„One more thing“-Marke: Gericht gibt Swatch recht – und verweist auf Columbo
Mit den Worten „One more thing“ leitete Steve Jobs oft einen der Höhepunkte einer Apple-Keynote ein: Vielfach wurden gänzlich neue Produktkategorien wie der iPod mini oder das MacBook Pro vorgestellt, sodass diese Phrase oft mit einer hohen Erwartungshaltung des Publikums einherging und zum geflügelten Wort avancierte. Auch nach Jobs' Ableben hielt der Ausspruch Einzug in Apples Präsentationen – als das Unternehmen vergangenes Jahr die ersten Macs mit ARM-Chips vorstellte, trug sogar das Event diesen Titel. 2015 wurde diese Phrase in Großbritannien markenrechtlich geschützt – allerdings nicht von Apple, sondern vom Schweizer Uhrenhersteller Swatch. Das rief in Cupertino erwartungsgemäß Unmut aus und zog eine juristische Auseinandersetzung nach sich. Nun fällte ein Gericht eine Entscheidung – zugunsten von Swatch.
Gericht: Bereits Columbo sprach von „One more thing“Apple beschritt bereits in der Vergangenheit den Rechtsweg, um Swatch an der Verwendung des Ausspruchs zu hindern. Tatsächlich folgte ein Gericht der Argumentation des US-Konzerns – bis jetzt: Der Richter Ian Purvis am High Court in London schätzt den Sachverhalt anders ein. Wie
The Telegraph berichtet, kommt Purvis durchaus zu dem Schluss, dass Swatch Apple mit dem markenrechtlichen Schutz der Redewendung ärgern wolle. Apple könne dies aber nicht verhindern. Außerdem erklärte der Richter, dass der Spruch bereits in den 1970er Jahren Bekanntheit erlangte: Der Ermittler Columbo äußerte in der gleichnamigen TV-Serie diese Wortfolge, um mit einer anschließenden Frage einen Verdächtigen der Lüge zu überführen.
Zusammenstellung von Produkten, die mit „One more thing“ eingeleitet wurden
Quelle:
Wyn Nathan Davis Swatch und Apple im DauerclinchDas Verhältnis zwischen Apple und Swatch ist bereits seit geraumer Zeit getrübt: So sicherte sich der Uhrenhersteller die Markenrechte an dem Namen „
iSwatch“ – und verhinderte auf diese Weise die Verwendung des Begriffs „iWatch“. Auch am „Think Different“-Slogan machten sich die Schweizer zu schaffen: Swatch erschuf eine Werbekampagne, welche in Anlehnung an Apple mit der Phrase „Tick different“ versehen wurde. Die Angelegenheit hatte ebenfalls ein juristisches Nachspiel – ein Schweizer Gericht sah Swatch im Recht.