Patent: Apple Watch ruft den Notarzt
Die Apple Watch ist kein medizinisches Gerät. Apple legt sehr viel Wert auf diese Feststellung, denn Tim Cook erklärte vor wenigen Monaten, welche Problem dies mit sich bringen würde. Apple müsste dann langwierige Prüfprozesse durch die Food and Drug Administration (FDA) auf sich nehmen, was laut Cook viel zu lange Modellzyklen hervorruft. Ein neuer Patentantrag beschreibt allerdings eine Funktion für die Apple Watch, mit der medizinische Notfälle schneller erkannt und behandelt werden können. Apple schildert darin, dass am Körper angebrachte Sensoren bzw. ein Gerät, das Körperdaten auswertet, den Gesundheitszustand des Nutzers überwacht.
Erleidet der Nutzer beispielsweise einen Herzinfarkt, so könnte das Sensorgerät diesen nicht nur erkennen, sondern sofort auch geeignete Maßnahmen in die Wege leiten - also beispielsweise direkt einen Notarzt verständigen. Dank Überwachung der Umgebung wären aber noch zahlreiche weitere Notsituationen zu erfassen. Bei einem Raubüberfall könnte sofort die Polizei benachrichtigt werden - oder bei einer Lawine die Bergrettung. Apple nennt als Beispiele auch Demenzpatienten, die sich verlaufen haben oder Kinder, die im Gedränge von ihren Eltern getrennt werden.
Um Fehlalarm zu verhindern sollen bestimmte Bestätigungsmechanismen zum Einsatz kommen, beispielsweise optionale Stimmbestätigung, ein bestimmtes Bewegungsmuster des Arms oder auch eine zuvor festgelegte Kopfbewegung. Einige der genannten Szenarien gehen noch deutlich über das hinaus, was eine aktuelle Apple Watch leisten kann. Beispielsweise verfügt die Apple Watch über keine integrierte Kamera - und ohne iPhone auch nicht über GPS-Ortung. Für Notrufe aller Art wäre allerdings ohnehin eine Verbindung zum Smartphone erforderlich.
Eingereicht wurde das Patent am 9. September 2015 - also am Tag des letzten Apple-Events. Als Erfinder nennt Apple im Patentantrag die aus Cupertino stammenden Mitarbeiter Martha Hankey sowie James Foster. Bestätigt wurde das Patent bislang nicht, es handelt sich noch um einen Antrag auf Eintragung.