Onlinezugangsgesetz 2.0: Digitale Verwaltung soll Standard werden
Seit Jahren versprechen unterschiedliche Gesetzesinitiativen, staatliche Dienstleistungen durch Online-Zugänge erreichbar zu machen. Anstatt im Rathaus auf einen freien Sachbearbeitungsplatz zu warten, sollen zukünftig die meisten Dienstleistungen über eine Internetverbindung möglich sein. Um die Entwicklung zu beschleunigen, sieht die zweite Version des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) vor, dass Bürger den Zugang übers Netz einklagen können. Darauf einigten sich die Regierungsfraktionen (FDP, Grüne, SPD).
Der Zeitplan im Gesetz sieht vor, dass das Bundesinnenministerium binnen zwei Jahren die Standards und Schnittstellen festlegen soll, berichtet
tagesschau.de. Bürger sollen ab 2028 beim Verwaltungsgericht den Online-Zugang für eine Behördendienstleistung einklagen können. Dabei gibt es erwartungsgemäß Einschränkungen: Schadensersatz soll nicht einklagbar sein. Zudem entfällt ein Rechtsanspruch bei technischer und rechtlicher Unmöglichkeit und wenn Leistungen kaum genutzt werden.
Erleichterter Zugang und mehr BezahloptionenDas OZG 2.0 sieht zudem eine vereinfachte Anmeldung mit der Bund-ID vor: Fortan müsse man sich lediglich einmalig mit dem elektronischen Personalausweis authentifizieren. Anschließend solle die Anmeldung über beispielsweise Face ID erfolgen. Wenn die Behördendienstleistung Geld koste, sollen die Behörden zusätzliche Bezahlmöglichkeiten akzeptieren, beispielsweise Kreditkarten, PayPal und Apple Pay. Für ihre Bemühungen zur Digitalisierung von Behördendienstleistungen hat das Bundesministerium des Inneren und für Heimat unter
Digitale-Verwaltung.de ein Portal eingerichtet, das Neuigkeiten und Erfolge dokumentiert. Das OZG 2.0 ist dort noch kein Thema – der Gesetzesentwurf muss erst von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.
OZG 1.0 nur zu etwa 30 Prozent erfolgreichDie
erste Version des Onlinezugangsgesetzes stammt aus dem Jahr 2017. Sie sah vor, dass binnen fünf Jahren, also bis zum Jahr 2022, alle Behördendienstleistungen online abzuwickeln sein sollten. Eine Auswertung des Vergleichsportals Verivox
aus dem Dezember 2023 zählte 581 Behörden-Services, von denen 81 komplett online durchführbar sind. 96 weitere lassen sich teilweise im Netz erledigen. Für die restlichen 404 muss man Stand Ende 2023 weiterhin ein entsprechendes Amt aufsuchen.
Online muss nicht einfacher heißenDass eine theoretische Möglichkeit der digitalen Abwicklung eines Verwaltungsakts nicht bedeutet, dass diese Version damit weniger aufwendig ist, zeigt eine jüngst veröffentlichte Tagesschau-Recherche zur KFZ-Ummeldung: Das seit September 2023 freigeschaltete "i-KFZ"-Verfahren ist
so kompliziert, dass es für viele Beteiligte in der Praxis einfacher war, weiterhin in die Zulassungsstelle zu laufen.