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Norwegen darf Straftäter zur Touch-ID-Entsperrung des iPhones zwingen

Das Amtsgericht in Nordhordland hat die norwegische Polizei dazu ermächtigt, einen Straftäter zur Entsperrung seines Smartphones zu zwingen. Der 27-Jährige war Ende Januar in der westnorwegischen Region mit über einem halben Kilogramm Kokain festgenommen worden. Die Beamten erhoffen sich von den Daten des Mobilgerätes Hinweise auf die Herkunft der Drogen, aber der junge Mann verweigerte bislang die Kooperation. Gegen die Berührung seines Daumens auf dem Fingerabdrucksensor darf er sich nun nicht mehr wehren.

Polizei darf Fingerabdrücke einfordern
Ähnliche Kompetenzen hat auch die Polizei in den Vereinigten Staaten. Laut dem Gerichtsurteil vom Oktober 2014 sind Passwörter geschützt und müssen nicht verraten werden - das gelte allerdings nicht für Fingerabdrücke. Diese dürften die Behörden auch unter Anwendung von Zwang nehmen, ähnlich wie es bei DNA-Proben oder Handschriftenmustern der Fall ist.

Fingerabdruck allein reicht oft nicht
Aus dem Bericht der norwegischen Zeitung Bergensavisen geht nicht eindeutig hervor, ob es sich bei dem Smartphone des Drogenbesitzers um ein iPhone mit Touch ID handelt. Das Urteil ist aber sicherlich auch auf Fälle anwendbar, in denen es um Apple-Smartphones geht. Allerdings umfasst das Apple-Gerät weitere Sicherheitsmaßnahmen, durch die der Fingerabdruck allein sehr rasch nicht mehr zum Entsperren ausreicht. Die zusätzliche Eingabe des PIN-Codes wird nach einem Neustart notwendig, ebenso nach fünf Scan-Fehlversuchen oder nach 48 Stunden ohne Scanvorgang.

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Kommentare

Black Mac
Black Mac10.02.16 10:09
Das wird natürlich zu einem Problem für die bösen Buben, die erwischt wurden – aber auch nur für die.

Für alle anderen ist an der Touch-ID lediglich wichtig, dass ein unehrlicher Finder oder Dieb auf keinen Fall an die privaten Daten herankommt. Und diese Sicherheit bietet das iPhone in perfekter Weise.
P.S.: Apple kann keine Dienste.
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Promter10.02.16 10:18
Und wenn er es weiterhin verweigert? Aber haben die nicht erkennungsdienstlich Fingerabdrücke genommen? Kann man die nicht benutzen?
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Touni
Touni10.02.16 10:20
Ist doch kein Problem: 3x den Finger ein bisschen komisch draufdrücken und ein paar mal den Code falsch eingeben und der Key ist weg, die Daten unwiderruflich verschlüsselt.
"Die Betrachtung der Dinge, so wie sie sind, ohne Ersatz oder Betrug, ohne Irrtum oder Unklarheit, ist eine edlere Sache als eine Fülle von Erfindungen." Francis Bacon (1561-1626)
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john
john10.02.16 10:20
Und wenn er es weiterhin verweigert?
dann wird er gezwungen und drei beamte sorgen dafür, dass er sein patchehändchen aufs handy drückt. dafür hat ein staat ja das gewaltmonopol.
Das wird natürlich zu einem Problem für die bösen Buben, die erwischt wurden – aber auch nur für die.
nein. das wird aber nur leuten klar, die weiter als bis "ich hab doch nix zu verbergen" denken können.
ich finde diese entscheidung norwegens äusserst bedenklich.
biete support. kostenlos, kompetent und freundlich. wähle zwei.
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gritsch10.02.16 10:24
Promter
Kann man die nicht benutzen?

nein.
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Black Mac
Black Mac10.02.16 10:25
Promter
Und wenn er es weiterhin verweigert?
Beugehaft wird in diesem Fall wohl nicht funktionieren … nach zwei Tagen funktioniert die Touch-ID nicht mehr.
P.S.: Apple kann keine Dienste.
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StefanE
StefanE10.02.16 10:26
Zumindest beim iPhone ist wie beschrieben ein Workaround denkbar:
1. entweder solange weigern, bis der Akku leer ist oder die 48h vorbei
2. iPhone neustarten - am besten mit Hard-Reset
3. einfach "aus Versehen" dreimal einen nicht hinterlegten Finger nehmen

Danach ist ja die Code eingabe notwendig - und das fällt als Passwort darunter, dass man es nicht preisgeben muss

Wobei gerade versucht: nach 3 Fehlversuchen mit TouchID kommt man trotzdem noch in das Gerät mit dem richtigen Finger ...
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
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gritsch10.02.16 10:26
Touni
Ist doch kein Problem: 3x den Finger ein bisschen komisch draufdrücken und ein paar mal den Code falsch eingeben und der Key ist weg, die Daten unwiderruflich verschlüsselt.

wozu den key falsch eingeben.
sobald du es geschafft hast das einscannen 48h rauszuzögern oder denen ein paar mal den falschen finger gegeben hast und somit das scannen fehlschlägt, dann braucht es den pin. und den können sie aus dir ja nicht rauszwingen wenn du ihn inzwischen vergessen hast. Beugehaft hilft bei vergessen ja nix...
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john
john10.02.16 10:27
gritsch
Promter
Kann man die nicht benutzen?

nein.
naja, könnte man schon. der ccc hat ja bereits wenige tage nach der vorstellung von apples touch-id gezeigt, dass man mit einer fingerkuppenattrappe (fingerabdrücke auf folie, folie auf silikon übertragen) touch-id dazu kriegt das telefon zu entsperren.

aber wozu der aufwand wenn man 2-3 beamte hat, die sich einfach den arm des betreffenden schnappen können? geht viel schneller und ist viel einfacher.
Beugehaft hilft bei vergessen ja nix...
beugehaft bei beschuldigten ist in einem rechtsstaat nicht erlaubt. das gilt in erster linie zeugen.
biete support. kostenlos, kompetent und freundlich. wähle zwei.
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gritsch10.02.16 10:29
john
gritsch
Promter
Kann man die nicht benutzen?

nein.
naja, könnte man schon. der ccc hat ja bereits wenige tage nach der vorstellung von apples touch-id gezeigt, dass man mit einer fingerkuppenattrappe (fingerabdrücke auf folie, folie auf silikon übertragen) touch-id dazu kriegt das telefon zu entsperren.

aber wozu der aufwand wenn man 2-3 beamte hat, die sich einfach den arm des betreffenden schnappen können? geht viel schneller und ist viel einfacher.

dass das aber erst beim 200ten versuch funktioniert und man zwischendrin mit dem richtigen finger den reset-counter zurücksetzt, sagen sie natürlich nicht...
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MikeMuc10.02.16 10:42
Das klappt auch nur solange bis man beim nächsten Update 2 Finger definiert die, wenn in der richtigen Reihenfolge aufgelegt, das iPhone löschen.
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subjore10.02.16 10:46
StefanE
Zumindest beim iPhone ist wie beschrieben ein Workaround denkbar:
1. entweder solange weigern, bis der Akku leer ist oder die 48h vorbei
2. iPhone neustarten - am besten mit Hard-Reset
3. einfach "aus Versehen" dreimal einen nicht hinterlegten Finger nehmen

Danach ist ja die Code eingabe notwendig - und das fällt als Passwort darunter, dass man es nicht preisgeben muss

Wobei gerade versucht: nach 3 Fehlversuchen mit TouchID kommt man trotzdem noch in das Gerät mit dem richtigen Finger ...

Du hast insgesamt 5 versuche.

Was ich schade finde ist, dass wenn man feuchte, verschwitze oder fettige Finger hat der Sensor nicht mehr funktioniert. Man sollte wieder die Wahl haben, dass das Gerät erst nach 5 Minuten gesperrt ist.
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DeepVolt10.02.16 10:49
gritsch
dass das aber erst beim 200ten versuch funktioniert und man zwischendrin mit dem richtigen finger den reset-counter zurücksetzt, sagen sie natürlich nicht...

Quelle?
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StefanE
StefanE10.02.16 10:50
subjore
Du hast insgesamt 5 versuche.

Was ich schade finde ist, dass wenn man feuchte, verschwitze oder fettige Finger hat der Sensor nicht mehr funktioniert. Man sollte wieder die Wahl haben, dass das Gerät erst nach 5 Minuten gesperrt ist.

Ok - dann ist das aber im Artikel falsch beschrieben. Dort steht ausdrücklich "drei".

Ich hatte mit verschwitzten Fingern und auch leicht dreckigen bisher noch nie ein Problem.
Aber da wird wahrscheinlich jeder Fingerabdrucksensor seine Probleme haben.
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
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AppleCosmo
AppleCosmo10.02.16 10:51
Erlangung von Beweisen "auf körperliche Art" könnte man auch als Folter oder körperliche Nötigung verstehen, sodass die Beweise im Prozeß ungültig wären.
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senf_310.02.16 11:02
So sehr man sich wünscht, dass alle Straftäter bestraft werden - hoffentlich hält das nicht Einzug bei uns. Denn soweit ich weiß, muss man sich nicht selber belasten. Was mit diesem Zwang zur Offenlegung ja nicht mehr gegeben ist. Das öffnet Tür und Tor und könnte sehr gut missbraucht werden. Etwa um Journalisten zu zwingen ihre Informanten preiszugeben.
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john
john10.02.16 11:03
AppleCosmo
Erlangung von Beweisen "auf körperliche Art" könnte man auch als Folter oder körperliche Nötigung verstehen, sodass die Beweise im Prozeß ungültig wären.
grundsätzlich unterliegt folter natürlich dem beweismethodenverbot. schon richtig. fraglich allerdings ob das gewaltsame zuführen des fingers zum handy durch beamte als folter durchgeht. erkennungsdienstliche behandlungen werden auch gegen den willen des beteiligten durchgeführt (hand auf stempelkissen führen, finger auf papier abrollen). ob der beteiligte mitmacht oder nicht. und das gilt auch nicht als folter.
aber darüber müssten dann vermutlich strafverteider und staatsanwalt streiten. kein plan.
biete support. kostenlos, kompetent und freundlich. wähle zwei.
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Black Mac
Black Mac10.02.16 11:07
senf_3
So sehr man sich wünscht, dass alle Straftäter bestraft werden - hoffentlich hält das nicht Einzug bei uns. Denn soweit ich weiß, muss man sich nicht selber belasten.
Womit denn belasten? Ich würde das iPhone nie freiwillig entsperren. Aber wenn es zum Schlimmsten kommt, findet die Polizei darauf meine E-Mails, ein paar schlüpfrige Fotos von meiner Frau und ganz, ganz viele langweilige Familienfotos. Es könnte also ein wenig peinlich werden, mehr aber auch nicht.

Was hast denn du so auf deinem iPhone, das so schützenwert und heilig ist, dass man dafür Kriminelle mit Samthandschuhen anfassen muss? Oder anders gefragt: Was müsste passieren, dass du überhaupt in eine solche Situation kommst? Das sind doch paranoide Wahnvorstellungen.
P.S.: Apple kann keine Dienste.
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john
john10.02.16 11:09
Was hast denn du so auf deinem iPhone, das so schützenwert und heilig ist, dass man dafür Kriminelle mit Samthandschuhen anfassen muss? Oder anders gefragt: Was müsste passieren, dass du überhaupt in eine solche Situation kommst? Das sind doch paranoide Wahnvorstellungen.
gegenfrage: holst du dir unter der dusche gerne einen runter?
biete support. kostenlos, kompetent und freundlich. wähle zwei.
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vadderabraham10.02.16 11:27
Einfach nastelle der Finger die Zehen nehmen oder die Nasenspitze. Geht auch, etwas holprig aber geht. Da können sie den Finger so oft draufdrücken wie sie wollen bis es gesperrt ist. Notfalls, wenn es dem Täter wirklich sooo wichtig ist die Daten unter Verschluss zu halten, kann er auch wahlweise die betrffenden Finger von der Fingerkuppe "befeien". Schmerzhaft aber geht...
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ChrisRedfield10.02.16 11:30
Ach Leute, kommt mal wieder runter. Touch ID schützt euch nicht vor Behörden, es schützt eure (Firmen?-)Daten vor Gelegenheitsdieben.

In der Rechtsprechung durften schon immer Fingerabdrücke und DNA-Proben genommen werden, dass ist doch wirklich nichts neues und die News damit eigentlich nur kalter Kaffee.

Wer sicher gehen will verwendet ein Passwort. Wer es möglichst einfach haben will nutzt Touch ID, auf Kosten der Sicherheit.
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senf_310.02.16 11:41
Black Mac
senf_3
So sehr man sich wünscht, dass alle Straftäter bestraft werden - hoffentlich hält das nicht Einzug bei uns. Denn soweit ich weiß, muss man sich nicht selber belasten.
Womit denn belasten? Ich würde das iPhone nie freiwillig entsperren. Aber wenn es zum Schlimmsten kommt, findet die Polizei darauf meine E-Mails, ein paar schlüpfrige Fotos von meiner Frau und ganz, ganz viele langweilige Familienfotos. Es könnte also ein wenig peinlich werden, mehr aber auch nicht.

Was hast denn du so auf deinem iPhone, das so schützenwert und heilig ist, dass man dafür Kriminelle mit Samthandschuhen anfassen muss? Oder anders gefragt: Was müsste passieren, dass du überhaupt in eine solche Situation kommst? Das sind doch paranoide Wahnvorstellungen.

Hast Du meinen Beitrag überhaupt gelesen oder verstanden?
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iGod10.02.16 11:41
Wenn sie euch hochgehen lassen wollen, dann durchsuchen sie noch eure ganze Wohnung und beschlagnahmen Computer, die sicher relativ leicht geknackt und durchsucht werden können.
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Black Mac
Black Mac10.02.16 11:46
john
Was hast denn du so auf deinem iPhone, das so schützenwert und heilig ist, dass man dafür Kriminelle mit Samthandschuhen anfassen muss? Oder anders gefragt: Was müsste passieren, dass du überhaupt in eine solche Situation kommst? Das sind doch paranoide Wahnvorstellungen.
gegenfrage: holst du dir unter der dusche gerne einen runter?
Netter Versuch. <gähn> Aber erstens bin ich nicht in einer brenzligen Situation, die mit der Polizei geklärt werden muss. Und zweitens bist du nicht befugt, mich zu verhören. Also ist das nur wieder so eine Spiegelfechterei, die mit der Praxis nix zu tun hat.
P.S.: Apple kann keine Dienste.
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ChrisRedfield10.02.16 11:48
iGod
Wenn sie euch hochgehen lassen wollen, dann durchsuchen sie noch eure ganze Wohnung und beschlagnahmen Computer, die sicher relativ leicht geknackt und durchsucht werden können.
Kein FileVault?
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john
john10.02.16 12:14
Black Mac
john
Was hast denn du so auf deinem iPhone, das so schützenwert und heilig ist, dass man dafür Kriminelle mit Samthandschuhen anfassen muss? Oder anders gefragt: Was müsste passieren, dass du überhaupt in eine solche Situation kommst? Das sind doch paranoide Wahnvorstellungen.
gegenfrage: holst du dir unter der dusche gerne einen runter?
Netter Versuch. <gähn> Aber erstens bin ich nicht in einer brenzligen Situation, die mit der Polizei geklärt werden muss. Und zweitens bist du nicht befugt, mich zu verhören. Also ist das nur wieder so eine Spiegelfechterei, die mit der Praxis nix zu tun hat.
offenbar hast du nicht verstanden worauf ich hinaus will.
die richtige antwort auf diese frage lautet: das geht mich verdammt nochmal nichts an. weder mich noch den staat, noch sonstwen.
soetwas nennt sich privatsphäre und ist zurecht ein hochgradig schützenswertes gut in einem rechtsstaat.

da du offenbar ein bisschen nachhilfe zum thema "ich hab ja nichts zu verbergen" gebrauchen kannst, hier mal ein video im sendung mit der maus stil:

biete support. kostenlos, kompetent und freundlich. wähle zwei.
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Eventus
Eventus10.02.16 12:35
john
(…) video im sendung mit der maus stil:
Sehr gut! Danke fürs Teilen!

Ich finde dazu (und sowieso) die Serie «Person of Interest» super.
Live long and prosper! 🖖
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sierkb10.02.16 12:41
john:

+1



netzpolitik.org (01.06.2015): Edward Snowden über „Ich hab nichts zu verbergen“
Edward Snowden erklärt in einem Satz, warum das Argument „Ich hab nichts zu verbergen“ Blödsinn ist. Davon kursieren gerade drei Bild-Versionen in sozialen Medien, die gerne weiterverteilt werden können.

Original-Zitat: und
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Dayzd10.02.16 14:43
Einfach den kleinen Finger der Nichtschreibhand nehmen.
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apfelputzer
apfelputzer10.02.16 20:39
[/quote]
beugehaft bei beschuldigten ist in einem rechtsstaat nicht erlaubt. das gilt in erster linie zeugen.
[/quote]

Ordnungshaft ist eine im Falle der genannten Verstöße angedrohte Freiheitsentziehung.
Sie darf nur von einem Richter angeordnet werden.
Im Strafverfahren kann sie von 1 Tag bis zu 6 Wochen verhängt werden (Art. 6 Abs. 2 EGStGB).
Gesetzlich geregelt ist sie in § 70 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO). In § 70 Abs. 2 StPO ist
zusätzlich die Möglichkeit einer Beugehaft von bis zu sechs Monaten vorgesehen.

Die Ordnungshaft bzw. Beugehaft wird beendet, wenn der Zeuge sich zu einer Aussage bereit erklärt.
Außer bei nur vorgetäuschter Bereitschaft des Zeugen hat die bloße Mitteilung der Willensänderung
des Zeugen zur sofortigen Beendigung der Haft zu führen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungsmittel#Ordnungshaft

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