Patent-Troll Uniloc verklagt erneut Apple
Der Grundgedanke hinter Patenten ist einfach: Erfinder sollen ihr geistiges Eigentum schützen können, um Nachbauten zu verhindern – auf diesem Weg lohnt es sich für Erfinder erst, Neuerungen zu entwickeln. Könnten Konkurrenzfirmen Entwicklungen einfach übernehmen, würde sich der Aufwand einer neuen Erfindung durch die immensen Kosten kaum lohnen. Leider gibt es auch genug Firmen, die nicht darauf bedacht sind, die eigentliche Erfindung auf dem Markt anzubieten und so Geld zu verdienen, sondern nur andere Unternehmen zu verklagen, die möglicherweise das Patent verletzen – umgangssprachlich auch Patent-Trolle genannt.
Ein solches Unternehmen ist Uniloc: Es erwirbt Patente von anderen Unternehmen, um daraufhin Firmen zu verklagen, die möglicherweise das erworbene Patent verletzen. Patente sind oftmals recht schwammig formuliert, sodass nicht einfach zu erkennen ist, ob ein Patent verletzt wurde oder nicht. Ein häufiger Streitpunkt bei Patentklagen ist, ob es sich bei der Erfindung im Patent um eine wirkliche Neuerung handelt oder ob das patentierte Gut schon länger bekannt war und das Patent gar nicht hätte erteilt werden dürfen.
Bereits im Oktober 2018 verklagte Uniloc Apple wegen einer
Patentverletzung bei der AirDrop-Technologie. Nun, einen Monat später, sieht Uniloc zwei seiner Patente durch FaceTime und Sprachnachrichten verletzt. Im
US-Patent Nummer 8,539,552 wird beschrieben, wie Computer und Telefone Kommunikationskanäle anhand von Anrufkennung, Gerätespezifikationen und Status aushandeln – Apple verwendet bei Face ID ein Procedere, dass laut Uniloc in dem Patent beschrieben und somit geschützt ist. Das Patent wurde ursprünglich von Hewlett-Packard beantragt und wurde auf diversen Umwegen im Mai 2017 von Uniloc gekauft.
Das zweite Patent betrifft Sprachnachrichten im iMessage, die nach zwei Minuten verfallen. Das
US-Patent mit der Nummer 7,020,252 beschreibt, wie sich Nachrichten durch Bedingungen schützen lassen. Beispielsweise kann eine Nachricht nur von Nutzern an einem bestimmten Ort oder zu einer bestimmten Uhrzeit gelesen oder angehört werden – ist die Bedingung nicht erfüllt, wird der Zugriff verweigert. Uniloc sieht bei Apple Sprachnachrichten, die nach zwei Minuten ablaufen, genau eine solche Zugriffssperre, die im Patent beschrieben wird. Das fragliche Patent wurde ursprünglich im Jahr 2001 genehmigt und fand im Februar 2018 seinen Weg zu Uniloc.