingen. Der 27-Jährige war Ende Januar in der westnorwegischen Region mit über einem halben Kilogramm Kokain festgenommen worden. Die Beamten
erhoffen sich von den Daten des Mobilgerätes Hinweise auf die Herkunft der Drogen, aber der junge Mann verweigerte bislang die Kooperation. Gegen die Berührung seines Daumens auf dem Fingerabdrucksensor darf er sich nun nicht mehr wehren.
Polizei darf Fingerabdrücke einfordernÄhnliche Kompetenzen hat auch die Polizei in den Vereinigten Staaten. Laut dem Gerichtsurteil vom Oktober 2014 sind Passwörter geschützt und müssen nicht verraten werden - das gelte allerdings nicht für Fingerabdrücke. Diese dürften die Behörden auch unter Anwendung von Zwang nehmen, ähnlich wie es bei DNA-Proben oder Handschriftenmustern der Fall ist.
Fingerabdruck allein reicht oft nichtAus dem Bericht der norwegischen Zeitung Bergensavisen geht nicht eindeutig hervor, ob es sich bei dem Smartphone des Drogenbesitzers um ein iPhone mit Touch ID handelt. Das Urteil ist aber sicherlich auch auf Fälle anwendbar, in denen es um Apple-Smartphones geht. Allerdings umfasst das Apple-Gerät weitere Sicherheitsmaßnahmen, durch die der Fingerabdruck allein sehr rasch nicht mehr zum Entsperren ausreicht. Die zusätzliche Eingabe des PIN-Codes wird nach einem Neustart notwendig, ebenso nach fünf Scan-Fehlversuchen oder nach 48 Stunden ohne Scanvorgang.
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