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Patent-Troll Uniloc verklagt erneut Apple

Der Grundgedanke hinter Patenten ist einfach: Erfinder sollen ihr geistiges Eigentum schützen können, um Nachbauten zu verhindern – auf diesem Weg lohnt es sich für Erfinder erst, Neuerungen zu entwickeln. Könnten Konkurrenzfirmen Entwicklungen einfach übernehmen, würde sich der Aufwand einer neuen Erfindung durch die immensen Kosten kaum lohnen. Leider gibt es auch genug Firmen, die nicht darauf bedacht sind, die eigentliche Erfindung auf dem Markt anzubieten und so Geld zu verdienen, sondern nur andere Unternehmen zu verklagen, die möglicherweise das Patent verletzen – umgangssprachlich auch Patent-Trolle genannt.


Ein solches Unternehmen ist Uniloc: Es erwirbt Patente von anderen Unternehmen, um daraufhin Firmen zu verklagen, die möglicherweise das erworbene Patent verletzen. Patente sind oftmals recht schwammig formuliert, sodass nicht einfach zu erkennen ist, ob ein Patent verletzt wurde oder nicht. Ein häufiger Streitpunkt bei Patentklagen ist, ob es sich bei der Erfindung im Patent um eine wirkliche Neuerung handelt oder ob das patentierte Gut schon länger bekannt war und das Patent gar nicht hätte erteilt werden dürfen.

Bereits im Oktober 2018 verklagte Uniloc Apple wegen einer Patentverletzung bei der AirDrop-Technologie. Nun, einen Monat später, sieht Uniloc zwei seiner Patente durch FaceTime und Sprachnachrichten verletzt. Im US-Patent Nummer 8,539,552 wird beschrieben, wie Computer und Telefone Kommunikationskanäle anhand von Anrufkennung, Gerätespezifikationen und Status aushandeln – Apple verwendet bei Face ID ein Procedere, dass laut Uniloc in dem Patent beschrieben und somit geschützt ist. Das Patent wurde ursprünglich von Hewlett-Packard beantragt und wurde auf diversen Umwegen im Mai 2017 von Uniloc gekauft.


Das zweite Patent betrifft Sprachnachrichten im iMessage, die nach zwei Minuten verfallen. Das US-Patent mit der Nummer 7,020,252 beschreibt, wie sich Nachrichten durch Bedingungen schützen lassen. Beispielsweise kann eine Nachricht nur von Nutzern an einem bestimmten Ort oder zu einer bestimmten Uhrzeit gelesen oder angehört werden – ist die Bedingung nicht erfüllt, wird der Zugriff verweigert. Uniloc sieht bei Apple Sprachnachrichten, die nach zwei Minuten ablaufen, genau eine solche Zugriffssperre, die im Patent beschrieben wird. Das fragliche Patent wurde ursprünglich im Jahr 2001 genehmigt und fand im Februar 2018 seinen Weg zu Uniloc.

Kommentare

Mecki
Mecki20.11.18 11:51
Beispielsweise kann eine Nachricht nur von Nutzern an einem bestimmten Ort oder zu einer bestimmten Uhrzeit gelesen oder angehört werden – ist die Bedingung nicht erfüllt, wird der Zugriff verweigert.
Und die schützenswerte Erfindung dahinter ist bitte welche? Eine Erfindung ist nur dann eine, wenn sie eine Schöpfungshöhe aufweist. An eine Nachricht einen Ort oder eine Uhrzeit zu hängen und anhand dieser Daten dann zu entscheiden eine Nachricht zu zeigen oder nicht weißt überhaupt keine Schöpfungshöhe auf. Das ist nichts weiter als eine zeitgebundene Erinnerung, die ja auch dann vom System angezeigt wird, wenn eine bestimmte Uhrzeit erreicht ist und so was gab es schon auf Computersystemen in den 80ern. Solange also das US Patentamt solch Schwachsinns-Patenten zulässt, die dazu noch Prior Art haben, will die USA anscheinend, dass es Patenttrolle gibt, ergo bekommen sie auch, was sie da wollen.
+4
sffan20.11.18 11:52
In der Zusammenstellung fehlt mir etwas das Thema Trivialpatent.
Oft genug haben solche Patente keinen wirkliche Idee und würden ins Leben übersetzt etwa so flach lauten:
"Wenn ich durch eine Tür gehe, muss ich sie vorher öffnen"
Unendliche Möglichkeiten die ganze Welt zu verklagen, weil sie das Patent verletzt hat. Vom kleinen Türbesitzer bis hin zu Herstellern von Türen, Schlössern usw.
Solange das Übel nicht an der Wurzel gepackt und ausgerottet wird.. gehts weiter
+6

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