Offizielle Ermittlungen wegen Apples Steuerpraxis in Irland
Ende Oktober gab die US-Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission) nach monatelanger Prüfung bekannt, dass Apples Steuerpraxis nicht gegen geltendes Recht verstoße. Zwar unterhält Apple, so wie viele andere Großunternehmen,
ein komplizierter internationales Netz mit verschiedenen Standorten, um möglichst wenig Steuern bezahlen zu müssen - auf illegalem Grund bewege sich Apple aber der Untersuchung nach nicht.
Besonders in Kritik geraten war die Steuerpraxis in Irland -
unterstellt wurde beispielsweise, dass Apple dort Sonderbehandlung genieße und statt der normalen 12,5 Prozent Steuern angeblich nur 2,0 Prozent entrichten müsse. Da Apple Operations International in Irland niedergelassen ist, ginge es dabei um einen Steuerrabat in ganz erheblichem Ausmaße. Irland wies die Anschuldigungen im vergangenen Jahr zurück - das geltende Steuerrecht mache eine solche Vereinbarung grundsätzlich unmöglich.
Die Europäische Kommission wird dennoch offizielle Ermittlungen einleiten. So soll in Erfahrung gebracht werden,
ob Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vorliegen. Dies wäre unter bestimmten Umständen dann der Fall, wenn entgegen Irlands Aussage doch Sonderrechte für Apple eingeräumt wurden und nicht deklarierte staatliche Beihilfen vorliegen. Selbst dies stellt allerdings noch nicht zwingend eine Verletzung von EU-Recht dar - morgen erfolgt die Bekanntgabe der EU, was genau unter die Lupe genommen wird.
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