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Oberster Gerichtshof: Apple muss Regeln für In-App-Käufe vorerst nicht ändern

Apple vs. Epic Games: Die juristische Auseinandersetzung im Zusammenhang mit dem iOS App Store nahm ihren Anfang im Jahr 2020 und hat bis heute kein Ende gefunden. Nach einem ersten Urteil, in welchem Apple in neun von zehn Punkten obsiegte, begann der Weg durch die Instanzen, denn beide Parteien gingen gegen den Richterspruch in Berufung. Im April dieses Jahres bestätigte das hierfür zuständige Gericht den früheren Entscheid, dass die App-Store-Regeln an sich mit dem US-amerikanischen Kartellrecht vereinbar seien (siehe ). Die von Apple aufgestellten Hürden bei In-App-Käufen allerdings verstoßen auch nach Auffassung der zweiten Instanz gegen das Gesetz.

Apple erwirkte Aufschub, Epic zog vor Supreme Court
Apple muss es Entwicklern laut dem Urteil aus April daher künftig erlauben, bei In-App-Käufen auf alternative Zahlungsmethoden hinzuweisen oder die Nutzer auf ihre eigenen Webseiten weiterzuleiten. Der kalifornische Konzern zog in der Folge vor den US Supreme Court und erwirkte gleichzeitig vor dem Berufungsgericht einen Aufschub, musste das Urteil also nicht umsetzen. Das wiederum missfiel Epic Games, der Spielehersteller rief deshalb ebenfalls den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten an und forderte ihn auf, diese Entscheidung der niedrigeren Instanz aufzuheben. Das Berufungsgericht sei mit Apple „allzu nachsichtig“ umgegangen, hieß es in der Begründung des entsprechenden Antrags.

Oberster Gerichtshof bestätigt Entscheidung der Vorinstanz
Der Supreme Court folgte der Argumentation des Spieleherstellers jedoch nicht und wies das Ansinnen jetzt zurück, berichtet Reuters. Die zuständige Richterin Elena Kagan entschied, dass der Apple von der Vorinstanz gewährte Aufschub in Kraft bleibe. Der kalifornische Konzern hat nun bis Mitte Oktober Zeit, die erforderlichen Unterlagen beim Obersten Gerichtshof einzureichen. Dieser entscheidet anschließend, ob er Apples Klage annimmt und es zu einer Verhandlung kommt. Die Abweisung von Epics jüngstem Begehren durch den Supreme Court stellt keinen Hinweis darauf dar, wie die Angelegenheit letztlich ausgehen wird. Apple hat allerdings wieder einmal ein wenig Zeit gewonnen und kann vorerst weiter seine Richtlinien im Zusammenhang mit In-App-Käufen durchsetzen.

Kommentare

Mickx10.08.23 17:32
Apple hat allerdings wieder einmal ein wenig Zeit gewonnen und kann vorerst weiter seine Richtlinien im Zusammenhang mit In-App-Käufen durchsetzen.

Warum seit Ihr bei mactechnews mit euren Bemerkungen in dem Fall immer gegen Apple? Das liest man jetzt schon seit Jahren so.
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heubergen10.08.23 17:55
Gut so, hoffentlich bleibt das iPhone noch für eine lange Zeit sicher für alle User (vor allem die, die kaum was von Technik verstehen).
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Ollie Mengedoht
Ollie Mengedoht10.08.23 17:57
Mickx
Warum seit Ihr bei mactechnews mit euren Bemerkungen in dem Fall immer gegen Apple? Das liest man jetzt schon seit Jahren so.
Was bitte soll jetzt an dem Zitat (oder allgemein in dem Artikel) „gegen Apple“ sein? Da sind ja nur Fakten aufgezählt, nichts für oder gegen jemanden.
Et es wie et es, et kütt wie et kütt un et hätt noch emmer joot jejange! :-)
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mk27ja95
mk27ja9510.08.23 21:21
Klärt mich bitte auf. Was soll der Mist ? Mein Store meine Regeln oder? wer das nicht will soll doch woanders hin gehen. Versteh ich nicht das ganze.
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Sputnik123
Sputnik12310.08.23 23:32
mk27ja95
Klärt mich bitte auf. Was soll der Mist ? Mein Store meine Regeln oder? wer das nicht will soll doch woanders hin gehen. Versteh ich nicht das ganze.

Naja - so ganz läuft sowas in einem Rechtsstaat nicht.
Gesetze müssen auch dort befolgt werden.
Krasses Beispiel dafür wäre ich Gründe einen App Store und akzeptiere nur Nazischeiß - mein Store meine Regeln. Zum Glück geht das nicht. In diesem Fall hat Apple eine Große Markstellung und daher müssen auch dort Regeln herrschen.
cum hoc ergo propter hoc
+6
Applegünth11.08.23 08:11
Und wo ist der Unterschied zu den ganzen Einzelhändlern? Hier komme ich mit meinen Produkten auch nicht einfach rein und die wollen teilweise mehr als 30% und alle wollen mehr als 15% nach dem 2ten Jahr.
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Performant8412.08.23 02:25
Applegünth
Und wo ist der Unterschied zu den ganzen Einzelhändlern? Hier komme ich mit meinen Produkten auch nicht einfach rein und die wollen teilweise mehr als 30% und alle wollen mehr als 15% nach dem 2ten Jahr.
Einzelhändler kaufen (meist) Ware und lagern diese auf ihres unternehmerisches Risiko.
Einzelhändler zwingend Ihre Kunden nicht zum Einkauf von Verbrauchsmaterial und Zubehör im gleichen Laden. Wenn du eine Kaffeemaschine kaufst, kannst du deinen Kaffee und deine Kaffeetassen bei freier Händlerwahl auch anderswo kaufen.
Einzelhändler kontrollieren nicht zu zweit 95% oder so des Marktes (wie den Markt für Smartphone-Apps).
+2

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