Offizielle Ermittlungen gegen X: EU sieht weitreichende Verstöße gegen aktuelles Recht
Es hatte sich bereits angedeutet, nun folgte die offizielle Ankündigung. In der EU laufen formelle Ermittlungen gegen das Netzwerk X an, vor allem die vergangenen Wochen hatten für den Schritt gesorgt. Im Raum stehen acht mögliche
Verstöße gegen EU-Recht, allem voran aber massenhafte Verbreitung illegaler Inhalte. Plattformen haben darauf zu reagieren, wenn verbotener Content gemeldet wird. Was in Twitter-Tagen so auch erfolgte, ist seit der kompletten Neuausrichtung samt Umbenennung aber fast komplett zurückgefahren. Im strafbaren Rahmen liegende, antisemitische oder den Holocaust leugnende Beiträge konnten daher fast nach Belieben zu großer Reichweite gebracht werden – Elon Musk selbst teilte bekanntlich ebenfalls derart bedenkliche Inhalte, dass sich viele Werbekunden zurückzogen.
Keine Moderation, Irreführung, mangelnde TransparenzDa es bei X nur noch vergleichsweise wenige Moderatoren gibt und die Vielzahl an Beschwerden daher kaum abzuarbeiten ist, verstößt das laut Auffassung der EU gegen den Digital Services Act. Ebenfalls zu untersuchen gilt, ob der "blaue Haken", den sich jeder per monatlicher Zahlung sichern kann, als Täuschung zu verstehen sei. Normalerweise ist es auf Netzwerken nämlich üblich, tatsächlich verifizierte Accounts vorzufinden – die nicht nur "verifiziert" heißen. Die Art und Weise, wie Nutzer von einem Abo überzeugt werden sollen, sei möglicherweise gleichsam als irreführend einzustufen. Verstöße gegen Transparenz bei Werbedaten gelten als weiterer Vorwurf, in einem weiteren Punkt ist zu klären, ob man Forschern tatsächlich den Zugriff auf öffentlich einsehbare Einträge verbieten darf.
Wie es jetzt weitergehtWie lang sich die Ermittlungen hinziehen, ist nicht bekannt. In der Ankündigung heißt es, man werde weiterhin nach Belegen suchen und das Geschäftsverhalten von X sowie die Einhaltung gültiger Gesetze überprüfen. Ganz explizit ist aber die Rede davon, dass es sich um Ermittlungen handelt – und noch kein abschließendes Urteil vorliegt. Angesichts der Komplexität könne jedoch einige Zeit verstreichen, bis man erforderliche Informationen angefordert und ausgewertet habe.
Als "VLOP", also eine "Very Large Only Platform", fällt X unter die Bedingungen des Digital Services Act und muss daher Transparenz herstellen sowie aktiv dafür sorgen, widerrechtliche Inhalte so gut wie möglich einzuschränken. Beobachtern zufolge sieht es jedoch nicht so aus, als werde X der Verantwortung gerecht, welche seit April 2023 in der EU gelten. Gegen Meta als Facebook-Betreiber, Google und TikTok laufen hingegen keine Ermittlungen, wohl aber
Anfragen bezüglich ihres Vorgehens gegen illegalen Content.