Patentklage gegen Apple und weitere Unternehmen wegen Handhabung von Guthaben in Online-Stores
Schon seit Jahren lassen sich über den iTunes Store auch Geschenkgutscheine verschicken. Wer den Gutschein einlöst, sieht sein
vorhandenes Guthaben, alle Käufe werden dann direkt davon abgebucht. Genau dies ist Aufhänger für eine neue Patentrechtklage. Das eher unbekannte Unternehmen Actus, LCC hält vier Patente, die sich mit dem Online-Verkauf digitaler Inhalte befassen. Die geschützte Technologie ermöglicht es festzustellen, ob der Benutzer über ausreichend Guthaben verfügt, um dann eine Transaktion in die Wege zu leiten bzw. den Kauf abzulehnen. Es geht dabei nicht um Kreditkarteneinzug, sondern explizit um vorher eingezahltes Guthaben, wie es zum Beispiel bei der Verwendung von Gutscheincodes der Fall ist. In Verbindung mit "First Click"-Kauf verletze diese Praxis angeblich die Patente von Actus. Zu den Beklagten zählt nicht nur Apple mit dem iTunes Store, auch 15 weitere Unternehmen wie zum Beispiel Amazon oder Best Buy sind betroffen. Die Verwaltung von Guthaben wird bei diesen Anbietern genauso gehandhabt, wie es in der Patenbeschreibung erläutert ist. Wie üblich klagt Actus deswegen auf Schadensersatz. Angesichts des Ausgangs zahlreicher anderer Fälle dieser Art, dürfte es wohl auch diesmal zu einer außergerichtlichen Einigung kommen.
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